Viele Kunden profitieren von den umfassenden Neuerungen durch S/4HANA, wie etwa dem neuen Hauptbuch, den neuen Möglichkeiten im Bereich der FIORI-Applikationen und nicht zuletzt von den Vorzügen des „Real-Time Reporting“. SAP setzt insbesondere auch im Hinblick auf die Steuerfindung im Bereich der Umsatzsteuer den bewährten Kurs fort und wird mit SAP Tax Service zusätzliche cloud-basierte Services hierfür anbieten. Für viele Unternehmen bedeutet das aber weiterhin, dass SAP zwar Standards für die Umsatzsteuer mitbringt, diese aber in komplexeren Geschäftsmodellen auf Herausforderungen stoßen. Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
Diese Sachverhalte sind insbesondere für international agierende Unternehmen relevant. Hier empfiehlt es sich, die Steuerfindung im SAP Standard zu erweitern und gemäß den eigenen Anforderungen anzupassen.
Deloitte bietet Unternehmen (neben den bereits erwähnten SAP Tax Services bzw. Lösungen über Tax Engines von Drittanbietern wie z.B. Vertex) mit Deloitte ITL eine in SAP vollintegrierte Lösung zur Steuerautomation und -transparenz mit einer automatisierten Ermittlung von Steuerkennzeichen in SAP an.
Mit Deloitte ITL werden neben den Standardmerkmalen aus SAP zusätzliche Parameter für die Steuerfindung ermittelt und herangezogen. ITL berücksichtigt unter anderem
Die Ermittlung des Steuerkennzeichens erfolgt dabei für jede Position im Verkaufsauftrag (bzw. Bestellung) auf Basis eines steuerlichen Szenarios.
Das Tool lässt sich flexibel nach den Bedürfnissen jedes Unternehmens konfigurieren und ebenfalls sehr gut als Teil des Kontrollumfelds für Steuern einsetzen. So können beispielsweise unerwünschte Szenarien schon bei der Auftragsanlage geblockt werden (etwa Ex-Works Aufträge in Ländern in denen keine umsatzsteuerliche Registrierung des Unternehmens vorliegt).
Aufgrund der hohen Flexibilität dieser Lösung ist ITL in vielen Ländern einsetzbar. ITL unterstützt Unternehmen insoweit technisch bei der rechtskonformen Anwendung umsatzsteuerlicher Vorschriften in SAP und reduziert durch automatisierte Prozesse sowohl die Fehlerquote als auch den manuellen Buchungsaufwand erheblich.
Ab dem 01.01.2020 ist für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung die validierte Umsatzsteuer-ID-Nummer des Leistungsempfängers eine materielle Voraussetzung. ITL löst diese neue Anforderung durch eine in SAP integrierte, digital dokumentierte sowie automatische Validierung aller Umsatzsteuer-ID-Nummern durch Schnittstellen zu VIES und BZSt mittels der „Deloitte ITL VAT number validation“.