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Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Digitalisierungsschub durch das Krankenhauszukunftsgesetz

Unterstützung von der Identifizierung förderfähiger IT-Projekte bis hin zur Fördermitteleinwerbung

Der digitale Wandel bestimmt inzwischen viele Bereiche unseres Lebens und Arbeitens. Auch Krankenhäuser sind zunehmend abhängig von modernen digitalen Technologien, die eine bessere Patientenversorgung gewährleisten sollen und dem Fachpersonal die Arbeit erleichtern können. Die COVID-19-Pandemie hat die Wichtigkeit einer modernen, digitalen und hochqualitativen
Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland nochmals bestärkt.

Im Zuge dessen hat die Bundesregierung im Juni 2020 das Zukunftsprogramm Krankenhäuser als Teil ihres Konjunkturprogrammes beschlossen. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das das bisherige Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung erweitert, formt den gesetzlichen Rahmen für das Programm. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen neuen Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) über 4,3 Milliarden Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einzurichten. Dabei werden 3 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, der Rest soll von den Ländern und den Krankenhausträgern selbst finanziert werden. 

Doch welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Krankenhäuser sind antragsberechtigt?

 

Für Förderung können sich die Krankenhausträger aller Krankenhäuser bewerben, die im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt sind. Vorhaben, die von diesen Krankenhäusern seit dem 2. September 2020 begonnen wurden, sind förderfähig: gefördert werden insbesondere Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen  und Beratungsleistungen zur Implementierung der Digitalisierungsvorhaben können durch den KHZF finanziert werden. Diese digitalen Maßnahmen sind für Krankenhäuser verpflichtend, da ab dem 01.01.2025 Krankenhäuser, die noch keine digitalen Dienste – wie etwa eine durchgehend elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen – eingeführt haben, einen Abschlag von zwei Prozent als auf jeden Behandlungsfall zahlen werden müssen. 

Potentielle Finanzierungsmöglichkeiten

Eine effiziente und strukturierte Antragstellung ist wichtig

 

Da die Mittel des Fonds begrenzt und die Einführung der digitalen Dienste verpflichtend ist, ist eine effiziente und strukturierte Antragsstellung für Krankenhausträger empfehlenswert. Die Antragstellung erfolgt durch den Krankenhausträger, der die Bedarfe seiner einzelnen Krankenhäuser bei den zuständigen Stellen der Länder anmeldet. Nach eingehender Prüfung stellen diese im Fall einer positiven Begutachtung einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das BAS führt die entsprechende Mittelzuweisung an die Länder aus, welche wiederum die Gelder an die Krankenhausträger weiterleiten.

Bestimmte digitale Vorhaben benötigen vor der Antragstellung einer Zertifizierung, die die Maßnahmen als förderfähig bescheinigt. Diese Zertifizierung wird von einem externen IT-Dienstleister ausgestellt, der sich durch ein Schulungsprogramm des BAS ab dem 31. Dezember 2020 als
IT-Dienstleister qualifizieren kann. Bedarfsanmeldungen und Vollanträge für
Maßnahmen wie Infrastrukturvorhaben, die keiner Zertifizierung benötigen,
können bereits jetzt gestellt werden. 

Prozess der Antragstellung

Beratung zur digitalen Transformation und Antragstellung

 

Um Sie kompetent und effizient durch die Einzelheiten dieses neuen Förderprograms zu navigieren, bieten wir Ihnen bei Deloitte eine 360°-Beratung und -Unterstützung durch Kollegen der Fördermittelberatung sowie des Health Care Consulting Teams an. Dabei vereinen wir unsere langjährige Expertise aus nationalem und europäischem Fördermittelwissen mit Beratungs-Knowhow im Bereich der ambulanten und stationären Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir unterstützen Sie ganzheitlich von der Identifikation der Maßnahmen, über Zertifizierung, Antragserstellung und -einreichung bis hin zur Fördermitteladministration. Für weitere detaillierte Informationen sprechen Sie uns gerne an.

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