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Newsletter "Corporate Reporting Update"

Das „Corporate Reporting Update“ erscheint mehrmals im Jahr und bietet einen schnellen, fundierten Überblick zu den wichtigsten Themen im Financial, Sustainability und Corporate Reporting – ideal für alle, die aktuelle Entwicklungen im Blick behalten möchten.

Neben aktuellen Publikationen, die wir Ihnen direkt zum Download bereitstellen, finden Sie auch Beiträge unseres Assurance-Teams mit Bezug zum Corporate Reporting sowie Fachartikel von Deloitte-Expert:innen in renommierten Zeitschriften. 

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Über den Newsletter

Unser Newsletter "Corporate Reporting Update" informiert Sie über aktuelle Themen rund um Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Schwerpunkte:

  • Corporate Reporting allgemein
  • Finanzberichterstattung
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Aktuelle Veranstaltungen

Die Inhalte unserer aktuellen Ausgabe #4/2026:

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Finanzberichterstattung

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26. Juni 2026 Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und    Gemeinschaftsunternehmen“ veröffentlicht. Diese betreffen die Anwendbarkeit der Fair-Value-Option zur Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen, die u.a. Venture-Capital-Gesellschaften und „ähnlichen Unternehmen“ zur Verfügung steht. Der Begriff des „ähnlichen Unternehmens“ wird dahingehend geändert, dass dieser auch solche Unternehmen einschließt, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Investieren in bestimmte Arten von Vermögenswerten gem. IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ besteht. Das Wahlrecht bleibt also weiterhin nur einem eingeschränkten Anwenderkreis vorbehalten.

Die Erstanwendung erfolgt zeitgleich mit IFRS 18 und der gemäß IFRS 18 bestehenden Übergangsvorschriften, d.h. für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (EU-Endorsement der Änderungen vorausgesetzt).

Im vorliegenden Newsletter stellen wir die Änderung dar und erläutern weitere Hintergründe.

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Mit IFRS 18 treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wesentliche Änderungen für die Darstellung der Ertragslage sowie die zugehörigen Angaben im Anhang in Kraft. Der Standard ersetzt IAS 1, wurde im Februar 2026 in EU-Recht übernommen und ist rückwirkend anzuwenden. Unternehmen müssen daher nicht nur ihre künftige Berichterstattung anpassen, sondern auch Vergleichsinformationen einschließlich Zwischenberichtsperioden gemäß den neuen Vorgaben umstellen.

Im vorliegenden Newsletter beleuchten wir eine Vielzahl wesentlicher Aspekte, die ein Unternehmen bei der Vorbereitung auf die erstmalige Anwendung von IFRS 18 beachten sollte.

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Der IASB hat am 27. Mai 2026 den neuen Standard IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden“ veröffentlicht. IFRS 20 enthält ein umfassendes Bilanzierungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden bei preisregulierten Geschäftsvorfällen. IFRS 20 ist erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig (EU-Endorsement vorausgesetzt).

Im vorliegenden Newsletter wird der neue Standard ausführlich erläutert.

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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 20. April 2026 die DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 5 „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ (DRSC Interpretation 5) verabschiedet. Gegenstand dieser Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen. Die Interpretation sieht insbesondere neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den neuen Ausweisvorschriften von IFRS 18 vor.

DRSC Interpretation 5 ersetzt die DRSC Interpretation 4 (IFRS) „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ und ist erstmalig zeitgleich mit IFRS 18 anzuwenden. 

Im vorliegenden Newsletter geben wir einen Überblick über die Änderungen im Vergleich zur DRSC Interpretation Nr. 4.

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Das Global Office von Deloitte hat in der aktuellen Ausgabe von ‚IFRS on Point‘ die internationalen Entwicklungen im Juni 2026 in Bezug auf die Finanz- und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengestellt.

Zur englischsprachigen Publikation 

Im jüngsten Update unseres iGAAP in Focus - Closing Out stellt das Deloitte Global Office die Themen der Finanzberichterstattung nach IFRS und der Unternehmensberichterstattung im weiteren Sinne vor, die aktuell besonderes Augenmerk erfordern können. Eine wesentliche Aktualisierung betrifft die Bilanzierung der Erstattung von US-Zöllen nach IEEPA. 

Redaktionsschluss war der 13. Juli 2026.

Zur englischsprachigen Publikation 

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese basiert auf den der Kommission von EFRAG vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen eines Technical Advice am sog. „Set 1“ der ESRS. Inhaltlich nehmen die überarbeiteten Standards u.a. eine Anpassung bestimmter Konzepte und Berichtspflichten vor, etwa zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die grundsätzliche Struktur bleibt mit zwei übergreifenden sowie zehn themenbezogenen Standards bestehen.

Vorbehaltlich der Einspruchsfrist von Rat und Parlament treten die ESRS nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist möglich.

Im vorliegenden Newsletter werden die überarbeiteten ESRS näher erläutert.

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Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Den Unternehmen soll damit ein einfaches Instrument zur Verfügung gestellt werden, mit dem sie Nachhaltigkeitsinformationen an Banken, große Unternehmen und andere Stakeholder übermitteln können, die solche Informationen möglicherweise verlangen.

Der freiwillige Standard definiert auch den Umfang der Informationen, die Unternehmen im überarbeiteten Anwendungsbereich der CSRD bei geschützten Unternehmen, d.h. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, nachfragen dürfen (sog. Value Chain Cap).

Nach Abschluss der zweimonatigen Einspruchsfrist (scrutiny period) durch das Europäische Parlament und den Rat, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, wird die delegierte Verordnung – sofern kein Einspruch erfolgt ist – im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und soll am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Der Wirkmechanismus des Value Chain Cap soll erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Im vorliegenden Newsletter wird der neue Standard näher erläutert.

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Am 1. Juli 2026 haben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) jeweils Vorschläge zur Überarbeitung von bestimmten Berichtspflichten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) als öffentliche Konsultationen gestartet und begleitende öffentliche Anhörungen angekündigt. Grundlage der Konsultationen sind die Konsultationsdokumente der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) sowie der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA).

Die Konsultationsdokumente enthalten Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (sog. Disclosures Delegated Act, DDA). Die Konsultationsfrist endet in allen drei Verfahren am 12. August 2026.

Im vorliegenden Newsletter werden die Konsultationen vertieft erörtert.

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Fachartikel zu Corporate Reporting Themen von Deloitte-Expert:innen
  • Dr. Daniel Worret: CSRD 2.0 - Value Chain Cap und Auslassung von Informationen aus konzeptioneller und praktischer Sicht (in: BB, Heft 21/2026, S. 1194 ff.)

Ausgaben aus dem Jahr 2026

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