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Geldwäscheprävention im Immobiliensektor: Schärfere Regeln, höhere Anforderungen

Die deutsche Immobilienbranche ist ein Hochrisikosektor für Geldwäsche1. Diese Einschätzung deckt sich mit Beobachtungen von Branchenexpert:innen. Wie aktuelle Studien zeigen2, beeinflussen illegale Kapitalströme die Preisentwicklung und somit die gesamte Marktintegrität. Vor dem Hintergrund eines bundesweit zunehmend angespannten Immobilienmarktes rückt die Real Estate-Branche zusätzlich in den Fokus von Gesetzgeber und Öffentlichkeit. Für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bedeutet das: gestiegene Anforderungen und die Pflicht zur konsequenten Umsetzung regulatorischer Vorgaben, wie zum Beispiel ein Barzahlungsverbot nach §16a GwG, KYC-Anforderungen (Prüfung der Kunden) nach § 10-17 GwG und Meldepflichten bei Verstößen nach der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien.

Key Takeaways

  • Strengere geldwäscherechtliche Vorgaben erhöhen den Handlungsdruck für Immobilienunternehmen.
  • Die neuen nationalen und EU‑weiten Anforderungen – vor allem die erweiterten GwGMeldV‑Pflichten – verlangen effiziente Compliance‑Strukturen.
  • Technologiegestützte Lösungen ermöglichen dabei, regulatorische Risiken zu reduzieren, Prozesse zu automatisieren und Transparenz im Immobiliengeschäft nachhaltig zu stärken.

Die neuesten Anforderungen im Überblick

Die regulatorische Komplexität nimmt kontinuierlich zu – sowohl national als auch auf EU-Ebene:

GwGMeldV-Immobilien (Update):

Seit Februar 2025 gelten erweiterte Meldepflichten für bestimmte Berufsgruppen (u.a. Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen).

 

Deep Dive: Neue Anforderungen an GwGMeldV-Immobilien – Meldepflichten

Die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und Sanktionsumgehung im Immobiliensektor. Sie verpflichtet seit 2020 bestimmte Berufsgruppen – darunter Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – in definierten Fällen immer eine Verdachtsmeldung an die FIU abzugeben. Seit der Reform im Februar 2025 wurden die Anforderungen deutlich verschärft.

 

Was ist neu?
  • Erweiterte Meldepflichten: Diese greifen insbesondere bei Gestaltungen, die das Barzahlungsverbot nach § 16a GwG umgehen könnten sowie bei ungewöhnlichen Zahlungsmodalitäten – etwa, wenn die Kaufpreisfälligkeit mehr als zwölf Monate nach Stellung des Eintragungsantrags liegt und kein nachvollziehbarer Grund vorliegt.
  • Präzisierungen: Klarstellungen zu Hochrisikostaaten, wirtschaftlich Berechtigten und Stellvertretungsketten sind notwendig.
  • Value-Gap-Indikator: Es muss eine Meldung bei deutlicher Abweichung vom Verkehrswert (z. B. > 25%) erfolgen.

 

Wer ist betroffen?
  • Notar:innen: Eigentumsumschreibungen dürfen nur nach unbarem Zahlungsnachweis erfolgen – bei Verstößen besteht die Pflicht zur Meldung an die Behörden.
  • Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, WP/vBP: Meldungen müssen in allen typisierten Fällen erfolgen – unabhängig vom Berufsgeheimnis.
  • Immobilienmakler:innen: Immobilienmakler:innen gehören zwar nicht zu den direkten Adressaten der GwGMeldV-Immobilien, als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG unterliegen sie jedoch weiterhin den allgemeinen geldwäscherechtlichen Pflichten. Aufgrund der gestiegenen Risiken im Immobiliensektor sind Risikoanalysen und Kundenprüfung an die verschärften Anforderungen der Branche anzupassen.

Warum ist das wichtig?

Die Geldwäschemeldestelle des Bundes (Financial Intelligence Unit – FIU) verzeichnet seit Einführung der Verordnung einen starken Anstieg an Meldungen – insbesondere durch Notar:innen. Aktuelle Untersuchungen – darunter die Trierer Studie zur ökonomischen Wirkung von Geldwäsche – zeigen auf, dass illegale Kapitalströme die Preisentwicklung beeinflussen können und sich potenziell auf die Marktintegrität auswirken.

Die konsequente Umsetzung der GwGMeldV-Immobilien ist daher nicht nur eine Compliance-Frage, sondern auch ein möglicher Beitrag zur Marktstabilität.

 

So setzen Sie die Anforderungen um:
  • Prozesse anpassen: Integration der neuen Tatbestände in interne Prüf- und Meldeprozesse.
  • Technische Vorbereitung: Ab 2026 gelten neue Vorgaben für FIU-Meldungen (GwG-Meldeverordnung).
  • Schulungen: Sensibilisierung aller relevanten Rollen für die neuen Pflichten.

Barzahlungsverbot (§ 16a GwG):

Immobilientransaktionen unterliegen strengen Vorgaben – Bargeld, Kryptowerte und Edelmetalle sind als Zahlungsmittel nichtzulässig. Notar:innen dürfen Eigentumsumschreibungen nur nach unbaremZahlungsnachweis vornehmen.

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II:

Die Verknüpfung von Transparenzregister und Grundbuch geht seit 2023 mit erweiterten Mitteilungspflichten für ausländische Firmen mit Immobilienbesitz in Deutschland einher.

GwG-Meldeverordnung (ab 2026):

Es liegen neue technische und inhaltliche Anforderungen an Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle (FIU) vor.

EU-Anti-Geldwäsche-Paket:

Die jüngste AML (Anti-Money Laundering) -Verordnung und die neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA bringen bis 2027 ein EU-weit standardisiertes Immobilienregister heraus.

Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin (2025)4 :

Neben der Pflicht zur Verschärfung der Risikoanalyse sollten Immobilienmakler:innen auch Adverse Media-Screening beachten.

Was bedeutet das in der Praxis für Makler:innen und weitere Verpflichtete aus Immobiliengeschäften?

Prozesse müssen angepasst werden:
  • Risikomanagement aktualisieren: Integration der neuen Meldepflichten und Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) in Risikoanalysen sowie bei der Geschäftspartnerprüfung (KYC).
  • Transparenz sicherstellen: Ermittlung und Prüfung wirtschaftlich Berechtigter. Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen im Zusammenspiel von Transparenzregister und Grundbuch.
  • Meldeprozesse optimieren: Vorbereitung auf die neue GwG-Meldeverordnung und technische Anpassungen für FIU-Meldeportal goAML.
  • Training und Awareness: Sensibilisierung aller Beteiligten für neue Pflichten, insbesondere im Hinblick auf GwGMeldV-Immobilien.

 

Unser Ansatz

Technologiegestützte Beratung zur Prozessoptimierung in der Geldwäscheprävention und Sanktions-Compliance: Wir unterstützen Sie dabei, regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen – von der Gap-Analyse über die Prozessgestaltung bis hin zu technischen Lösungen für KYC, Kundenmonitoring und FIU-Meldungen. Unser RegTech Centre of Excellence kombiniert tiefes Fachwissen mit innovativer Technologie, um Compliance-Risiken im Tagesgeschäft nachhaltig zu reduzieren.

Die Immobilienwirtschaft erfährt wachsende regulatorische Herausforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen dabei, die nationalen und internationalen Anforderungen effektiv umzusetzen.

- Kilian Strauss

Ihr Mehrwert

  • Konformität: Umsetzung aktueller Vorgaben (EU-AML-Paket, GwGMeldV-Immobilien, EU-Sanktionsvorgaben)
  • Effizienz: Anpassung und Einführung automatisierter Prozesse und Einsatz digitaler Tools für KYC sowie Verdachtsmeldewesen
  • Transparenz: Erstellung klarer Governance-Strukturen und Reporting für Management und Aufsicht.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anti-Geldwäsche- und Sanktions-Strategie im Immobiliensektor zukunftssicher aufzustellen.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Kilian Strauss.

 

Referenzen

1 Zoll Online. Nationale Risikoanalyse. Abgerufen am 10.03.2026.

2 Universität Trier. (2025). Geldwäsche und deren Auswirkungen auf die Immobilienpreise in Deutschland. Abgerufen am 16.03.2026.

3 Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (2020). Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien - GwGMeldV-Immobilien). Abgerufen am 10.03.2026.

4 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. (2024). Geldwäschegesetz: BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise. Abgerufen am 10.03.2026.

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