Weltweit beträgt die jährliche Rodung circa 10 Millionen Hektar an Waldfläche. Entwaldung und die Schädigung von Waldflächen tragen unter anderem erheblich zur Klimakrise bei und verursachen einen hohen Verlust an biologischer Vielfalt, der schwerwiegende Folgen für lokale Bevölkerungen hat. Die Marktteilnehmer der Europäischen Union sind für circa 10 Prozent der globalen Entwaldung verantwortlich. Um ihren Beitrag zur Reduzierung der weltweiten Entwaldung zu leisten, hat die EU die EUDR verabschiedet.
Mit der EUDR werden Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße dazu verpflichtet, bis Ende Dezember 2024 umfangreiche Sorgfaltspflichten zu implementieren, um innerhalb der Lieferkette Entwaldung, Waldschädigung und die Herstellung unter Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes zu vermeiden. Andernfalls dürfen Unternehmen Rohstoffe und Erzeugnisse ab dem 30. Dezember 2024 nicht mehr in die EU ein- und ausführen und auf dem EU-Markt bereitstellen.
Unterliegt Ihr Unternehmen dem Anwendungsbereich der EUDR, ist zu empfehlen, frühzeitig mit der Implementierung der EUDR-Sorgfaltspflichten zu beginnen. Denn im Gegensatz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dessen Umsetzung ebenfalls ein angemessenes Maß an Transparenz entlang der Lieferkette fordert, verlangt die EUDR eine strenge Konformitätsgarantie, die über die bloße Bemühenspflicht hinausgeht.
Klicken Sie auf die Balken für Details.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten dabei, die Anforderungen der EUDR effektiv und praxisnah umzusetzen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Kommen Sie bei Fragen zur EUDR oder zu weiteren Themen im Bereich Nachhaltigkeit und Social Compliance gerne auf uns zu.