Die Deutsche Aktuarvereinigung hat in ihrem Ergebnisbericht „Garantien in der bAV im Niedrigzinsumfeld“1 transparent dargelegt, dass eine Garantie der Summe der eingezahlten Beiträge regelmäßig zum planmäßigen Rentenbeginn nur schwerlich darstellbar ist. Die Frage nach Garantieerfordernissen in der betrieblichen Altersversorgung wird seit längerem diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Wertgleichheit bei Entgeltumwandlung.2 Eine aktuelle Einordnung erfolgt im Deloitte Artikel Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes für versicherungsförmige bAV-Zusagen. Die Garantie auf 100 % der Summe der gezahlten Beiträge ist in der Praxis auf dem Rückzug.
Dies war für uns Anlass, im Juli und August 2021 den bAV Quick Survey durchzuführen. Dieser behandelt die folgenden Themenfelder:
Laden Sie hier den Deloitte bAV Quick Survey: Garantieniveaus 2022 herunter und erfahren Sie alle Ergebnisse der Befragung – u. a. die zu Mindestaufschubdauern zum Erreichen des Garantiniveaus – im Detail.
1 Ergebnisbericht Garantien in der bAV im Niedrigzinsumfeld, DAV vom 26.02.2021.
2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Seite.