Menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer jeweiligen sogenannten Aktivitätsketten.
Ab Juli 2027 sind die ersten Unternehmen von der CSDDD betroffen.
Einordnung der CSDDD
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zu noch verantwortungsvollerem Handeln und soll gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Durch ein nachhaltigeres Wirtschaften sollen zukünftig negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im eigenen Geschäftsbereich und in den Aktivitätsketten von Unternehmen vermindert bzw. verhindert werden. Die CSDDD wird in einigen Bereichen die Anforderungen des seit 2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verändern und eine gesetzliche Anpassung im Rahmen der regulären CSDDD-Umsetzung verlangen. Die Bundesregierung plant derzeit im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative schrittweise vorzugehen:
Wer ist von der CSDDD betroffen? Anwendungsbereich der CSDDD
Für die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht haben die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 26. Juli 2026 Zeit. Die CSDDD findet
anschließend für Unternehmen stufenweise Anwendung:
*Unternehmen im Sinne der CSDDD sind juristische Personen, die als eine der in den Anhängen I und II der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführten Rechtsformen (im Falle von Unternehmen aus Drittländern vergleichbaren Rechtsformen) gegründet wurden oder bestimmte beaufsichtigte Finanzinstitute gemäß Richtlinie (EU) 2024/1760 Art. 3 Abs. 1 a) iii)
Was umfasst die CSDDD? Aktivitätskette und Co.
Unternehmen müssen zukünftig Verpflichtungen zur Minderung bzw. Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt erfüllen. Dies gilt im Zusammenhang mit:
Neu ist dabei der Begriff der „Aktivitätskette“, die der Lieferkette aus dem deutschen LkSG ähnelt. Allerdings sind im Zusammenhang mit der Aktivitätskette eine Reihe an Besonderheiten (u.a. im Zusammenhang mit weiteren Richtlinien) zu beachten. Vereinfacht gesprochen, umfasst die Aktivitätskette:
i) Die Tätigkeiten der vorgelagerten Geschäftspartner eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch dieses Unternehmen, einschließlich der Entwicklung, Gewinnung, Beschaffung, Herstellung, Beförderung, Lagerung und Lieferung von Rohstoffen, Produkten oder Teilen von Produkten und der Entwicklung des Produkts oder der Dienstleistung,
ii) die Tätigkeiten der nachgelagerten Geschäftspartner eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Beförderung und der Lagerung eines Produkts dieses Unternehmens, sofern die Geschäftspartner diese Tätigkeiten für das Unternehmen oder im Namen des Unternehmens ausüben.
Was ist zu tun? Sorgfaltspflichten der CSDDD
Die Sorgfaltspflichten der CSDDD sind in weiten Teilen denen des in Deutschland geltenden LkSGs ähnlich. Neue Elemente sind beispielsweise die Einführung eines Klimaplans zur Eindämmung des Klimawandels, welcher aber auch bereits im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Anwendung findet.
Konkret sind folgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen:
Sorgfaltspflichten mit möglicher Abdeckung durch die CSRD
Unser Expertenteam veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette, um Sie auf dem Laufenden zu halten. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Veröffentlichungen:
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Wir bei Deloitte sagen: Verpflichtete, die jetzt handeln, haben die Möglichkeit den Umgang mit der CSDDD selbst zu gestalten, anstatt am Ende nur zu reagieren. Mit uns als Partner an Ihrer Seite können wir gemeinsam mit Ihnen die CSDDD zu Ihrem Vorteil nutzen.
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