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Newsletter "Corporate Reporting Update"

Das „Corporate Reporting Update“ erscheint mehrmals im Jahr und bietet einen schnellen, fundierten Überblick zu den wichtigsten Themen im Financial, Sustainability und Corporate Reporting – ideal für alle, die aktuelle Entwicklungen im Blick behalten möchten.

Neben aktuellen Publikationen, die wir Ihnen direkt zum Download bereitstellen, finden Sie auch Beiträge unseres Assurance-Teams mit Bezug zum Corporate Reporting sowie Fachartikel von Deloitte-Expert:innen in renommierten Zeitschriften. 

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Über den Newsletter

Unser Newsletter "Corporate Reporting Update" informiert Sie über aktuelle Themen rund um Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Schwerpunkte:

  • Corporate Reporting allgemein
  • Finanzberichterstattung
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Aktuelle Veranstaltungen

Die Inhalte unserer aktuellen Ausgabe #1/2026:

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Corporate Reporting allgemein

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 17. Dezember 2025 das Diskussionspapier „Connectivity of Financial and Sustainability Reporting“ inklusive einem Begleitdokument im Rahmen ihres Projekts zur Konnektivität der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Das Projekt ist Teil des proaktiven Forschungsarbeitsplans von EFRAG.

Ziel ist es, zur fachlichen Meinungsbildung über die Konzepte der Konnektivität in der Unternehmensberichterstattung beizutragen, die praktische Anwendung dieser Konzepte zu verdeutlichen und Vorschläge und Überlegungen zur Verbesserung der Konnektivität der berichteten Informationen zu unterbreiten. Die Stellungnahmefrist endet am 30. Juni 2026.

Unser Newsletter erläutert den Hintergrund des Projekts und fasst die wesentlichen Inhalte zusammen.

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Finanzberichterstattung

Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'iGAAP fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den IFRS-Rechnungslegungsstandards gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen im Überblick dargestellt, die bereits veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, weil Unternehmen die potenziellen Auswirkungen deren zukünftiger Anwendung im Anhang angeben müssen. Dabei wurde der 31. Dezember 2025 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt.

Eine freiwillige vorzeitige Anwendung dieser bereits verabschiedeten Standards und Interpretationen setzt für deutsche Unternehmen das erfolgreiche Durchlaufen des Endorsement-Verfahrens der EU voraus.

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Am 3. Dezember 2025 hat der IASB den Entwurf IASB/ED/2025/1 „Bilanzierung von Risikominderungsaktivitäten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)“ veröffentlicht. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens zur Minderung von zinsbedingten Preisrisiken besser bilanziell abzubilden.

Im vorliegenden Newsletter wird der Entwurf in deutscher Sprache ausführlich erläutert.

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Der IASB hat am 28. November 2025 Änderungen an den erläuternden Beispielen in sechs IFRS-Rechnungslegungsstandards mit dem Titel „Angabevorschriften zu Unsicherheiten im IFRS-Abschluss“ (Disclosures about Uncertainties in the Financial Statements) veröffentlicht.

Die Beispiele verwenden klimabezogene Szenarien als praktische Veranschaulichungen, aber die zugrunde liegenden Prinzipien gelten darüber hinaus für alle Unsicherheiten.

Die Änderungen sehen weder einen Erstanwendungszeitpunkt noch Übergangsvorschriften vor, da die erläuternden Beispiele nicht integraler Bestandteil der IFRS-Rechnungslegungsstandards sind, sondern lediglich zusätzliche Erkenntnisse zu bestehenden Angabepflichten liefern. Aus diesem Grund ist auch keine Übernahme in europäisches Recht erforderlich.

Unser Newsletter erläutert den Hintergrund des dazugehörigen IASB-Projekts und gibt einen Überblick über die Beispiele.

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Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ist ab sofort auch in deutscher Sprache verfügbar.

Der Musterkonzernabschluss hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2025 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

  • Änderungen an IAS 21 „Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung“

Anlage 2 veranschaulicht zusätzlich die erforderlichen Angaben bei vorzeitiger Anwendung der Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten“, die vom IASB im Mai 2024 veröffentlicht wurden.

Die erforderlichen Angaben bei der vorzeitigen Anwendung der vom IASB im Dezember 2024 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität“ sind zusätzlich in Anlage 3 dargestellt.

=> Zur Publikation

Dieser englischsprachige Musterkonzernabschluss enthält speziell die nach IFRS 17 „Versicherungsverträge“ erforderlichen Angaben. Er enthält keine Angaben, die nach anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards erforderlich sind. Einige nach IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ erforderliche Angaben wurden aufgenommen, um das Verständnis der nach IFRS 17 erforderlichen Angaben zu verbessern, beispielsweise die Angabe wesentlicher Rechnungslegungsmethoden und kritischer Beurteilungen und Schätzungen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen.

Veranschaulichungen der von anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards vorgeschriebenen Angaben sind im allgemeinen Musterkonzernabschluss enthalten (siehe hierzu die vorhergehende Nachricht).

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Das Global Office von Deloitte hat in der aktuellen Ausgabe von ‚IFRS on Point‘ die internationalen Entwicklungen im Dezember 2025 in Bezug auf die Finanz- und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengestellt.

Enthalten ist auch eine Übersicht über neu aufgenommene bzw. geänderte Inhalte des Deloitte iGAAP Manuals.

=> Zur englischsprachigen Publikation

In dieser Sonderausgabe des ‚iGAAP in Focus‘-Newsletters geben wir Ihnen einen Überblick über Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattungsthemen, die aufgrund von regulatorischen Entwicklungen des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds oder Änderungen von Standards für Sie und Ihr Unternehmen relevant sein können.

Redaktionsschluss war der 15. Dezember 2025.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 9. Dezember 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige politische Einigung über die inhaltlichen Vorschläge des im Februar 2025 als Entwurf vorgelegten Omnibus-Pakets. Dies umfasst u.a. Anpassungen an den durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführten Vorschriften. Die vorläufige Einigung betrifft u.a. die Frage, wer künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein wird.

In unserem ‚iGAAP fokussiert‘-Newsletter wird die vorläufige Einigung in deutscher Sprache ausführlich erläutert.

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Am 11. Dezember 2025 hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) Änderungen an IFRS S2 mit dem Titel „Änderungen an Angaben über Treibhausgasemissionen“ veröffentlicht. Ziel der Überarbeitung ist es, für Unternehmen zusätzliche Erleichterungen zu schaffen und bestehende Angaben für spezifische Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu präzisieren. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Erleichterungen bei der Messung und Angabe von Scope-3-Emissionen im Zusammenhang mit Derivaten und bestimmten Finanzaktivitäten;
  • Erleichterungen bei der Verwendung von Branchenklassifizierungsstandards bei Angaben zu finanzierten Emissionen;
  • Klarstellungen bei der jurisdiktionsspezifischen Nutzung alternativer Messmethoden anstelle des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protokoll); und
  • Einführung einer Ausnahme hinsichtlich der jurisdiktionsspezifischen Verwendung von Global Warming Potential (GWP)-Werten.

Die Änderungen an IFRS S2 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist ebenfalls zulässig, sofern dies transparent offengelegt wird.

In unserem ‚iGAAP fokussiert‘-Newsletter werden die Änderungen ausführlich erläutert.

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Am 3. Dezember 2025 hat EFRAG die finalen Entwürfe für die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als technische Vorbereitungsleistungen an die Europäische Kommission übergeben. Die Überarbeitung wurde angestoßen im Zuge der von der Europäischen Kommission im Februar 2025 veröffentlichten Omnibus-Vorschläge zur Reduktion und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten.

Inhaltlich sehen die überarbeiteten Standards u.a. eine Vereinfachung bestimmter Konzepte und Berichtspflichten vor, etwa zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Zudem soll sich aus den Anpassungen eine Reduktion der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte in Höhe von 61% ergeben. Die grundsätzliche Struktur bleibt mit zwei übergreifenden sowie zehn themenbezogenen Standards bestehen.

Die Europäische Kommission kann die erhaltenen Entwürfe der ESRS im nächsten Schritt inhaltlich anpassen, bevor sie diese voraussichtlich im kommenden Jahr im Wege eines delegierten Rechtsakts erlassen wird.

In unserem Newsletter werden die Entwürfe der vereinfachten ESRS ausführlich erläutert.

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Fachartikel von Deloitte-Expert:innen
  • Dr. Norbert Roß und Dr. Theresa Ummenhofer: Verlustverrechnung bei einer GmbH & Co. KG (in: StuB Heft 23-24/2025, S. 939 f.)
  • Niklas Polster, Dr. Norbert Roß und Lisa Laufer: IDW RS FAB 15: Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und von THG-Quoten (in WPg Heft 02/2026, S. 107 ff.)

 

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