Die laufende Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts schlägt sich zumeist in steigenden Anforderungen nieder, deren Auswirkungen auf die Häuser zunächst analysiert werden müssen. Vielfach nehmen die Komplexität der Anforderungen und die Zahl der in den Banken betroffenen Bereiche zu, beispielsweise durch eine immer stärkere Verknüpfung von aufsichtsrechtlichen Informationen mit Werten aus dem Rechnungswesen.
Zu beobachten ist zudem, dass die Zahl der Standardsetter und Aufsichtsbehörden, die aufsichtsrechtliche Anforderungen entwickeln, in Recht umsetzen oder auslegen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Von der EU-Kommission über das EU-Parlament und den Rat der Europäischen Union, die EBA, die EZB, die BaFin, die Deutsche Bundesbank, bis hin zu SRB und FSMA sind eine Vielzahl von Institutionen und Behörden in die grenzüberschreitende Regulierung und Beaufsichtigung der europäischen Banken involviert. Damit ergibt sich ein kompliziertes Geflecht von fachlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten, das die Auslegung und Umsetzung der komplexen aufsichtsrechtlichen Regelungen für die Institute zusätzlich erschwert. Die Institute müssen daher ein sehr breites Spektrum an Fachwissen vorhalten, um den multiplen Anforderungen gerecht zu werden.