Zum Hauptinhalt springen

International Accounting Standard 8

Einblick in die Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen bei der IAS-8-Berichterstattung

Der IAS 8 ist ein grundlegender Standard und wird bei der Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Bilanzierung von Änderungen von Schätzungen und der Darstellung der Korrekturen von Fehlern aus früheren Perioden angewendet.

 

Zu den Inhalten der IAS-Berichterstattung gehört auch die Darstellung der Auswirkungen von Pensionsverpflichtungen auf die Bilanzierung im Unternehmen. Soweit bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen Änderungen von Schätzungen gegenüber dem Vorjahr oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen wie Fehlerkorrekturen auftreten, sind die Auswirkungen im IAS-8-Bericht darzustellen.

Die Zielsetzung von IAS 8 ist es, die Verlässlichkeit des Abschlusses eines Unternehmens und die Vergleichbarkeit dieser Abschlüsse im Zeitablauf sowie mit Abschlüssen anderer Unternehmen zu gewährleisten.

Der Standard unterscheidet dabei folgende Sachverhalte:

  • Auswahl und Anwendung der Rechnungslegungsmethoden
  • Stetigkeit der Rechnungslegungsmethoden
  • Änderung der Rechnungslegungs- und Bilanzierungsmethoden
  • Änderung rechnungslegungsbezogener Schätzungen
  • Fehlerkorrekturen

 

Zusammenwirken von IAS 8 und IAS 19 bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

Die Bewertung und Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer, zu denen auch die Pensionsverpflichtungen gehören, ist in IAS 19 geregelt. Die Änderung der Bewertungsparameter gegenüber dem vorangegangenen Bewertungsstichtag ist unserer Erfahrung nach der häufigste Grund für einen Ausweis von Pensionsverpflichtungen in der IAS-8-Berichterstattung.

Aber auch die Änderung des IAS 19 (revised 2011) hat dazu geführt, dass die Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen bei der IAS-8-Berichterstattung verstärkt in das Bewusstsein von Bilanzierenden gerückt ist.

Darüber hinaus sind auch Fehler in der IAS-8-Berichterstattung zu berücksichtigen. Unabhängig davon, ob es sich um Rechenfehler des versicherungsmathematischen Gutachters, Fehler bei der Festlegung der Bewertungsparameter oder bei der Bilanzierung handelt.

 

In unserem Leitfaden geben wir praktische Hilfestellung bei der Qualifizierung von Veränderungen bei den Pensionsverpflichtungen.

Sie finden ihn nebenstehend zum Download

Ihre Ansprechpartner

 

Christine Steiner
Aktuarin (DAV), Total Rewards
csteiner@deloitte.de
089 29036 7886

Peter L. Devlin
Partner, Workforce Transformation
pdevlin@deloitte.de
089 29036 7948

Fanden Sie dies hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback

Wenn Sie helfen möchten, Deloitte.com weiter zu verbessern, füllen Sie bitte folgendes aus: 3-min-Umfrage