Die EU Pay Transparency Directive (2023/970/EU, EUPTD) ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in das nationale Recht umzusetzen. Sie enthält im Kern Transparenz- und Gestaltungsinstrumente zur weiteren Durchsetzung des Gebots der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit. Inhaltlich fügen sich die Regelungen der EUPTD in die jüngeren und aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen ein und sind daher in ihrer Umsetzung ihre Schnittmengen unter anderem zur CSRD-Gesetzgebung zu beachten.
Aus deutscher Sicht wird die Umsetzung der EUPTD in das Entgelttransparenzgesetz erfolgen – und hierzu eine Vielzahl von materiellen Änderungen gegenüber den aktuellen gesetzlichen Entgelttransparenzregelungen mit sich bringen. Arbeitgeber ergreifen vor diesem Hintergrund bereits jetzt erste vorbereitende Maßnahmen hierzu.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EUPTD in das deutsche Recht dauert derzeit noch an. Für die Umsetzung wird das bestehende EntgTranspG novelliert. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 14.04.2025 verlautbart, dass die Umsetzung bürokratiearm erfolgen soll, hierzu eine Kommission eingerichtet werden soll, die bis Ende 2025 Umsetzungsvorschläge erarbeitet und im unmittelbaren Anschluss daran soll das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden. Die Kommission hat sich zwischenzeitlich konstituiert und auch bereits die Anhörungen der maßgeblichen Interessenverbände durchgeführt, um entsprechende Vorschläge für eine bürokratiearme Umsetzung der EUPTD in das EntgTranspG zu erarbeiten. Ein erster Gesetzesentwurf für das novellierte EntgTranspG ist voraussichtlich im vierten Quartal 2025 oder Anfang 2026 zu erwarten.
In der Folgezeit wurde der Grundsatz der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit Grundrecht im EU-Vertrag und im deutschen Recht seine inhaltliche Durchsetzung in jüngerer Zeit mit den gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weiter forciert und den Arbeitnehmern mit den gesetzlichen Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) zu den dort u. a. geregelten Auskunftsansprüchen gegen den Arbeitgeber ein Instrument zur Verifizierung einer etwa bestehenden geschlechtsbezogenen Entgeltungleichheit für gleichwertige Tätigkeiten zur Hand gegeben.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EUPTD in das deutsche Recht dauert derzeit noch an. Für die Umsetzung wird das bestehende EntgTranspG novelliert. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 14.04.2025 verlautbart, dass die Umsetzung bürokratiearm erfolgen soll, hierzu eine Kommission eingerichtet werden soll, die bis Ende 2025 Umsetzungsvorschläge erarbeitet und im unmittelbaren Anschluss daran soll das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden. Ein erster Gesetzesentwurf ist daher voraussichtlich Anfang 2026 zu erwarten.
Bereits jetzt können folgende erforderliche inhaltliche Novellierungen der aktuellen gesetzlichen Regelungen des EntgTranspG ausgemacht werden:
Weitere Details erhalten Sie in unserem FAQ-Dokument, das Sie hier herunterladen können.
Auf folgende Faktoren können Arbeitgeber bereits heute einen Fokus legen:
Lesen Sie hierzu auch unsere Studie zum Gender-Pay-Gap in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzsektor.
Wir bündeln Expertise aus den Bereichen Steuern, Recht* und Consulting zu Ihrem Vorteil. Unsere Spezialist:innen können Sie in verschiedenen Bereichen unterstützen, z.B.:
*Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht.
Laden Sie sich unsere FAQ-Broschüre herunter und erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur EU Entgelttransparenzrichtlinie (EU PTD)