Das LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es betrifft alle Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmenden in Deutschland. Indirekt können aber auch KMU mit (deutlich) weniger als 1.000 Mitarbeitenden betroffen sein, wenn und weil sie Lieferant eines in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallenden Unternehmens sind und von diesem vertraglich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten angehalten werden.
Das LkSG umfasst eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die es regelmäßig umzusetzen gilt. Alle zahlen auf die Identifikation und Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ein. Das Herzstück des LkSG ist die jährlich durchzuführende Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei den Lieferanten. Aber auch die übrigen Sorgfaltspflichten verursachen einen spürbaren Aufwand in den Unternehmen und stellen gerade im Regelbetrieb oft eine Herausforderung dar.
Im nebenstehenden Video zu unseren LkSG Operate Services erfahren Sie mehr.
Das LkSG ist seit Inkrafttreten Gegenstand politischer Diskussionen. Auch sorgen diverse Handreichungen und fortlaufend aktualisierte FAQs seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine sich stetig weiterentwickelnde Umsetzungspraxis. Darüber hinaus wird das LkSG durch das europäische Lieferketten-Gesetz „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) in den kommenden Monaten weitere Veränderungen erfahren.
Alles zur CSDDD erfahren Sie hier.
Wir befassen uns jeden Tag mit dem LkSG-Risikomanagement bei unseren Kunden – und bei uns selbst. Wie wir das Thema umgesetzt haben, erfahren Sie in unserer LkSG-Grundsatzerklärung.
Natürlich stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer vollumfänglichen LkSG-Implementierung zur Seite und geben unsere Erfahrungen und Best Practice-Ansätze weiter. Sprechen Sie uns an und lernen Sie uns und einige unserer weiteren Services rund um das LkSG kennen: