Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ist ab sofort auch in deutscher Sprache verfügbar.
Der Musterkonzernabschluss hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.
Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2025 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:
- Änderungen an IAS 21 „Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung“
Anlage 2 veranschaulicht zusätzlich die erforderlichen Angaben bei vorzeitiger Anwendung der Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten“, die vom IASB im Mai 2024 veröffentlicht wurden.
Die erforderlichen Angaben bei der vorzeitigen Anwendung der vom IASB im Dezember 2024 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität“ sind zusätzlich in Anlage 3 dargestellt.
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