Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) formuliert ein soziales Interesse an einer sicheren Arbeitswelt und leitet daraus klare Ansprüche an die Arbeitgeber ab, um die Arbeitnehmer vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Trotz sorgfältiger Beachtung der Pflichten zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit bei der Arbeit sind Fehler in der alltäglichen Arbeitswelt aber nicht gänzlich auszuschließen. Im schlimmsten Fall haben solche Fehler Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer. Letztlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, die erforderlichen Maßnahmen für ausreichenden Arbeitsschutz unter Berücksichtigung von sicherheits- und gesundheitsrelevanten Aspekten zu treffen. Die Maßnahmen sind dabei laufend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Bei veränderten Gegebenheiten müssen sie angepasst werden. Das Ziel des Arbeitgebers sollte es sein, eine Verbesserung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu gewährleisten.
Für den Arbeitgeber besteht beim Arbeitsschutz eine sogenannte Organisationspflicht. Er hat die betrieblichen Aufgaben so festzulegen, dass bei der Arbeit keine Gefährdungen für die Gesundheit seiner Beschäftigten entstehen. Die Organisationspflicht setzt eine betriebliche Organisation voraus, in deren Rahmen der Arbeitgeber durch entsprechende Kapazitäten einen Teil seiner Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die fachliche und disziplinarische Verantwortung delegieren kann. Die Führungskräfte tragen aufgrund dessen auch die Verantwortung für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz sind in der Organisation klar zu definieren.
Geschieht trotz aller Sorgfalt ein Arbeitsunfall, bei dem der Mitarbeiter zwar rechtskonform gehandelt hat, die Organisationsstrukturen jedoch unzureichend sind und Fehler begünstigen, dann liegt möglicherweise ein Organisationsverschulden vor. Der entstandene Schaden kann dabei dem Arbeitgeber angelastet werden. Das Vorliegen eines Organisationsverschuldens bei Arbeitsunfällen hat potenziell schwerwiegende Konsequenzen. Es kann eine straf- und zivilrechtliche Haftung sowie Schadensersatzpflichten begründen. Zusätzlich zu finanziellen Schäden drohen zudem ein Verlust der Glaubwürdigkeit innerhalb der Belegschaft sowie eine Verschlechterung des Betriebsklimas.
Neben einem daraus eventuell entstehenden Reputationsverlust können das Unternehmen bei einem Organisationsverschulden auch wirtschaftliche Folgeschäden treffen.Liegen Mängel bei der betrieblichen Organisation sowie der Pflichtendelegation vor, müssen Unternehmen damit rechnen, nach Arbeitsunfällen mit einem Ermittlungsverfahren aufgrund eines potenziellen Organisationsverschuldens konfrontiert zu werden. In diesem Falle sollten sie unverzüglich aktiv werden. Die Unfallvorgänge sowie die betriebliche Organisation der Arbeit und des Arbeitsschutzes müssen eingehend untersucht werden, wenn der Vorwurf eines Organisationsverschuldens ausgeräumt werden soll.
Die hohe Komplexität einer derartigen Untersuchung stellt eine große Herausforderung dar. Deshalb empfiehlt sich in der Regel die Durchführung durch unabhängige Dritte. Wir unterstützen Sie, indem wir die Untersuchung nach Arbeitsunfällen mithilfe von spezialisierten Untersuchungsteams aus Juristen, Ingenieuren und Arbeitssicherheitsexperten durchführen. Diese Teams werden genau nach den Erfordernissen des Einzelfalls gebildet. Unsere im Bereich Arbeitsschutz einschlägig erfahrenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten den Sachverhalt schnell und unabhängig auf. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Erfordernisse können zudem optionale Elemente forensischer Untersuchungen, wie z.B. Dokumenten- oder E-Mail-Reviews, sowie die Durchführung von Interviews angeboten werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der sachbezogenen internen und externen Kommunikation. Im Bedarfsfall und in Abstimmung mit Ihnen arbeiten wir auch mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Als Präventionsmaßnahme bieten wir Ihnen speziell auf Sie zugeschnittene Risk Assessments und untersuchen Ihre Arbeitsschutzorganisation im Hinblick auf Lücken.
Mit unserem zielgerichteten Untersuchungs- und Beratungsansatz steuern wir gemeinsam mit Ihnen durch die Krise.