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E-Rechnung und E-Invoicing

Ist Ihr Unternehmen bereit für die gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnung?

Die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung seit 1. Januar 2025 erfordern ein rechtzeitiges Handeln. Deloitte begleitet Unternehmen auf der Reise zur E-Rechnung.

Einführung der E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung zum 1. Januar 2025 in Deutschland  verpflichtend im B2B-Bereich eingeführt. Danach sind im Inland ansässige Unternehmer für ihre im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze spätestens ab 2028 zur Ausstellung der E-Rechnung verpflichtet, wenn sie Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmer für deren Unternehmen erbringen. Das Gesetz enthält zwar gestaffelte Übergangsvorschriften für die Ausstellung der elektronischen Rechnung, den Empfang von E-Rechnungen müssen inländische Unternehmen aber bereits seit dem 1. Januar 2025 sicherstellen. Entsprechend der neuen Definition der E-Rechnung und den Übergangsvorschriften gehören PDF- und Papierrechnungen damit bald der Vergangenheit an. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen zum Thema E-Invoicing und unser Serviceangebot in dem Bereich.

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Rechtliche Grundlagen

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die E-Rechnungspflicht erstreckt sich auf alle inländischen B2B-Umsätze und damit unter anderem auch auf Reverse-Charge-Umsätze und Umsätze, die der Durchschnittssatz- oder Differenzbesteuerung unterliegen. Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind Rechnungen über Leistungen, die nach §4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei sind, sowie Fahrausweise und Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 EUR.

Während Unternehmer bereits ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich empfangen können müssen, gelten folgende Übergangsvorschriften nur für die Ausstellung von Rechnungen:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 kann ein bis dahin ausgeführter Umsatz mit einer sonstigen Rechnung abgerechnet werden. Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung in einem elektronischen Format, das nicht der Norm EN 16931 entspricht oder nicht interoperabel ist, oder eine Papierrechnung. Die Abrechnung mit einer Rechnung in einem abweichenden elektronischen Format bedarf der formlosen Zustimmung des Empfängers. Die Abrechnung mit einer Papierrechnung ist in diesem Übergangszeitraum ohne Zustimmung möglich.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR können sonstige Rechnungen bis zum 31. Dezember 2027 ausstellen. Für sonstige Rechnungen in einem elektronischen Format, das von der Norm EN 16931 abweicht, gilt das Erfordernis der formlosen Zustimmung des Empfängers.
  • Bis zum 31. Dezember 2027 können Unternehmer sonstige Rechnungen im EDI-Verfahren mit Zustimmung des Empfängers ausstellen und übermitteln.

Das BMF hat am 15. Oktober 2024 das Anwendungsschreiben zur E-Rechnung im zwischenunternehmerischen Bereich veröffentlicht. Das Schreiben enthält Konkretisierungen zum sachlichen Anwendungsbereich der E-Rechnungspflicht sowie Ausführungen zum Recht auf Vorsteuerabzug. Zudem werden die Anforderungen an das Format, die Übermittlung und die Aufbewahrung von E-Rechnungen präzisiert und weitere offene Detailfragen beantwortet.

Unseren News Alert dazu finden Sie hier: Deutsch / Englisch

E-Invoicing – Blick ins Ausland

Unternehmen, die grenzüberschreitend agieren, sollten neben den rechtlichen Änderungen innerhalb Deutschlands auch die Gesetze und Richtlinien zu E-Invoicing und E-Reporting der Länder berücksichtigen, in denen sie geschäftlich tätig sind, um sicherzustellen, dass alle relevanten Regelungen eingehalten werden. Mit unserem internationalen Netzwerk von Expert:innen auf diesem Themengebiet unterstützen wir Sie bei Interesse gerne auch grenzüberschreitend.

Über den nachstehenden Link gelangen Sie zum Deloitte Digital Tax Atlas. In dem darin enthaltenen Portal „Digitalised Indirect Tax Reporting“ finden Sie eine globale Übersicht aktueller und zukünftiger länderspezifischer E-Invoicing und E-Reporting Verpflichtungen.

Sollten Sie bislang noch nicht über einen Zugang verfügen, finden Sie hier weitere Informationen sowie den Link zur Registrierung. Die Nutzung des Deloitte Digital Tax Atlas ist kostenlos.

Mit unserem internationalen Netzwerk aus Experten stehen wir als Deloitte Ihnen auch für länderübergreifende Fragestellungen rund um E-Invoicing zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach den richtigen Kontakten.

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