Am 8. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Durchführungsverordnung im Rahmen der „VAT in the Digital Age" (ViDA) Initiative vorgelegt (Deloitte Tax News).
Nachdem keine Einigung über das ursprünglich geplante Maßnahmenpaket erzielt werden konnte (Deloitte Tax News), stimmte der Rat der Europäischen Union Ende November 2024 (Deloitte Tax News) und das Europäische Parlament Anfang Februar 2025 einem Kompromissvorschlag zur ViDA-Initiative zu.
Zu guter Letzt hat der ECOFIN-Rat das ViDA-Paket in der Sitzung am 11. März 2025 offiziell verabschiedet. Das Paket, bestehend aus einer Richtlinie, einer Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit und einer Durchführungsverordnung, tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird in den nächsten Tagen erwartet. Damit wird bereits ein Teil der neuen Regeln in Kraft treten.
Im Rahmen der ersten Säule der ViDA-Initiative (DRR – Digital Reporting Requirements) ist die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung und digitaler Meldesysteme zur Erleichterung des Austausches umsatzsteuerrechtlich relevanter Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten vorgesehen.
Den EU-Mitgliedstaaten ist es gestattet, die verpflichtende E-Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze ohne die vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission und ohne Zustimmung des Empfängers einzuführen.
Ab dem 1. Juli 2030 wird die E-Rechnungsstellung für B2B-Umsätze innerhalb der EU und für Reverse-Charge-Umsätze verpflichtend. Die bislang verpflichtende Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen im B2B-Bereich entfällt. An ihre Stelle treten einheitliche digitale Meldepflichten und die E-Rechnungspflicht auf Basis der EU-Standardnorm EN 16931.
Die EU-Norm EN 16931 wurde von der Europäischen Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen entwickelt. In Deutschland wurde der Standard zunächst in Form der XRechnung 3.0 und ZUGFeRD 2.0.1 im Rahmen der B2G-Regelungen zum 27. Dezember 2020 umgesetzt.
Die digitalen Meldepflichten haben Auswirkungen auf alle Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen B2B-Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen. EU-grenzüberschreitend agierende Unternehmer müssen ab dem 1. Juli 2030 jede Transaktion nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Ausstellung der strukturierten, elektronischen Rechnung digital melden. Eine zusätzliche, vorherige Freigabe der E-Rechnung durch die Behörden, wie es aktuell in Italien Anwendung findet, ist nicht vorgesehen. Innerhalb von 10 Tagen nach Monatsende ausgestellte Sammelrechnungen, in denen Lieferungen und sonstige Leistungen eines Kalendermonats zusammengefasst werden, sind zulässig.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verpflichtende E-Rechnung für inländische Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich zum 1. Januar 2025, begleitet von Übergangsvorschriften für Rechnungsaussteller, geschaffen. Rechnungsempfänger müssen seit 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze empfangen zu können. Das Primat der Papierrechnung entfällt. Gleichzeitig muss die E-Rechnung der Europäischen Norm EN 16931 gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen. Weiterführende Informationen zu den deutschen E-Rechnungsvorschriften finden Sie hier.
Für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen ist eine langfristige Planung erforderlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Lieferketten und die entsprechende Abbildung in ERP-Systemen.
Für die IT-Strategie und deren Umsetzung in den ERP-Systemen der Unternehmen ist es jetzt sinnvoll, erste Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere die Umsetzung der bereits bekannten EU-Norm EN 16931 im Zuge des Wachstumschancengesetzes ermöglicht eine erste Planungssicherheit. Im Hinblick auf das Rechnungsformat bedeutet die Erweiterung durch ViDA, für in Deutschland ansässige Unternehmen, keine weitere Herausforderung. Denn die deutschen Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD sind „ViDA-konform“.
Zusätzlich zur E-Rechnungsreform in Deutschland seit 2025 sind international agierende Unternehmen bereits mit den uneinheitlichen, landesspezifischen Vorschriften zur Steuerberichtserstattung konfrontiert. So müssen die Steuerinformationen teilweise in Echtzeit, täglich, monatlich oder jährlich digital an die jeweilige Steuerbehörde gemeldet werden. Die Anforderungen sind dabei für jedes Land unterschiedlich und benötigen vielfach eigene Prozesse und Vorgaben. Diese Unternehmen sind folglich herausgefordert, die unterschiedlichen länderspezifischen Steuervorschriften zu kennen und in ihrer IT-Landschaft abzubilden.
In erster Linie bedeutet dies: Alle erforderlichen Rechnungsinhalte müssen für alle Länder als kleinster gemeinsamer Nenner vorhanden und in hoher Qualität gepflegt sein. Im Hinblick auf die aktuellen Transformationsprojekte zu SAP S/4HANA soll das Berichtswesen zudem meist möglichst automatisiert und standardisiert werden. Damit diese Automatisierung erreicht werden kann, sind daher auch die jeweils benötigten technischen Datenpunkte abzuleiten. So kann ein zu meldender Bericht mit den korrekten Steuerinformationen angereichert und gemeldet werden.
Unser Beratungsansatz für international tätige Unternehmensgruppen umfasst nicht nur die Analyse von Prozessen und Berichtspflichten. Ein wesentlicher Fokus liegt für uns auf der technischen Analyse der vorhandenen und benötigten Datenpunkte in der IT-Landschaft unserer Mandanten. Unser Service „Fit for Reporting“ zeigt die notwendigen Datenpunkte für die unterschiedlichen Meldepflichten auf und liefert damit die Basis für eine sehr detaillierte Fit-Gap-Analyse Ihrer heutigen Datenqualität für E-Invoicing oder E-Reporting. Das Ergebnis versetzt Sie in die Lage, die richtigen Maßnahmen für einen automatisierten Datenaustausch mit Geschäftspartnern und Behörden in die Wege zu leiten.
Besuchen Sie gerne unsere Webseite zu E-Invoicing und sprechen Sie uns für weiterführende Informationen an.