Die Weltgemeinschaft hat sich durch das Pariser Klimaabkommen im Jahr 2015 verpflichtet, die Erderwärmung im 21. Jahrhundert auf deutlich unter zwei Grad, nach Möglichkeit auf nicht mehr als 1,5 Grad, zu begrenzen. Zu diesem Zweck soll der weltweite CO2-Ausstoß bis 2050 um 80 bis 95 Prozent verringert werden, was einer weitgehenden Dekarbonisierung der Weltwirtschaft entspräche.
Die Erreichung dieser Klimaziele wird auf EU-Ebene durch den European Green Deal und den ‚EU Action Plan on Financing Sustainable Growth‘ intensiv verfolgt: Im Jahr 2050 soll Europa klimaneutral sein. Neben einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen sollen insbesondere die Treibhausgasemissionen bis 2030 – vorbehaltlich der finalen Einigung zwischen Europäischem Parlament und EU-Kommission – um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.
Zur Finanzierung sollen die Mittel von insgesamt 1,8 Bio. Euro aus dem EU-Haushalt 2021-2027 und dem EU-Konjunkturprogramm ‚Next Generation EU‘ zu ca. 30 Prozent zur Begrenzung des Klimawandels fließen. Das mit 672,5 Mrd. Euro größte Programm unter den EU-Konjunkturhilfen hat eine verpflichtende Quote für Klimamaßnahmen von 37 Prozent. Zusätzlich sollen private Kapitalströme von 180 bis 290 Mrd. Euro pro Jahr in nachhaltige Investitionen bzw. Verwendungen umgeleitet werden.
In der EU-Taxonomie-Verordnung werden die folgenden sechs Umweltziele verfolgt:
Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen erstmals nach der neuen EU-Taxonomie für das Jahr 2021 Angaben zu ökologisch nachhaltigen Umsatzerlösen, Investitionen (Capex) und Betriebsaufwendungen (Opex) machen. Geschäftsaktivitäten sind „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-Verordnung, wenn sie
Die neuen Taxonomie-Berichtspflichten über ökologisch nachhaltige Umsatzerlöse, Capex und Opex sind durch die erstmals zwingende Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Finanzberichterstattung geeignet, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu erhöhen. Sie werden als Grundlage für Investitionsentscheidungen, aber auch zur Erfüllung eigener Berichtspflichten von Investoren relevant für den Kapitalmarkt sein.
Die Vorgaben unterscheiden zwischen „taxonomie-fähigen“ und „taxonomie-konformen“ Aktivitäten:
Für das erstmalig berichtpflichtige Jahr 2021 gelten weniger umfangreiche Berichtspflichten. Es sind lediglich die taxonomie-fähigen Geschäftsaktivitäten zu benennen und deren Anteile an Umsatzerlösen, Capex und Opex anzugeben.
Die ordnungsgemäße Umsetzung erfordert ausreichend Zeit und die Einbeziehung von unternehmensinternen Experten über die Nachhaltigkeitsabteilung hinaus. Insbesondere die für die unternehmensinterne Erfassung von Umsatzerlösen, Capex und Opex zuständige Abteilung – in der Regel das Controlling oder Rechnungswesen – sollte einbezogen werden. Es sollten durchaus sechs Monate eingeplant werden, ggf. zuzüglich Puffer, da die Analyse der Taxonomie-Konformität zusätzlich zum Tagesgeschäft durchgeführt werden muss und das Projektteam auf die Zuarbeit einer Vielzahl von Fachexperten aus den Unternehmensabteilungen angewiesen ist.
Die Verkündung des EU Green Deal hat dem Gesamtthema Sustainable Finance und der Arbeit der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) einen weiteren Schub verliehen. Die EnBW war über ihren CFO, Thomas Kusterer, an der Arbeit der TEG beteiligt. Die EnBW unterstützt mit ihrer Strategie EnBW 2025 und ihrem Klimaneutralitätsansatz das Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Nettoemissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und damit klimaneutral zu werden.
Es entspricht dem Selbstverständnis der EnBW, sich für eine transparente integrierte und auch effiziente Berichterstattung einzusetzen. Daher hat sich das Unternehmen freiwillig für eine frühzeitige Umsetzung der EU-Taxonomie entschieden.
Im Jahr 2022 veröffentlichte EnBW die Fallstudie zur EU Sustainable-Finance-Taxonomie 2.0. Inhalt ist die Darstellung der Taxonomie-Konformitätdes EnBW-Geschäftsportfolios im Integrierten Geschäftsbericht 2021.
Hier können Sie den Geschäftsbericht über unser Formular herunterladen.
In dieser Publikation sollen die Vorgaben der EU-Taxonomie im Kontext der Weiterentwicklung der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Perspektive eines berichtenden Unternehmens, in idesem Falle EnBW, eingeordnet werden. Im Mittelpunkt steht die vorzeitige Anwendung der Vorgaben der EU-Taxonomie und deren Auslegung zur Erstellung der Angaben von „ökologisch nachhaltigen“ Umsatzerlösen, Capex und Opex in Anlehnung an die Taxonomie-Verordnung in der Fassung vom 18. Juni 2020 und die technischen Prüfkriterien aus dem Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung vom 20. November 2020.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Zukunft finden Sie auch in unserem Fachbeitrag in der Corporate Governance Inside.