Was bedeutet die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) für Ihr Unternehmen?
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (Engl. EU Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) geht die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung „nachhaltiges Europa“. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung einzuschränken. Die Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist eine der Hauptursachen für die fortschreitende Entwaldung. Daher nimmt die EUDR gerade solche Rohstoffe in den Fokus, die typischerweise auf entwaldeten Flächen angebaut werden. Die EUDR zielt also auf bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte ab, die fortan entwaldungsfrei und rechtmäßig erzeugt sein müssen, wenn sie auf dem EU-Markt gehandelt werden sollen. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen die EUDR auf Ihr Unternehmen und dessen Lieferkette hat.
Jährlich werden weltweit circa 10 Millionen Hektar an Waldfläche gerodet. Der Verlust und die Schädigung der Wälder tragen erheblich zum Voranschreiten des Klimawandels bei. Zudem werden die biologische Artenvielfalt und die Rolle des Waldes als Nahrungsmittellieferant gefährdet, was wiederum schwerwiegende Folgen für die lokale Bevölkerung hat. In der Europäischen Union wurden zwischen 1990 und 2008 ca. ein Drittel der weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die in Verbindung mit Entwaldung stehen, verbraucht. Dieser Verbrauch ist für etwa 10 Prozent der weltweiten Entwaldung mit verantwortlich. Ein Gegensteuern dahingehend, dass fortan nur noch solche Rohstoffe in der EU verwendet werden dürfen, die auf nicht entwaldeten Flächen angebaut wurden, reduziert den EU-Beitrag zur weltweiten Entwaldung erheblich. Dies war Anlass für die Verabschiedung der EUDR.
Was ist die EUDR und welchen Einfluss hat sie auf Ihr Unternehmen?
Die EU Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen je nach ihrer Rolle entlang der Lieferkette dazu, ab dem 30. Dezember 2026 nur solche EUDR relevanten Produkte zu importieren, erstmals auf dem EU Markt bereitzustellen, von dort zu exportieren oder auf dem EU Markt bereitzustellen, die entwaldungsfrei sind und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden (Art. 3 EUDR).
Umfang und Intensität der Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle entlang der Lieferkette. Während Marktteilnehmer im Sinne der EUDR umfassenden Sorgfaltspflichten (einschließlich Informationssammlung, Risikoanalyse und Risikominderungsmaßnahmen) unterliegen, beschränken sich die Pflichten nachgelagerter Marktteilnehmer nach den aktuellen Klarstellungen der EU Kommission im Regelfall auf die Entgegennahme und Aufbewahrung der von Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen („collect & keep“), sofern keine begründeten Bedenken vorliegen.
Eine Sorgfaltserklärung kann nur dann abgegeben werden, wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko besteht. Andernfalls darf ein Unternehmen Rohstoffe und Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, ab dem 30. Dezember 2026 nicht mehr in die EU einführen oder erstmalig auf dem EU-Markt bereitstellen. Für kleine und Kleinstunternehmen gilt eine verlängerte Frist zum 30. Juni 2027.
Kernanforderungen der EUDR
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind alle Rohstoffe und Produkte, die in Anhang I der EUDR gelistet sind. Hierzu gehören:
Was ist zu tun?
Wenn Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der EUDR fällt, ist zu empfehlen, frühzeitig mit der Implementierung der EUDR-Sorgfaltspflichten zu beginnen.
Dabei ist eine klare Einordnung der eigenen Rolle entlang der Lieferkette entscheidend. Je nach Rolle unterscheiden sich Umfang und Tiefe der Pflichten erheblich. Nachgelagerte Marktteilnehmer müssen insbesondere keine eigenständige Risikoanalyse durchführen und keine vorsorglichen Maßnahmen entlang der Lieferkette ergreifen, sondern primär die übermittelten Informationen sachgerecht dokumentieren und aufbewahren.
Welche Fragen sollten Sie jetzt klären?
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Umsetzung lieferkettenbezogener Sorgfaltspflichten dabei, die Anforderungen der EUDR effektiv und praxisnah umzusetzen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Unser Expertenteam veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette, um Sie auf dem Laufenden zu halten. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Veröffentlichungen:
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