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Der Bereich der Verrechnungspreise ist komplex und unterliegt einer stetigen Dynamik.
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Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über alle Beiträge aus dem letzen Newsletter.
Wachstumschancengesetz: Implikationen für Verrechnungspreise
Seit Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzes vom 14.07.2023 hatte aus Verrechnungspreissicht insb. die Einführung der sog. Zinshöhenschranke für viel Kritik gesorgt. Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Streichung empfohlen. Anstelle dessen findet sich im Hinblick auf grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen nunmehr eine Ergänzung des AStG. Die verabschiedeten Regelungen entsprechen in wesentlichen Aspekten denen des §1a AStG im Referentenentwurf zum ATAD-UmsetzungsG. Welche zu erwartenden Implikationen haben die Regelungen für die Verrechnungspreispraxis?
Jahressteuergesetz 2024: BMF veröffentlicht Referentenentwurf
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 enthält auch zwei für den Bereich Verrechnungspreise relevante Aspekte:
Eine Änderung in § 162 Abs. 4 S.1-4 AO-E sieht vor, dass ein im Laufe einer Betriebsprüfung festgesetzter Verspätungszuschlag aufgrund verspäteter Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen auf einen Zuschlag bei Nicht-Vorlage angerechnet werden soll. Die Änderung ist für Betriebsprüfungen anwendbar, für die eine Prüfungsanordnung nach dem 31.12.2024 ergeht.
Ein neuer § 175a Satz 2 AO-E sieht vor, dass die Bindungswirkung verbindlicher Auskünfte, verbindlicher Zusagen oder anderer rechtlich bindender Vereinbarungen zwischen der Steuerpflichtigen und der Verwaltung insoweit aufgehoben werden soll, wenn ein (Vorab)-Verständigungsverfahren den Sachverhalt und / oder die materielle Würdigung anders darstellt.
FG Rheinland-Pfalz: Keine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG aufgrund wirtschaftlicher Gründe
Gründet ein Konzern im Rahmen einer Marktexpansion Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten, können wirtschaftliche Gründe die Gestellung von unentgeltlichen Patronats- und Garantieerklärungen für die ausländischen Tochtergesellschaften rechtfertigen, so dass eine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG (bzw. die Annahme von fiktiven Haftungsvergütungen) unterbleibt (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 31.05.2018, C-382/16, „Hornbach-Baumarkt“).
BMF: Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
Mit Datum vom 21.02.2024 wurde ein aktualisiertes Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Gegenüber dem Vorgänger-Schreiben vom 27.08.2021 haben sich nur wenige Änderungen ergeben.
Pillar 1 - Amount B
Die OECD hat am 19.02.2024 den abschließenden Report zu „Amount B“ veröffentlicht. Zunächst war Amount B im Rahmen von Pillar 1 vorgesehen. Demnach sollten sehr große und sehr profitable Konzerne einen Teil ihres Gewinns in Marktstaaten und nicht im Stammhaus besteuern. Die Zuteilung auf die Marktstaaten sollte formelhaft erfolgen. Wenn in den Marktstaaten bereits ein Teil des Gewinns für einfache Vertrieb- und Marketing-Tätigkeiten versteuert wird, sollte dieser Betrag unter Pillar 1 nicht zusätzlich umverteilt und erneut besteuert werden, um eine Doppelerfassung in dem jeweiligen Marktstaat zu verhindern. Damit der für diese Logik benötigte Gewinn aus einfachen Vertriebs- und Marketing-Tätigkeiten einheitlich ermittelt wird, hat die OECD Amount B entwickelt. Hiernach soll zunächst festgelegt werden, welche Tätigkeiten einfache (die OECD spricht von „baseline“) Vertriebs- und Marketingaktivitäten sind und im Anschluss, welcher Betrag der Höhe nach diesen Aktivitäten zuzumessen ist.
Indischer APA-Report 2023: Zunehmender Austausch zwischen deutschen und indischen Steuerbehörden
Im November 2017 hatte Indien angekündigt, seine restriktive Haltung hinsichtlich Verständigungsverfahren und APAs mit Deutschland zu ändern. Der seitdem zunehmende Austausch zwischen deutschen und indischen Steuerbehörden gibt Anlass zur Hoffnung auf Vermeidung und Lösung von Steuerkonflikten.
New transfer pricing rules for intercompany financing contain tightened provisions
The business tax reform bill (“Growth Opportunity Act”), which was signed by the president and published in the federal gazette on 27 March 2024, has tightened the transfer pricing rules in the Foreign Tax Act (FTA) regarding cross-border intercompany financing arrangements. The final version of the bill no longer includes the maximum interest barrier rule, although such rule was in the original draft bill that was introduced into the legislative process by the government. The newly introduced sections 1 (3d) and (3e) FTA are similar to certain transfer pricing rules that were proposed at the end of 2019 in the first draft of the EU anti-tax avoidance directive (ATAD) implementation law but were not implemented at that time.
Chancen nutzen durch den Einsatz von Data Analytics im operativen Transfer Pricing
Die Welt des Transfer Pricings ist einem ständigen Wandel unterworfen, getrieben durch die fortschreitende Globalisierung und die damit einhergehenden regulatorischen Anpassungen. Beispielsweise werden in den neugefassten Verwaltungsgrundsätzen zu den Verrechnungspreisen auch neue Vorgaben zur Bedeutung von Jahresendanpassungen gemacht, die es zukünftig notwendiger machen, die internen Verrechnungspreise unterjährig enger zu monitoren und ggf. zum Jahresende anzupassen. Im Umsetzungsgesetz zu Pillar 2 und auch für das (Public) Country-by-Country Reporting werden detaillierte Transparenzanforderungen an die Verrechnungspreisdaten gestellt, die mit den häufig noch stark verbreiteten manuellen Prozessen nicht darstellbar sind.
In diesem dynamischen Umfeld gewinnt die Anwendung von Data Analytics zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglicht es, die operativen Aspekte des Transfer Pricings nicht nur zu verwalten, sondern aktiv zu steuern und zu optimieren. Dieser Artikel beleuchtet, wie Data Analytics das operative Transfer Pricing revolutioniert und welche Chancen sich daraus für Unternehmen ergeben können.
Unser international vernetztes Team von Spezialisten unterstützt Unternehmen in allen Fragen rund um das Thema Verrechnungspreise und entwickelt effektive Lösungen für international tätige Konzerne, die Risiken minimieren. In dieser und den folgenden Ausgaben finden Sie Beiträge unserer Kompetenz-Teams, in denen wir Branchenkenntnisse und themenspezifisches Wissen bündeln und weiterentwickeln.
Im Angesicht der anstehenden Herausforderungen und Veränderungen in der Automobilbranche, etwa dem Druck technologischer Veränderungen, bzw. sich ändernder steuerlicher Regulatorik, werden Anpassungen der Zukunftsstrategien in Geschäftsmodellen der Automobilindustrie erzwungen. Hieraus ergeben sich vielfältige Verrechnungspreisimplikationen, die mit hoch spezialisierter Industriekenntnis erarbeitet werden müssen. Deloitte bietet hierfür, basierend auf tiefgreifenden Branchenkenntnissen und fachlichem Thought-Leadership, spezifische Verrechnungspreisberatung für seine Mandanten in der Automobilbranche, vom OEM bis zum Zulieferer, an.
Deloitte ist mit verschiedenen Geschäftsbereichen eng mit dem Maschinenbau-Sektor und dem Baugewerbe verzahnt. Hierauf basiert auch unsere umfassende Branchen-Expertise im Bereich der Verrechnungspreise.
Unser Financial Transactions-Team befasst sich mit der Strukturierung, Planung, Dokumentation und Verteidigung in Betriebsprüfungen von Finanztransaktionen (z.B. Darlehen, Cash Pools und Garantien) zwischen verbundenen Unternehmen. Finanztransaktionen im VerrechnungspreissystemUnser Financial Transactions-Team befasst sich mit der Strukturierung, Planung, Dokumentation und Verteidigung in Betriebsprüfungen von Finanztransaktionen (z.B. Darlehen, Cash Pools und Garantien) zwischen verbundenen Unternehmen.
Die strafrechtliche Relevanz von Verrechnungspreissachverhalten hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Insbesondere bei multinationalen Unternehmen mit umfangreichen, grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ist aufgrund dieser Entwicklung deshalb unbedingt ein aktives Risikomanagement im Verrechnungspreisbereich geboten.
Werden theoretische Verrechnungspreissysteme in die Praxis umgesetzt, spricht man von einer „Operationalisierung von Verrechnungspreisen“. In diesem Artikel erfahren Sie, vor welchen Herausforderungen viele Unternehmen stehen und wie Deloitte Sie bei diesen Themen unterstützen kann.
Unser international vernetztes Team unterstützt Sie in allen Fragen rund um die ökonomische Fremdvergleichsanalyse und hilft Ihnen bei der Bestimmung angemessener Verrechnungspreise.