Unser Financial Transactions-Team befasst sich mit der Strukturierung, Planung, Dokumentation und Verteidigung in Betriebsprüfungen von Finanztransaktionen (insbesondere Darlehen, Cash Pools und Garantien) zwischen verbundenen Unternehmen. Die kompetente und spezialisierte Beratung durch Deloitte basiert u.a. auf langjähriger und deutschlandweiter sowie internationaler Erfahrung aus steuerlichen Betriebsprüfungen in dieser Thematik. Unsere Expertise ermöglicht Führungskräften ihre potentiellen steuerlichen Risiken in Bezug auf konzerninterne Finanztransaktionen einzuschätzen und zu reduzieren.
Im Februar 2020 veröffentlichte die OECD mit den Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen (Chapter X) erstmalig ein generelles Konzept zur methodischen Führung des Fremdvergleichs bei Finanztransaktionen. Die Interpretation dieser Leitlinie wird unter Berücksichtigung der lokalen Gesetzgebung in den wesentlichen OECD-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Die Preisvergleichsmethode hat sich international innerhalb der OECD als „best practice" herauskristallisiert und wurde in der Vergangenheit auch in Betriebsprüfungen in Deutschland regelmäßig akzeptiert. Dennoch beobachten wir seit einigen Jahren, dass Finanztransaktionen besonders häufig aufgegriffen werden und die Preisvergleichsmethode bei konzerninternen Darlehen zunehmend nicht mehr akzeptiert wird. Stattdessen wendet die Betriebsprüfung eine Art der Kostenaufschlagsmethode an, insbesondere bei Inbound Transaktionen mit relativ hohen Zinssätzen.
Zudem weichen die Praxis bzw. Ansichten der verschiedenen Finanzverwaltungen hinsichtlich der Methodenwahl und konkreter Elemente innerhalb der Verrechnungspreismethoden mitunter signifikant voneinander ab. Als Beispiel seien hier die Frage der Relevanz und Berücksichtigung eines möglichen Konzernrückhalts bzw. einer Besicherung allgemein genannt. So sind bspw. in Deutschland einige Fälle beim BFH anhängig, bzw. jüngst entschieden worden, die für Finanztransaktionen in diesem Bereich relevant sind und die in diesem Aspekt von der Auffassung der OECD in Chapter X abweichen.
Zudem rücken Themen rund um die Qualifizierung von Finanzmitteln als Eigen- oder Fremdkapital sowie rund um konzerninterne Cash Pools stärker in den Fokus der deutschen Finanzverwaltung. Hilfreiche Aufschlüsse zu einigen dieser Aspekte geben
Allerdings definieren sie keinen gemeinsamen und verbindlichen Nenner für eine zukünftige und ggf. einheitliche Auslegung bei der Führung des Fremdvergleichs.
Konzerninterne Finanztransaktionen unterliegen den üblichen Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO i.V.m. Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung („GAufzV“). Mit der Erstellung und Abgabe einer verwertbaren Dokumentation, welche insbesondere die gewählte Verrechnungspreismethodik und den Preissetzungsmechanismus beinhaltet, liegt die Beweislast für eine mögliche Preisanpassung im Rahmen einer Betriebsprüfung regelmäßig bei der Finanzverwaltung.
Darüber hinaus wird die Ausgestaltung konsistenter Verrechnungspreissysteme mittels interner Verrechnungspreisrichtlinien für Finanztransaktionen zur Preissetzung auf Grund neuer (Dokumentations-) Vorschriften (Stichwörter: GAufzV 2017, OECD-BEPS-Initiative , OECD Verrechnungspreisleitlinien 2017, Chapter X OECD Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen 2020) dringend empfohlen um das steuerliche Risiko aus diesen Transaktionen zu minimieren.
Die Verrechnungspreisanalyse von Finanztransaktionen ist ein hochkomplexes Themengebiet innerhalb des Steuerwesens. Unser Financial Transactions-Team besteht deshalb aus dezidierten Fachkräften mit einer hohen Spezialisierung in diesem Bereich. So stellen wir sicher, dass diese den besonderen Herausforderungen und den ständig und rapide wachsenden Qualitätsanforderungen in diesem Bereich gerecht werden. Diese Expertise speist sich aus umfangreichen Projekterfahrungen, Weiterbildungen (bspw. der Teilnahme am CFA-Programm) und der Kenntnis und Lizensierung der für Finanztransaktionen relevanten Datenbanken – auch unter Zugriff auf das weltweite Deloitte-Netzwerk.
Darüber hinaus befinden wir uns u.a. mit Fachkräften des BMF (Veranstaltung einer gemeinsamen Seminarreihe) sowie mit entsprechenden Fachkräften innerhalb des globalen Deloitte-Verrechnungspreisnetzwerks im regelmäßigen Austausch zu „Best Practices“ in diesem sehr dynamischen Bereich. Finanztransaktionen werden in der täglichen Praxis unserer Mandatschaft maßgeblich von der Treasury-Abteilung behandelt. Aus diesem Grund befinden wir uns ebenfalls im engen Austausch mit unserer Global Treasury Solutions-Abteilung. Der Zugriff auf das weltweite Deloitte-Netzwerk stellt zudem die Lösung von Problemen im internationalen Kontext sicher.