Seit dem 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft und gilt zunächst für alle Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 (ab 2024: 1.000) Arbeitnehmenden in Deutschland. Faktisch können vom LkSG jedoch auch KMU mit (deutlich) weniger als 1.000 Mitarbeitenden betroffen sein, wenn und weil sie Lieferant eines in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallenden Unternehmens sind und von diesem vertraglich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten angehalten werden. Eine der zentralen Sorgfaltspflichten ist die Durchführung einer Risikoanalyse. Eine wirksame Risikoanalyse ist unabdingbare Voraussetzung der gesetzlich geforderten Einrichtung eines Risikomanagements mit dem Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren.
Mit Fachexpertise, relevanter Projekterfahrung und einem breiten Beratungsangebot begleiten wir unsere Mandanten bei der Umsetzung des LkSG in allen Fragen – vom Readiness Assessment, über die Durchführung von Risikoanalysen bis hin zu Anpassung Ihres Compliance Management Systems. Mit Expertenteams, die nicht nur einen sehr guten Blick auf die Regulierung haben, sondern auch die gängige Umsetzungspraxis kennen, erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten effiziente und vor allem unternehmensindividuell passende Lösungen.
Weitere Informationen zur Umsetzung der LkSG-Sorgfaltspflichten finden Sie auch auf unserer Seite Compliance in der Lieferkette.
Hans Bernd Brokamp LKSG-Lead Deloitte Sustainability hbrokamp@deloitte.de +49 211 8772 7883 | Dr. Nima Ghassemi-Tabar Compliance Assurance nghassemi-tabar@deloitte.de +49 211 8772 5829 | Dorit Schroeren Regulatory & Compliance dschroeren@deloitte.de +49 211 8772 4108 |
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