Zum Hauptinhalt springen

VAT in the Digital Age (ViDA) und die aktuellen Herausforderungen

Überblick über das Maßnahmenpaket der EU-Kommission

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA). Erfahren Sie, welche Auswirkungen die neuen Richtlinien für Unternehmen haben und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Der aktuelle Stand zu ViDA

 

Am 8. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Durchführungsverordnung im Rahmen der „VAT in the Digital Age" (ViDA) Initiative vorgelegt. Einen Überblick über das gesamte Maßnahmenpaket können Sie hier einsehen. 

Für eine finale Umsetzung ist die Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten abzuwarten. Daher wird die Reform selbst erst ab dem 1. Januar 2028 Auswirkungen auf Unternehmen haben. Dennoch sollten diese damit beginnen, sich auf die einschneidenden Änderungen vorzubereiten.

E-Invoicing und Realtime-Reporting für innergemeinschaftliche Lieferungen / Dienstleistungen

 

Im Rahmen des ersten Teils der ViDA-Initiative werden die digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten wie e-Invoicing und Realtime-Reporting reformiert. Diese werden ab dem 1. Januar 2028 anwendbar sein. Die bislang verpflichtende Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen im B2B-Bereich wird ersetzt. An ihre Stelle treten einheitliche digitale Meldepflichten und eine Verpflichtung zur Fakturierung von e-Invoices auf Basis der EU-Norm CEN 16931.

Die EU-Norm CEN 16931 wurde durch die Europäische Kommission in Bezug auf das Beschaffungswesen öffentlicher Auftraggeber entwickelt. In Deutschland wurde er zunächst in Form der XRechnung und ZUGFEeRD 2.x im Rahmen der B2G Regelungen zum 27. Dezember 2020 umgesetzt.

Die reformierten digitalen Meldepflichten haben Auswirkungen auf ausnahmslos alle Unternehmen, welche am innergemeinschaftlichen B2B Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen. Diese müssten ab dem 1. Januar 2028 jede Transaktion nach Ablauf einer Frist von 2 Tagen nach Ausstellung der strukturierten, elektronischen Rechnung digital melden. Eine zusätzliche Zusammenfassende Meldung wäre nicht mehr notwendig. 

Eine zusätzliche, vorherige Freigabe der e-Rechnung durch die Behörden, wie es aktuell in Italien Anwendung findet, ist nicht vorgesehen. Sammelrechnungen, in welchen mehrere einzelne Lieferungen und sonstige Leistungen eines Monats zusammengefasst werden, sind nicht erlaubt. Ab dem 1. Januar 2024 ist es den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erlaubt, die Verpflichtung zur Fakturierung von e-Invoices einzuführen.

Aktueller Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung im Vorgriff auf EU ViDA-Regelung

 

Auch der aktuelle Diskussionsentwurf der Bundesregierung für eine e-Rechnung für inländische B2B-Umsätze in Deutschland greift das Thema auf. Man plant, dass bereits ab 1. Januar 2025 bei B2B-Transaktionen zwingend eine elektronische Rechnung auszustellen ist. Das heißt, das derzeitige Primat der Papierrechnung entfällt. Gleichzeitig muss die elektronische Rechnung der Europäischen Norm EN 16931 gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen. 

Für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen ist eine langfristige Planung erforderlich. Dies gilt insb. im Hinblick auf die Lieferketten und die entsprechenden Abbildung in ERP-Systemen. Mehr erfahren Sie dazu in unserem Deloitte Podcast Tax on Air – Der Podcast zum Steuerrecht | Deloitte Deutschland – Episode #21: e-Rechnungen - Einen Schritt voraus: Was sich künftig für Unternehmen ändern wird.

Technologische Herausforderungen beim Thema „VAT in the Digital Age"

 

Für die IT-Strategie und die Umsetzung in den ERP-Systemen der Unternehmen ist es bereits jetzt sinnvoll, erste Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere die Umsetzung im Rahmen der bereits bekannten EU-Norm EN 16931 ermöglicht eine erste Planungssicherheit.

Zusätzlich zu den anstehenden e-Rechnungs-Reformen im Jahr 2024 sind Unternehmen bereits heute mit den uneinheitlichen, landesspezifischen Vorschriften zur Steuerberichtserstattung konfrontiert. So müssen die Steuerinformationen z.B. in Echtzeit, täglich, monatlich oder jährlich digital an die jeweilige Steuerbehörde gemeldet werden. Die Anforderungen sind dabei für jedes Land unterschiedlich und benötigen vielfach eigene Prozesse und Vorgaben. International agierende Unternehmen sind folglich herausgefordert, die unterschiedlichen länderspezifischen Steuervorschriften zu identifizieren und die jeweiligen zugrundeliegenden Steuerinformationen in ihrer IT-Landschaft abzubilden. 

In erster Linie bedeutet dies: Alle erforderlichen Rechnungsinhalte müssen für alle Länder als kleinster gemeinsamer Nenner vorhanden und in hoher Qualität gepflegt sein. Im Hinblick auf die aktuellen Transformationsprojekte zu SAP S/4HANA soll das Berichtswesen zudem meist möglichst automatisiert und standardisiert werden. Damit diese Automatisierung erreicht werden kann, sind daher auch die jeweils benötigten technischen Datenpunkte abzuleiten. So kann ein zu meldender Bericht mit den korrekten Steuerinformationen angereichert und gemeldet werden. 

So unterstützen wir Unternehmen bei ViDA

 

Unser Beratungsansatz für international tätige Unternehmensgruppen umfasst nicht nur die Analyse von Prozessen und Berichtspflichten. Ein wesentlicher Fokus liegt darüber hinaus auf der Analyse der vorhandenen und benötigten Datenpunkte in der IT-Landschaft unserer Mandanten. 

Unser Deloitte-Portfolio zeigt die Datenpunkte für die unterschiedlichen Meldepflichten auf und liefert damit die Basis für eine Fit-Gap-Analyse. Darauf basierend können wir die richtigen Maßnahmen für eine automatisierte Berichterstattung in die Wege leiten.

Sprechen Sie uns gerne für weiterführende Informationen an.

Fanden Sie dies hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback

Wenn Sie helfen möchten, Deloitte.com weiter zu verbessern, füllen Sie bitte folgendes aus: 3-min-Umfrage