Die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung seit 1. Januar 2025 erfordern ein rechtzeitiges Handeln. Deloitte begleitet Unternehmen auf der Reise zur E-Rechnung.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Deutschland verpflichtend im B2B-Bereich eingeführt. Danach sind im Inland ansässige Unternehmer für ihre im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze spätestens ab 2028 zur Ausstellung der E-Rechnung verpflichtet, wenn sie Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmer für deren Unternehmen erbringen. Das Gesetz enthält zwar gestaffelte Übergangsvorschriften für die Ausstellung der elektronischen Rechnung, den Empfang von E-Rechnungen müssen inländische Unternehmen aber bereits seit dem 1. Januar 2025 sicherstellen. Entsprechend der neuen Definition der E-Rechnung und den Übergangsvorschriften gehören PDF- und Papierrechnungen damit bald der Vergangenheit an. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen zum Thema E-Invoicing und unser Serviceangebot in dem Bereich.
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