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Global Mobility Newsletter

Aktuelle Themen und Fragestellungen rund um den internationalen Mitarbeitereinsatz

Das Global Mobility-Umfeld wird zunehmend komplexer und steht vor vielfältigen Herausforderungen. Mit unserem „Global Mobility Newsletter“ wollen wir Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten. Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über ausgewählte praxisrelevante Themen sowie bedeutsame Entwicklungen in der Rechtsprechung.

 

Global Mobility Newsletter April/Mai 2026


Inhalte

Steuerrecht

  • FG Rheinland-Pfalz zur Besteuerung luxemburgischer steuerfreier Überstundenvergütungen in Deutschland (DBA Luxemburg 2012)
  • BFH: Keine Aussetzung der Vollziehung trotz offener Rechtsfrage
  • DBA Österreich: Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Art. 18 DBA Österreich im Hinblick auf Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie kommunaler und kirchlicher Zusatzversorgungseinrichtungen
  • DBA Italien: Neues Verfahren zur Bescheinigung des steuerfreien Anteils deutscher Sozialversicherungsrenten für in Italien ansässige Rentner:innen mit italienischer Staatsangehörigkeit
  • BFH: Verabschiedungsfeiern zum Ruhestand können Arbeitgeberveranstaltungen sein – kein Arbeitslohn bei überwiegend eigenbetrieblichem Interesse
  • Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzugsfähig
  • Referentenentwurf: Neue Außenprüfungsordnung (ApO) – relevante Änderungen für Lohnsteuer‑Außenprüfungen

Sozialversicherungsrecht

  • EU Sozialversicherungsrecht: Einigung auf modernisierte Koordinierung für mobile Arbeitnehmer
  • Kindergeld: antragsloses Verfahren ab 2027 – Voraussetzungen und Bedeutung für Zuzugsfälle

Arbeitsrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz: Kündigungsschutz – Inlandsbezug des Betriebsbegriffs

Technology

  • Rückblick: Mobility Technology Roundtable in Frankfurt 

Global Mobility – News aus dem Ausland im Überblick


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Newsflash vom 08.05.2026

Nach dem Beschluss des Bundestags vom 24.04.2026 hat der Bundesrat dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes heute, am 08.05.2026, die Zustimmung verweigert. Damit ist die geplante steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst gescheitert.

Hintergrund der geplanten Regelung

Vorgesehen war, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren können. Die Begünstigung sollte bis zum 30. Juni 2027 gelten.

Die Steuerbefreiung war insbesondere an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
  • Keine Entgeltumwandlung
  • Nur für neue Leistungen (keine Umwidmung bestehender oder künftig vereinbarter Vergütungsbestandteile)
  • Freibetrag von 1.000 Euro (nur übersteigende Beträge steuerpflichtig)

Arbeitgeber hätten bei der Umsetzung einen weiten Gestaltungsspielraum:

  • Auszahlung in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen möglich
  • Gewährung als Geld- oder Sachleistung zulässig

Fazit für die Praxis

Derzeit ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung einer entsprechenden Entlastungsprämie nicht möglich. Etwaige Sonderzahlungen unterliegen weiterhin der regulären Besteuerung und Beitragspflicht.

Ob und wann ein neuer Gesetzesvorstoß erfolgt oder ob die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anruft, bleibt abzuwarten.

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