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Financial Crime Regulatory Standards Office (Center of Excellence)

So können wir Sie bei fortlaufenden Anpassungen und Verschärfungen des EU-AML-Paketes zur Geldwäscheprävention unterstützen

Die kontinuierlichen Veränderungen im Bereich der Finanzkriminalität haben das regulatorische Umfeld in den vergangenen Jahren deutlich dynamisiert. Um auf diese Entwicklungen zu reagieren und einheitliche geldwäscherechtliche Standards innerhalb der EU zu schaffen, hat die Europäische Union ein umfassendes Regelungspaket zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet.

Mit diesem „Geldwäschepaket“  wird ein einheitliches EU‑Regelwerk eingeführt. Gleichzeitig hat die EU die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) gegründet, die künftig als zentrale europäische Aufsichtsbehörde fungiert. Sie bündelt weitreichende Kompetenzen und soll eine konsistente Beaufsichtigung der Verpflichteten sicherstellen.

Für Unternehmen löst das Geldwäschepaket – einschließlich der zugehörigen Regulatory Technical Standards (RTS) – einen erheblichen Anpassungsbedarf aus. Betroffen sind nahezu alle Fachbereiche: Organisation, Personal, Technik, Methodik und die fachliche Ausgestaltung der Compliance-Prozesse.

Gleichzeitig stehen Unternehmen unter hohem Effizienz- und Kostendruck. Neben dem operativen Tagesgeschäft müssen sie die umfangreichen regulatorischen Anforderungen fristgerecht umsetzen. Aufgrund der
hohen Komplexität des neuen Regelwerks ist ein frühzeitiges und strukturiertes Vorgehen zwingend erforderlich. Die meisten Vorgaben des Geldwäschepakets müssen bis zum 10. Juli 2027 umgesetzt sein.

Um Sie bei diesen Herausforderungen effizient zu unterstützen und bei der Beratung das höchste Maß an Qualität sicherzustellen, hat Deloitte das Regulatory Standards Office (Center of Excellence) eingerichtet. Es bietet – individuell auf das Unternehmen zugeschnitten – regulatorische Advisory-Services sowie personelle und technische Umsetzungsunterstützung (Support), insbesondere:

  • Advisory-Leistungen: Dazu zählen alle regulatorischen
    Themenstellungen, die mit der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, digitalen Zahlungsdiensten, strafbaren Handlungen, Finanzsanktionen und Trade Finance verbunden sind. Dies können etwa die Erstellung von oder die Überarbeitung von Risikoanalysen und Tätigkeitsberichten, die Vorbereitung und Durchführung maßgeschneiderter Schulungen, die Implementierung neuer Monitoring-Software oder von Indiziensets sein. Der Fokus der kommenden Jahre wird die Begleitung von Mandanten bei der Umsetzung des Geldwäschepaketes oder das Auslagerungsmanagement sein.
  • Operate-Leistungen: Dazu zählt die Unterstützung der 1st und 2nd LOD unserer Mandanten bei der Umsetzung aller geldwäscherechtlichen Aufgaben. Dies umfasst  unter anderem die Bearbeitung von Treffern im Monitoring-System, die Erstellung von Verdachtsmeldungen, die Abarbeitung von Backlogs bei Auskunftsersuchen oder die periodische Kundendatenaktualisierung.

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