Am 17 Mai. 2023 trat die EU-Verordnung 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in Kraft. Seit dem 01. Oktober 2023 müssen betroffene Unternehmen vierteljährliche Berichterstattungspflichten erfüllen.
Die Europäische Union (EU) hat CBAM entwickelt, der einen CO2-Preis auf die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren erhebt. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die CBAM-Waren aus Nicht-EU Staaten importieren, fallen unter die Regeln des CBAM. Ziel ist es, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden, dass sich aus den verstärkten Klimaschutzbemühungen der EU ergibt. Mit dem Beginn der Übergangsphase von CBAM gilt diesbezüglich eine Meldepflicht für betroffene Unternehmen.
Mit Beginn der Übergangsphase seitdem 01. Oktober 2023 müssen betroffene Unternehmen Berichterstattungspflichten erfüllen. Seit dem 01. Januar 2025 ist die Registrierungspflicht zur Beantragung des Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“ erforderlich. Die Implementierungsphase ab dem 01. Januar 2026 beinhaltet dann den finanziellen Ausgleich durch den Kauf von Zertifikaten sowie eine jährliche Berichtspflicht. Ab 2034 findet dann keine kostenlose Zuteilung im Rahmen des EU-ETS mehr statt, so dass 100 % der eingebetteten Emissionen durch CBAM-Zertifikate abgedeckt werden.
Deloitte steht Ihnen gesamtheitlich beiseite, die gesetzlichen CBAM-Anforderungen umzusetzen, um dadurch eine nahtlose Compliance Ihrer Handelstätigkeit zu gewährleisten und mögliche Sanktionen zu verhindern.
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