Mit der EU-Entwaldungsverordnung (Engl. EU Deforestation Regulation, kurz „EUDR“) geht die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung „nachhaltiges Europa“. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung einzuschränken. Die Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist eine der Hauptursachen für die fortschreitende Entwaldung. Daher nimmt die EUDR gerade solche Rohstoffe in den Fokus, die typischerweise auf entwaldeten Flächen angebaut werden. Die EUDR zielt also auf bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte ab, die fortan entwaldungsfrei und rechtmäßig erzeugt sein müssen, wenn sie auf dem EU-Markt gehandelt werden sollen. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen die EUDR auf Ihr Unternehmen und dessen Lieferkette hat.
EUDR-Compliance Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung leicht gemacht
Jährlich werden weltweit circa 10 Millionen Hektar an Waldfläche gerodet. Der Verlust und die Schädigung der Wälder tragen erheblich zum Voranschreiten des Klimawandels bei. Zudem werden die biologische Artenvielfalt und die Rolle des Waldes als Nahrungsmittellieferant gefährdet, was wiederum schwerwiegende Folgen für die lokale Bevölkerung hat. In der Europäischen Union wurden zwischen 1990 und 2008 ca. ein Drittel der weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die in Verbindung mit Entwaldung stehen, verbraucht. Dieser Verbrauch ist für etwa 10 Prozent der weltweiten Entwaldung mit verantwortlich. Ein Gegensteuern dahingehend, dass fortan nur noch solche Rohstoffe in der EU verwendet werden dürfen, die auf nicht entwaldeten Flächen angebaut wurden, reduziert den EU-Beitrag zur weltweiten Entwaldung erheblich. Dies war Anlass für die Verabschiedung der EUDR.
Was ist die EUDR und welchen Einfluss hat sie auf Ihr Unternehmen?
Die EUDR verpflichtet große und mittlere Unternehmen dazu, ab dem 30. Dezember 2025 nur noch EUDR-relevante Produkte in den EU-Markt zu importieren, dort erstmalig bereitzustellen, von dort zu exportieren oder auf dem EU-Markt zu handeln, die entwaldungsfrei sind und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden (Art. 3 EUDR). Hierüber muss ein Nachweis gegenüber der EU erbracht werden, in dem pro Lieferung bzw. Bereitstellung sogenannte Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem abgegeben werden. Um diese Erklärungen abgeben zu können, müssen die betroffenen Unternehmen umfangreiche Daten einsammeln und Risikoanalysen durchführen. Gegebenenfalls müssen auf Basis der Risikoanalyse-Ergebnisse Risikominderungsmaßnahmen implementiert werden. Eine Sorgfaltserklärung kann nur dann abgegeben werden, wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko besteht. Andernfalls darf ein Unternehmen Rohstoffe und Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, ab dem 30. Dezember 2025 nicht mehr in die EU ein- und ausführen oder auf dem EU-Markt bereitstellen.
Kernanforderungen der EUDR
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind alle Rohstoffe und Produkte, die in Anhang I der EUDR gelistet sind. Hierzu gehören:
Was ist zu tun?
Wenn Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der EUDR fällt, ist zu empfehlen, frühzeitig mit der Implementierung der EUDR-Sorgfaltspflichten zu beginnen. Denn im Gegensatz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dessen Umsetzung ebenfalls ein angemessenes Maß an Transparenz entlang der Lieferkette erfordert, verlangt die EUDR eine strenge Konformität, die über eine bloße Bemühenspflicht hinausgeht.
Welche Fragen sollten Sie jetzt u.a. klären?
Unsere Leistungen
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Umsetzung lieferkettenbezogener Sorgfaltspflichten dabei, die Anforderungen der EUDR effektiv und praxisnah umzusetzen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Weitere Informationen zur EUDR
Vertiefende Informationen finden Sie in unserer Broschüre "EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) | Umsetzung der EUDR-Compliance aus Unternehmensperspektive" zum kostenlosen Download.
Falls Sie Fragen zur EUDR oder zu weiteren Themen im Bereich Nachhaltigkeit, Lieferkette, Menschenrechte und Social Compliance oder grundsätzlich Fragen zur nachhaltigen Wertschöpfungskette oder einer nachhaltigen Transformation Ihres Unternehmens haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.