Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer jeweiligen sog. Aktivitätsketten. Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens wurden mehrere Anpassungen an der ursprünglichen Fassung der CSDDD vorgenommen. Aufgrund dessen wurden die nachfolgenden Informationen angepasst.
Ab voraussichtlich 2029 sind Unternehmen im Scope von der CSDDD betroffen.
Einordnung der CSDDD
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zu noch verantwortungsvollerem Handeln und soll gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Durch ein nachhaltigeres Wirtschaften sollen zukünftig negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im eigenen Geschäftsbereich und in den Aktivitätsketten von Unternehmen vermindert bzw. verhindert werden. Die CSDDD wird in einigen Bereichen die Anforderungen des seit 2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verändern und eine gesetzliche Anpassung im Rahmen der regulären CSDDD-Umsetzung verlangen. Außerdem werden sich im weiteren Verlauf Synergien mit den bestehenden Vorgaben aus der CSRD heben lassen.
Die Bundesregierung plant derzeit im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative schrittweise vorzugehen:
Wer ist von der CSDDD betroffen: Anwendungsbereich der CSDDD
Die Umsetzung der Vorgaben wird für alle relevanten Unternehmen ab 2029 verpflichtend. Als relevant werden alle EU-Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden EUR globalem Umsatz oder Nicht-EU-Unternehmen ab 1,5 Milliarden EUR Umsatz in der EU eingestuft.
Für die Bestimmung der CSDDD-Relevanz kann es für Unternehmen, Mutterunternehmen und Unternehmen mit Franchise- oder Lizenzsystem unterschiedliche Konstellationen geben:
*Unternehmen im Sinne der CSDDD sind juristische Personen, die als eine der in den Anhängen I und II der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführten Rechtsformen (im Falle von Unternehmen aus Drittländern vergleichbaren Rechtsformen) gegründet wurden oder bestimmte beaufsichtigte Finanzinstitute gemäß Richtlinie (EU) 2024/1760 Art. 3 Abs. 1 a) iii)
Was umfasst die CSDDD: Aktivitätskette und Co.
Unternehmen müssen zukünftig Verpflichtungen zur Minderung bzw. Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt erfüllen. Dies gilt im Zusammenhang mit:
Neu ist dabei der Begriff der „Aktivitätskette“, die der Lieferkette aus dem deutschen LkSG ähnelt. Allerdings sind im Zusammenhang mit der Aktivitätskette eine Reihe an Besonderheiten (u.a. im Zusammenhang mit weiteren Richtlinien) zu beachten. Vereinfacht gesprochen, umfasst die Aktivitätskette:
i) Tätigkeiten der vorgelagerten Geschäftspartner eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch dieses Unternehmen, einschließlich der Entwicklung, Gewinnung, Beschaffung, Herstellung, Beförderung, Lagerung und Lieferung von Rohstoffen, Produkten oder Teilen von Produkten und der Entwicklung des Produkts oder der Dienstleistung,
ii) die Tätigkeiten der nachgelagerten Geschäftspartner eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Beförderung und der Lagerung eines Produkts dieses Unternehmens, sofern die Geschäftspartner diese Tätigkeiten für das Unternehmen oder im Namen des Unternehmens ausüben
Was ist zu tun: Sorgfaltspflichten der CSDDD
Die Sorgfaltspflichten der CSDDD sind in weiten Teilen denen des in Deutschland geltenden LkSGs ähnlich:
Sorgfaltspflichten mit möglicher Abdeckung durch die CSRD
Unser Expertenteam veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette, um Sie auf dem Laufenden zu halten. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Veröffentlichungen:
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Wir bei Deloitte sagen: Verpflichtete, die frühzeitig handeln, haben die Möglichkeit den Umgang mit der CSDDD selbst zu gestalten, anstatt am Ende nur zu reagieren. Mit uns als Partner an Ihrer Seite können wir gemeinsam mit Ihnen die CSDDD zu Ihrem Vorteil nutzen.
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