Bis September 2026 müssen Unternehmen die Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaussagen umgesetzt haben. Sowohl die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) als auch die geplanten Green Claims Directive (GCD) stellen neue Anforderungen an die Vermarktung von ökologischen Aspekten. Generische Claims, fragwürdige Siegel und unklare Zukunftsversprechen werden deutlich eingeschränkt. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, wie stark sie betroffen sind und wo Handlungsbedarf besteht. Wir zeigen praxisnah, was sich ändert und wie Deloitte Sie bei der Umsetzung unterstützt.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers for the Green Transition“, EmpCo) schafft einen umfassenden Rahmen gegen irreführende Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaussagen. Sie stärkt den Verbraucherschutz, indem sie klare Anforderungen an die Kommunikation von Unternehmen formuliert. Davon betroffen sind sämtliche Branchen, sofern sie gegenüber Endverbraucher:innen im B2C-Kontext Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen treffen – einschließlich Online-Shops, Plattformauftritten und produktbezogener Werbung. Gleichzeitig fordert die Richtlinie ein deutlich höheres Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit, was Kommunikations‑, Marketing‑ und Produktteams vor neue Herausforderungen stellt. Die Beweislast für die Zulässigkeit von Werbeaussagen liegt künftig beim Unternehmen. Diese müssen daher strukturiert prüfen, welche Nachhalltigkeitsaussagen getroffen werden und wie sie dokumentiert und nachgehalten werden.
Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nicht mehr ohne belastbare Grundlage verwendet werden. Unternehmen müssen entweder eine nachweislich anerkannte hervorragende Umweltleistung (z. B. auf Basis anerkannter EU-Umweltkennzeichnungen) nachweisen oder die Aussage direkt im jeweiligen Medium konkretisieren. Das betrifft Marketingmaterialien ebenso wie Verpackungen, Produktseiten oder Werbekampagnen. Pauschale Umweltaussagen ohne Spezifizierung gelten künftig regelmäßig als unzulässige Geschäftspraktik. Zusätzlich gewinnt die interne Abstimmung an Bedeutung: Nachhaltigkeit, Recht und Marketing müssen enger zusammenarbeiten, um inhaltliche Konsistenz sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen. In der Praxis erfordert dies klar definierte Freigabeprozesse, belastbare Dokumentationsstrukturen und eine Integration in bestehende Compliance- und interne Kontrollsysteme (IKS).
Eigenentwickelte Labels oder Gütesiegel ohne transparente, unabhängige Zertifizierung verlieren ihre Zulässigkeit. Nur staatlich geregelte oder neutral geprüfte Systeme dürfen weiterhin verwendet werden. Unternehmen müssen daher systematisch prüfen, welche bestehenden Labels weitergeführt werden können und welche ersetzt oder entfernt werden müssen. Ein strategischer Umgang mit externen Zertifizierungen wird damit zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor. Parallel ist die Abgrenzung zu weiteren regulatorischen Entwicklungen – insbesondere der geplanten Green Claims-Regulierung auf EU-Ebene – zu berücksichtigen, die zusätzlichen Anforderungen an die methodische Substantiierung von Nachhaltigkeitsaussagen vorsieht.
Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ dürfen nur noch dann verwendet werden, wenn ein realistisch durchdachter, veröffentlichter und regelmäßig überprüfter Umsetzungsplan vorliegt. Dieser muss Zwischenziele, Maßnahmen, Ressourcen und klare Verantwortlichkeiten enthalten. Fehlen überprüfbare Zielpfade, messbare Zwischenziele oder transparente Umsetzungsmaßnahmen, werden entsprechende Aussagen künftig als irreführend eingestuft. Auch die Rolle von Kompensationsmaßnahmen ist transparent darzustellen.
Auch Produktinformationen werden weiter reguliert. Unternehmen müssen klar darstellen, wie langlebig Produkte sind, wie gut sie repariert werden können und welche Software‑Updates erforderlich sind. Irreführende Angaben zur Haltbarkeit, das Verschweigen notwendiger Software-Updates oder Praktiken, die einen vorzeitigen Verschleiß begünstigen, gelten künftig ausdrücklich als unlautere Geschäftspraktiken und werden verboten.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt dies insbesondere durch Anpassungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die rechtlichen Anforderungen gelten ab dem 27. September 2026 verbindlich. Unternehmen haben also nur einen begrenzten Zeitraum, um Kommunikation, Prozesse und Dokumentation anzupassen. Verstöße können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen, behördlichen Maßnahmen sowie erheblichen Reputationsrisiken führen.
Unternehmen sollten zunächst sämtliche bestehenden Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaussagen inventarisieren und auf Zulässigkeit prüfen. Unklare Formulierungen sowie eigenentwickelte Nachhaltigkeitssiegel müssen identifiziert und ersetzt werden. Für bleibende Aussagen müssen belastbare Nachweise hinterlegt werden oder Produktinformationen aktualisiert werden. Interne Freigabeprozesse sollten angepasst werden, sodass Marketing‑, Nachhaltigkeits‑ und Complianceabteilung eng zusammenarbeiten. Darüber hinaus empfiehlt sich der Aufbau eines Governance-Modells für Umweltaussagen mit klar definierten Verantwortlichkeiten, dokumentierter Belegführung und regelmäßiger Überprüfung bestehender Aussagen. Eine frühzeitige Verzahnung mit ESG-Reporting-Prozessen (z. B. im Kontext regulatorischer Berichtspflichten) kann Synergien heben und Haftungsrisiken reduzieren. Wir bieten Unternehmen einen kostenlosen EmpCo-Quick-Check in Form eines ein- bis zweistündigen Termins an. Im Rahmen eines strukturierten Austausches analysieren wir Ihre bestehende Claim-Landschaft und geben eine erste risikoorientierte Einschätzung, wie stark Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Claims, Labels und Produktinformationen angepasst werden müssen und wo die größten Risiken liegen. Der Quick-Check bildet eine fundierte Grundlage, um pragmatisch und fristgerecht in die Umsetzung zu starten.
EmpCo schafft klare Spielregeln. Unternehmen, die jetzt Transparenz und belastbare Belege schaffen, reduzieren Risiken – und gewinnen langfristig das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden.
Christine Fleischer - Director | Regulatory & Compliance