Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen zeigen, dass Maßnahmen zur Absicherung Kritischer Infrastrukturen dringender denn je sind. So zählen hybride Bedrohungen auch 2026 zu den weltweit größten Risiken und verdeutlichen die Anfälligkeit Kritischer Infrastrukturen (Alli-anz Risk Barometer, 2026). Gleichzeitig führen reale Betriebsunterbrechungen vor Augen, wie verwund-bar zentrale Versorgungssysteme im Alltag sind. Dies kann sich etwa in großflächigen Stromausfällen, IT-Systemstörungen oder Unterbrechungen in der Lieferkette äußern.
Vor diesem Hintergrund wird ersichtlich, dass Deutschland mit dem KRITIS‑Dachgesetz (KRITIS-DachG) nicht nur eine europäische Vorgabe erfüllt, sondern auch einem akuten sicherheitspolitischen Bedarf begegnet. Zusammen mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) und den NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS-2) schafft das KRITIS-Dachgesetz somit Rahmenbedingungen auf politischer Ebene, die auf die Resilienz von Unternehmen und Organisationen abzielen.
Die „Critical Entities Resilience“ – Directive (EU 2022/2557) wurde 2022 in der EU verabschiedet und ist in Deutschland am 17. März 2026 in Kraft getreten. Hierbei stellt das KRITIS-Dachgesetz diverse Anforderungen an die physische Sicherheit sowie die Resilienz und Ausfallsicherheit von Unternehmen. So soll der physische Schutz die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergänzen.
Das Gesetz schafft erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen und verpflichtet die Betreiber u. a. zur Durchführung von Risikoanalysen sowie zur Erstellung von Resilienzplänen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig aktualisiert (im Bedarfsfall oder mindestens alle 4 Jahre) und gegenüber zuständigen Behörden nachgewiesen werden. Zudem bestehen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie die Pflicht zur Implementierung organisatorischer Maßnahmen und Verfahren zur Aufrechterhaltung des Betriebs, wie z. B. Business Continuity Management (BCM) und Krisenmanagement.
Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Infrastrukturen, also an Unternehmen und Einrichtungen, die
Diese zählen somit laut KRITIS-Dachgesetz als kritische Anlage.
Ziel ist es, die Resilienz der kritischen Anlagen gegenüber allen denkbaren Gefahren – von Naturkatastrophen über Cyberangriffe bis hin zu menschlichem Versagen – zu stärken („All-Gefahren-Ansatz“).
*Im Gesetz wird der Sektor wörtlich als „Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende“ betitelt.
Download: Umsetzung eines modularen Resilienzmanagements gemäß KRITIS Dachgesetz
Der Betreiber kritischer Anlagen führt auf Grundlage der nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen, die vom BBK zur Verfügung gestellt werden, sowie anderer vertrauenswürdiger Informationsquellen im Bedarfsfall, mindestens jedoch alle vier Jahre, eine Risikoanalyse und Risikobewertung durch.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das auf der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 basiert, ist im Dezember 2025 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, ein einheitliches und hohes Cybersicherheitsniveau in der EU zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine nationale Cybersicherheitsstrategie zu entwickeln, die sowohl Ziele als auch organisatorische Strukturen auf nationaler Ebene umfasst.