Gelingt es, das Gender Pay Gap zu überwinden? Wir erörtern, welche neuen Maßstäbe für Unternehmen gelten und welche Verpflichtungen sich aus der geänderten Rechtslage ergeben.
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Die EU Pay Transparency Directive (2023/970/EU, EUPTD) ist von den EU Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in das nationale Recht umzusetzen. Sie enthält im Kern Transparenz- und Gestaltungsinstrumente zur weiteren Durchsetzung des Gebots der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit. Inhaltlich fügen sich die Regelungen der EUPTD in die jüngeren und aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen ein und sind daher in ihrer Umsetzung ihre Schnittmengen unter anderem zur CSRD-Gesetzgebung zu beachten. Aus deutscher Sicht wird die Umsetzung der EUPTD in das Entgelttransparenzgesetz erfolgen – und hierzu eine Vielzahl von materiellen Änderungen gegenüber den aktuellen gesetzlichen Entgelttransparenzregelungen mit sich bringen. Arbeitgeber ergreifen vor diesem Hintergrund bereits jetzt erste vorbereitende Maßnahmen hierzu.
Die Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes erstreckt sich unter anderem auf folgende Aspekte:
In unserem Webcast gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein, die Unternehmen in diesem Kontext beachten müssen.
Termin
Donnerstag, 20. Februar 2025
15:00–15:45 Uhr
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Unterlagen
Die Präsentationsunterlagen stellen wir im Nachgang des Webcasts auf direkte Nachfrage zur Verfügung
Kontakt
Bei weiten Fragen stehen Ihnen You-Min Kim, Tel: +49 89 2903 68026 und Mirko Welte, Tel: +49 89 2903 67670 gerne zur Verfügung.