Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hat die Bundesregierung einen zentralen Baustein der deutschen Klimapolitik präsentiert. Das Thema wurde in den vergangenen Wochen intensiv und kontrovers diskutiert – insbesondere von Energieversorgern, der Industrie und weiteren Akteuren, die maßgeblich von den neuen Anforderungen betroffen sind.
Um die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten, haben wir drei unserer Experten befragt: Dr. Andreas Langer (Partner, Strategy, Risk & Transactions), Dr. Torsten Wielsch (Partner, Legal) und Dr. Alexander Börsch (Chefökonom). Sie analysieren das Eckpunktepapier aus den Perspektiven Business, Recht und Ökonomie und zeigen auf, welche Chancen, Herausforderungen und offene Fragen sich nun für Unternehmen ergeben.
Dr. Andreas Langer
Das zentrale Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besteht darin, die deutschen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu unterstützen und die CO₂-Emissionen im Wärmesektor schrittweise zu reduzieren. Ein wesentliches Instrument ist dabei § 71 GEG, der verpflichtend vorgibt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen müssen. Die im Eckpunktepapier beschriebenen Änderungen heben diese Vorgabe nun wieder auf. Unter dem Begriff der „Technologieoffenheit“ wird eine sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt. Sie ermöglicht, dass ab dem Inkrafttreten weiterhin neue fossil betriebene Heizungen – insbesondere Gas- und Ölheizungen – eingebaut und über 2029 hinaus genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass diesen Heizungen ein steigender Anteil CO₂ neutraler Brennstoffe beigemischt wird. Ab 2029 sollen zunächst mindestens zehn Prozent klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden, wobei dieser Anteil bis 2040 schrittweise erhöht werden soll.
Die erweiterte Technologieoffenheit verfolgt das Ziel, die weitere Entwicklung der Wärmeversorgung stärker dem Markt zu überlassen. Die implizite Logik lautet: weniger Regulierung, mehr individuelle Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb und damit langfristig günstigere Wärmeversorgung. Für Energieversorger ergeben sich daraus gemischte Signale. Positiv ist, dass der bisherige, sehr hohe Transformationsdruck beim Umbau von Assetportfolios abnimmt. Kund:innen können weiterhin auf bestehende Verbrennungstechnologien zurückgreifen, und Energieversorger erhalten mehr Zeit für die eigene Transformation. Gleichzeitig verschlechtert sich jedoch die Planungssicherheit für große Infrastrukturvorhaben wie den Ausbau von Fernwärme- und Stromnetzen. Im Fernwärmebereich sinkt der Anschlussdruck, und Anschlussquoten werden schwerer prognostizierbar. Eine hohe Anschlussdichte ist jedoch entscheidend für wettbewerbsfähige Preise.
Auch im Stromnetz wird es schwieriger, den Hochlauf der Wärmepumpe abzuschätzen und damit den notwendigen zeitlichen Ausbau lokaler und regionaler Netze zu planen. Offene Fragen bestehen zudem bezüglich der Zukunft der Gasnetze und ihrer vorzeitigen Abschreibung (KANU 2.0).
Für Verbraucher:innen ergibt sich auf den ersten Blick eine größere Auswahl an Heiztechnologien. Ob diese Wahlfreiheit in der Praxis tatsächlich besteht, hängt jedoch maßgeblich von der Preisentwicklung bei Gas und Öl ab – hier bestehen erhebliche Unsicherheiten. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von grünen Brennstoffen sowie der geopolitischen Lage am globalen Gas- und Ölmarkt sind deutliche Preisrisiken zu erwarten. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Effekte des ETS 2 ab 2028 und die voraussichtlich stark steigenden CO₂-Preise.
Dr. Torsten Wielsch
Wesentlich ist, dass die derzeitigen §§ 71-71p sowie der § 72 des GEG gestrichen werden. Damit entfällt die Pflicht, einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor vorzuhalten. Außerdem entfallen die Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten. Es handelt sich also nicht nur um kleinere Anpassungen, sondern die ganze Steuerungslogik des Gesetzes wird geändert.
Das Gesetz ist im Kontext des europäischen Regulierungsrahmens zu sehen. Die Europäische Gebäuderichtlinie, die EPBD, muss bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das GMG und die Umsetzung der EPBD werden nun gemeinsam gedacht. Das ist positiv zu bewerten und schafft Planungssicherheit in der Immobilienwirtschaft.
Das Eckpunktepapier schweigt zwar noch zu den Einzelheiten. Es wird aber klargestellt, dass die Vorgaben der Richtlinie unter „Ausschöpfung der Spielräume bei der Umsetzung“ in deutsches Recht umgesetzt werden. Was genau hiermit gemeint ist, können wir nur mutmaßen. Daneben bestehen die Klimaziele nach RED III unverändert fort. Diese betreffen insbesondere den Wärmesektor und damit die Gebäudewärmeversorgung. Auch hier muss die Frage gestellt werden, wie die Ziele erreicht werden sollen, wenn nicht ausreichend grüne Wärme verfügbar ist.
Die Gefahr, dass die Mieter:innen beim Einbau unwirtschaftlicher Heizungen höhere Nebenkosten tragen müssten, sehen die Regierungsfraktionen. Deshalb soll eine Regelung eingeführt werden, die diese Wirkungen abfedert und die Mieter:innen schützt. Auch wurde eine Änderung der AVBFernwärmeV angekündigt, die die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme in Deutschland regelt. Eine besondere Herausforderung des Gesetzgebers wird es sein, die sozialen Belange der Mieter:innen mit den wirtschaftlichen Interessen der Fernwärmeversorger in Ausgleich zu bringen. So soll das derzeit geltende jährliche Leistungsanpassungsrecht des Kunden (§ 3 AVBFernwärmeV) eingeschränkt werden, um dem Versorger eine angemessene Weitergabe der Kosten bei Investitionen in Wärmenetze über die Fernwärmepreise zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen aber die Mieter:innen mit den Kosten der Wärmewende nicht über die Maßen belastet werden. Wie soll ein solcher Ausgleich dem Gesetzgeber gelingen?
Dr. Alexander Börsch
Der aktuelle Ölpreisschock ist der zweite im aktuellen Jahrzehnt. Der erste ereignete sich 2022 nach der russischen Invasion in der Ukraine, die die Ölpreise auf 120 USD je Barrel steigen ließ. Nach drei Monaten beruhigte sich die Lage und der Ölpreis bewegte sich bis zum Iran-Krieg im Korridor zwischen 60 und 90 Dollar. Die Spitze im Zuge des Iran-Krieges betrug bisher 113 Dollar, ein dramatischer Anstieg von den 72 USD vor Kriegsausbruch. Deutschland ist relativ wenig von direkten Ölimporten aus dem Mittleren Osten abhängig. Damit ist die Versorgung erst einmal nicht betroffen, allerdings trifft die Preisentwicklung für Rohöl Deutschland über die Weltmarktpreise sehr wohl. Durch diese Abhängigkeiten, die sich nicht nur über Energieverbrauch, sondern auch beispielsweise über chemische und pharmazeutische Vorprodukte und Materialien auswirken, bremsen Ölpreissteigerungen die Konjunktur. Als Daumenregel gilt, dass 10 USD Preissteigerung zu 0,1 Prozent weniger Wachstum führen. Bei Erdgasimporten spielen europäische Länder als Lieferanten eine dominante Rolle, bei LNG-Importen sind es die USA.
Die globalen Handelsströme werden zunehmend durch geopolitische Fragmentierung bestimmt. Der Deloitte Geoeconomic Dynamics Index hat gezeigt, dass sich vor allem der globale Süden, angeführt von China, zunehmend integriert, während sich der Westen disintegriert. Daraus folgt, dass die Versorgung mit Öl und Gas künftig noch stärker geopolitischen Einfluss unterliegen dürfte und sich daraus neue Risiken für die Preisentwicklung ergeben. Diversifizierung sollte daher wirtschaftspolitisch und unternehmerisch oberste Priorität haben.
Dr. Torsten Wielsch
Das zweite Emissionshandelssystem der EU (ETS-2) soll ab 2028 wirksam werden und erstmals den CO₂-Ausstoß aus dem Gebäudesektor bepreisen. Das bedeutet, dass es europaweit einen CO₂-Preis auf den direkten Verbrauch fossiler Brennstoffe in Haushalten geben soll. Zur Teilnahme am ETS 2 sind Händler oder Hersteller verpflichtet, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Über eine schrittweise Verteuerung der CO₂-Zertifikate sollen die klimaschädlichen Treibhausgase verringert werden. Durch den Handel mit limitierten Zertifikatsmengen entsteht echter Wettbewerbsdruck und so wird ein Beitrag zum Erreichen der Klimaziele geleistet.
Die EU-Umweltminister:innen haben sich im November letzten Jahres auf eine Verschiebung des Starts der Abgabepflicht auf den 01. Januar 2028 verständigt. Ursprünglich war ein Wirksamwerden zum 01. Januar 2027 geplant. Hintergrund der Entscheidung sind die anhaltend hohen Energiepreise in der EU. Die Verschiebung führt zu einigen Unsicherheiten, weil sie vor allem die Preisentwicklung ab 2027 unvorhersehbar macht. Bis zum Wirksamwerden des ETS-2 gilt wohl weiterhin das nEHS. Während der Übergangsphase ab 2027 soll sich der Preis am ETS-1 orientieren.
Die Umsetzung des ETS-2 ist für die Beschleunigung der Wärmewende besonders wichtig. Weil die Anzahl der Zertifikate begrenzt wird, entsteht ein direkter Preiswettbewerb. Der CO₂-Preis im Wärmesektor steigt dann flexibler und realitätsnäher als im bisherigen Festpreismodell. Das wiederum führt zu einer stärkeren Anreizwirkung, fossile Heizungen durch erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Bioenergie zu ersetzen.
Angesichts der aktuellen Energiekrise in Folge des Iran-Krieges erscheint eine weitere Verschiebung des ETS-2 nicht ausgeschlossen. Das würde den weiteren Ausbau von Öl- und Gasheizungen begünstigen und letztlich den Einsatz konventioneller Energieträger für die Gebäudewärmeversorgung perpetuieren. Die Fortsetzung des nEHS für den Gebäudesektor würde eine Verlängerung der administrativen Preissetzung der Emissionskosten bedingen. Die marktbasierte Preisbildung des ETS-2 als wichtiges Klimaschutzinstrument würde erst später greifen, was Auswirkungen auf das Emissionsvolumen haben wird. Das wird zu Lasten der deutschen Klimaschutzziele gehen.
Dr. Alexander Börsch
Die Auswirkungen des Eckpunktepapiers auf die Energiekosten für die Industrie und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit drehen sich vor allem um die Grüngasquote, also den Mindestanteil klimafreundlicher Gase wie Biogas oder Wasserstoff.
Das Risiko ist, dass diese Gase noch nicht in ausreichendem Maße auf dem Markt vorhanden sind, wodurch perspektivisch Haushalte und energieintensive Industrien um die begrenzten Mengen an Grüngas, auf die manche Industriezweige für die Produktion angewiesen sind, konkurrieren könnten. Das würde zur Verknappung im Industriesektor und zu Preissteigerungen führen. Voraussetzung für den flächendeckenden Einsatz von Wasserstoff ist der Aufbau und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.
Die Nachfrage nach Wärmepumpen wird ohne die wegfallenden regulatorischen Zwänge unberechenbarer. Allerdings schaffen steigende CO₂-Preise im ETS-2 System durchaus starke Anreize für den Umstieg auf Wärmepumpen, wenn die Preise nicht politisch niedrig gehalten werden. Unterstützung dürfte die Wärmepumpen-Industrie durch den europäischen Industrial Accelerator Act erhalten, bei dem Wärmepumpen nach dem aktuellen Vorschlag der Kommission als strategische Industrie eingestuft sind. Dadurch würden nach der legislativen Verabschiedung Local-Content-Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen gelten.
Dr. Andreas Langer
Für Energieversorger wird es in den kommenden Jahren entscheidend sein, den langfristigen Unternehmensfortbestand zu sichern. Dieser Anspruch muss sich konsequent in der strategischen Ausrichtung und in der langfristigen Planung widerspiegeln.
Eine zentrale Herausforderung bleibt jedoch die zunehmende Unsicherheit: Preisentwicklungen für fossile und erneuerbare Energieträger sind schwer vorhersehbar, und der regulatorische Rahmen verändert sich in immer kürzeren Abständen. Die Heterogenität der jeweiligen Versorgungsgebiete und Kundenstrukturen sorgt zudem dafür, dass es nicht nur einen „richtigen“ Ansatz („one size fits all“) geben wird, sondern verschiedene Lösungsansätze geprüft werden müssen. Die Anforderungen großer Immobilienunternehmen unterscheiden sich stark von denen privater Haushalte – Ballungszentren benötigen andere Lösungen als der ländliche Raum.
Eines ist dabei absehbar: Das unternehmerische Risiko wird sich bis 2045 nicht verringern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit möglichen und wahrscheinlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Das bedeutet, Zukunfts- bzw. Zielbilder zu entwickeln, Optionen systematisch zu bewerten und sich dabei stets ein gewisses Maß an strategischer Flexibilität offen zu halten.
Wirksame Steuerungsinstrumente werden unter diesen Rahmenbedingungen wichtiger denn je. Die Entscheidungsfindung muss künftig aufgrund zunehmender Komplexität und Dynamik noch stärker (dezentral) in den Fachbereichen stattfinden und zugleich klar auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet sein. Neben der internen Steuerung spielen die lokale Kommunikation und Aufklärung der Kunden hinsichtlich Technologien und Preisentwicklungen eine zunehmend zentrale Rolle. In der Fernwärme ist beispielsweise der Austausch mit wichtigen Ankerkunden ein entscheidender Hebel.
Zusammenfassend lässt sich – auch basierend auf zahlreichen Gesprächen mit Energieversorgern – feststellen, dass trotz aller Unsicherheiten der eingeschlagene Weg der Transformation konsequent weitergegangen werden sollte. Perspektivisch führt kein Weg daran vorbei, dass wirtschaftlicher Erfolg und Klimaschutz gemeinsam die Geschäftsmodelle der Zukunft bestimmen.