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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Das LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es betrifft alle Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmenden in Deutschland. Indirekt können aber auch KMU mit (deutlich) weniger als 1.000 Mitarbeitenden betroffen sein, wenn und weil sie Lieferant eines in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallenden Unternehmens sind und von diesem vertraglich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten angehalten werden. 

Das LkSG umfasst eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die es regelmäßig umzusetzen gilt. Alle zahlen auf die Identifikation und Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ein. Das Herzstück des LkSG ist die jährlich durchzuführende Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei den Lieferanten. Aber auch die übrigen Sorgfaltspflichten verursachen einen spürbaren Aufwand in den Unternehmen und stellen gerade im Regelbetrieb oft eine Herausforderung dar.

Im nebenstehenden Video zu unseren LkSG Operate Services erfahren Sie mehr.

Das LkSG ist seit Inkrafttreten Gegenstand politischer Diskussionen. Auch sorgen diverse Handreichungen und fortlaufend aktualisierte FAQs seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine sich stetig weiterentwickelnde Umsetzungspraxis. Darüber hinaus wird das LkSG durch das europäische Lieferketten-Gesetz „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) in den kommenden Monaten weitere Veränderungen erfahren.

Alles zur CSDDD erfahren Sie hier.

Weitere Informationen rund um das Thema LkSG

 

 

Wir befassen uns jeden Tag mit dem LkSG-Risikomanagement bei unseren Kunden – und bei uns selbst. Wie wir das Thema umgesetzt haben, erfahren Sie in unserer LkSG-Grundsatzerklärung.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer vollumfänglichen LkSG-Implementierung zur Seite und geben unsere Erfahrungen und Best Practice-Ansätze weiter. Sprechen Sie uns an und lernen Sie uns und einige unserer weiteren Services rund um das LkSG kennen:

Mit dem L-Check (bzw. der „Vorsorgeuntersuchung“) bieten wir Unternehmen einen kompakten ersten Eindruck davon, ob und wie sie vom LkSG betroffen sind und an welchen Stellen es noch Handlungsbedarfe gibt. Einen besonderen Fokus legt der L-Check darauf, eine effiziente und ressourcenschonende Voreinschätzung der LkSG Readiness anhand der BAFA-Berichtsanforderungen zu liefern. Der L-Check ist für Sie kostenlos und dauert nur zwei Stunden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem L-Check-Poster

Wir haben ein Readiness Assessment entwickelt, mit dem wir Ihren LkSG-Reifegrad prüfen und gerne auch gemeinsam mit Ihnen einen unternehmensspezifischen LkSG-Umsetzungsplan erarbeiten. Wir können mit unserer vielseitig erprobten Methodik Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen helfen, indem wir „das Rad nicht neu erfinden“, sondern so weit wie möglich auf bereits bestehenden Sorgfaltsprozessen aufsetzen. Gerne beziehen wir auch direkt unsere Ergebnisse aus dem L-Check mit ein.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Two-Pager.

Erfahrungsgemäß stellen sich viele Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des LkSG irgendwann die Frage nach einem Tool. Dies gilt insbesondere für die Risikoanalyse bei Zulieferern. (Auch) im Falle der Entscheidung für ein Tool bleibt die gesetzeskonforme Umsetzung der Sorgfaltspflichten oberstes Gebot.

Bei der Toolauswahl sollte daher stets sorgfältig geprüft werden, welche Prozessschritte und Maßnahmen (rein) Tool-basiert umgesetzt werden können und welche nicht. Zudem passt nicht jede Tool-Lösung zu jedem Unternehmen. Während für kleinere Unternehmen mit einer überschaubaren Anzahl an Lieferanten eine Lösung mit eigenen Bordmitteln durchaus eine Option ist, wird es ab einer gewissen Anzahl Lieferanten oft problematisch. Wir haben in Kooperation mit ProcessUnity ein LkSG-Tool entwickelt: SUSTAINITY. Damit bieten wir eine effiziente und ressourcenschonende Möglichkeit Lieferanten der Risikoanalyse zuzuführen, Präventionsmaßnahmen zu planen und dies auch entsprechend zu dokumentieren.

Ob unser Tool für ein Unternehmen passend ist, kann im Rahmen eines Demo-Termins geklärt werden. 

Sie haben die erstmalige LkSG-Implementierung abgeschlossen, aber stellen im Regelbetrieb fest, dass nicht alles rund läuft? In allen Fällen, wo es im laufenden Betrieb Probleme gibt oder die Aufgaben die Linienfunktion zu sehr belasten, helfen wir gern. Von der fachlichen Unterstützung bei bestimmten Sorgfaltspflichten hin zur Übernahme der Risikoanalyse „as a Service“ – wir unterstützen Sie genau dort, wo Sie uns brauchen. 

Wir kombinieren in unseren Schulungen die Vermittlung der geltenden gesetzlichen Anforderungen mit praxiserprobten Best Practice-Ansätzen. Wenn Sie sich für bestimmte Aspekte des LkSG besonders interessieren und/oder bereits bestimmte Schulungsbedarfe identifiziert haben, entwickeln wir gerne eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulung.

Beispielsweise müssen Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG eine interne Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements festlegen, etwa durch die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten (MRB). Finden Sie hier die wichtigsten Fakten zur Rolle des Menschenrechtsbeauftragten zusammengefasst. Mit Hilfe unserer Schulung bereiten wir Sie auf die damit verbundenen Überwachungsaufgaben vor, indem wir anhand zahlreicher Praxiseinblicke und theoretischer Wissensvermittlung ein gemeinsames Verständnis davon entwickeln, wie sich die Pflichten des MRB im Regelbetrieb effizient umsetzen lassen. Diese Schulung ist sowohl für neue als auch für erfahrene MRBs geeignet.

Unternehmen unterhalten eine Vielzahl an Geschäftsbeziehungen. Diese Beziehungen bilden die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns und Erfolgs eines Unternehmens. In diesen Beziehungen lauern jedoch auch Risiken für Compliance-Verstöße, die zu erheblichen negativen Folgen führen können. Der Eintritt eines solchen Risikos kann neben den gesetzlichen Sanktionen zudem massive Reputationsschäden verursachen.

In unserer Veröffentlichung zeigen wir Ihnen daher, wie Sie Geschäftspartner-Risiken effektiv managen.