Die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung seit 1. Januar 2025 erfordern ein rechtzeitiges Handeln. Deloitte begleitet Unternehmen auf der Reise zur E-Rechnung.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Deutschland verpflichtend im B2B-Bereich eingeführt. Danach sind im Inland ansässige Unternehmer für ihre im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze spätestens ab 2028 zur Ausstellung der E-Rechnung verpflichtet, wenn sie Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmer für deren Unternehmen erbringen. Das Gesetz enthält zwar gestaffelte Übergangsvorschriften für die Ausstellung der elektronischen Rechnung, den Empfang von E-Rechnungen müssen inländische Unternehmen aber bereits seit dem 1. Januar 2025 sicherstellen. Entsprechend der neuen Definition der E-Rechnung und den Übergangsvorschriften gehören PDF- und Papierrechnungen damit bald der Vergangenheit an. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen zum Thema E-Invoicing und unser Serviceangebot in dem Bereich.
Zu diesem Thema hat Deloitte eine aktuelle Umfrage veröffentlicht, die ein Stimmungsbild der ersten drei Monate aufzeigt. Klicken Sie einfach auf das nebenstehende Bild, um den Bericht jetzt herunterzuladen.
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