Unser Beitrag beleuchtet praxisnahe Einsatzmöglichkeiten von KI entlang der Elemente des CMS – von automatisierten Risikoanalysen und Geschäftspartnerprüfungen über intelligente Chatbots bis hin zur Einführung neuer Rollen wie dem KI-Compliance-Officer. Erfahren Sie mehr über die Chancen und Potenziale zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Wir zeigen Ihnen, wie KI die Compliance-Praxis nachhaltig stärken kann und worauf bei der Implementierung und Nutzung von KI im CMS zu achten ist, sodass Sie rechtliche und operationelle Risiken minimieren können.
Das Compliance Managementsystem (nachfolgend CMS) zielt auf die Einhaltung der Regelungen ab, welche die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens auf Basis der festgelegten Ziele definiert haben. Neben internen Richtlinien umfassen die Regelungen auch externe regulatorische Anforderungen, denen die Unternehmen abhängig von Ihrer Größe und Struktur unterliegen.
Die Adaption auf eine sich ständig verändernde rechtliche Umgebung, nicht zuletzt durch die Anforderungen im Bereich ESG (Umwelt, soziale Verantwortung, Governance), stellt oftmals eine große Herausforderung für das CMS der Unternehmen dar. Neben dem dynamischen rechtlichen Umfeld kommen neue Entwicklungen und Herausforderungen auf das CMS der Unternehmen zu, die insbesondere technologischer Natur sind – die Einführung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (nachfolgend KI) für das CMS.
Der zunehmende Reifegrad der KI-Technologie sowie der regulatorische Rahmen, insb. die KI-VO, ermöglicht die Anwendung von KI im Bereich Compliance bzw. CMS. Das CMS kann durch die Anwendung von KI weiter automatisiert werden. Die Anwendung und Nutzung von KI innerhalb des CMS kann Auswirkungen für die Aufbau- und Ablauforganisation der Compliance-Organisation haben. Zudem können neue Risiken entstehen, die es zu beachten und zu managen gilt. Da KI eine Möglichkeit der Weiterentwicklung des eigenen CMS bietet, sollten sich die Funktionsträger im Unternehmen, insb. die (Chief) Compliance Officer, mit dem Thema beschäftigen und die Potenziale von KI für das eigene CMS identifizieren.
Unser Beitrag stellt exemplarische Anwendungsbereiche von KI für das CMS vor und analysiert die damit verbundenen Chancen und Risiken. Die beispielhaften KI-Anwendungsfälle werden entlang der Elemente eines CMS aufgezeigt. Die Elemente des CMS orientieren sich an den folgenden einschlägigen Standards:
1) Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Deutschland für das CMS, dem IDW PS 980 n.F. (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Managementsystemen – Stand: 09.2022)
Abb. 1 – Die Elemente eines CMS nach IDW PS 980
2) Standard von der Internationalen Organisation für Normung: IS0 37301:2021 (International standard for compliance management systems — Requirements with guidance for use) sowie ISO 37302:2025 (International standard for compliance management systems — Guidance for the evaluation of effectiveness)
Abb. 2 – Die Elemente eines CMS nach ISO 37301:2021
Die fortschreitende digitale Transformation verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch die Art und Weise, wie Unternehmen ihre internen Prozesse gestalten. Insbesondere der Einsatz von KI eröffnet neue Möglichkeiten, komplexe Aufgaben effizienter zu bewältigen und datengetriebene Entscheidungen zu treffen. Im Bereich Compliance kann KI weit mehr als nur Routineaufgaben automatisieren: Sie unterstützt bei der frühzeitigen Identifikation von Risiken, verbessert die Qualität von Prüfprozessen und trägt zur Etablierung einer modernen, technologiegestützten Compliance-Kultur bei.
Das Whitepaper zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie KI-Technologien wie Natural Language Processing (NLP), Machine Learning (ML) und GPT-Modelle entlang der CMS-Elemente eingesetzt werden können und bietet fundierte Einblicke in die Potenziale und Herausforderungen der KI-Nutzung im CMS-Kontext.
Die praxisnahen Anwendungsbeispiele umfassen u.a. die folgenden Aspekte:
In ihrem Anfang September 2025 veröffentlichten Praxis-Impuls weist die Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex darauf hin, dass nach Maßgabe der BJR künftig relevant werden könnte, „ob ein Aufsichtsrat KI als Teil der verfügbaren Informationsquellen angemessen in seine Entscheidungsfindung einbezogen hat“. Diese Aussage gilt gleichermaßen für den Vorstand, da die Grundsätze der BJR auch für diesen gelten. Zwar besteht aktuell noch keine (Sorgfalts-)Pflicht zur Nutzung von KI. Bei der Frage, ob der Vorstand Rahmen unternehmerischer Entscheidungen auf der Grundlage angemessener Informationsgrundlage gehandelt hat (vgl. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG), dürfte sich künftig zumindest im Einzelfall gleichwohl die Frage stellen, ob er die (immensen) Erkenntnismöglichkeiten durch KI hätte nutzen müssen. Der Aufsichtsrat wiederum wird diese im Rahmen seiner Überwachungspflicht überprüfen müssen. Da gerade bei Risikobewertungen der Einsatz von KI gewinnbringend eingesetzt werden kann, sind GRC-Systeme (RMS, CMS, IKS) ein für den KI-Einsatz besonders relevanter Bereich. Auch aus diesem Grund sollte die Nutzung von KI im Bereich Compliance bzw. in Compliance Managementsystemen erwogen werden.
Die Einführung von KI in das CMS sowie in die Aufbau- und Ablauforganisation der Compliance-Funktion erfordert sowohl tiefgehendes fachliches Know-how im Bereich Compliance als auch technologische Expertise zur Umsetzung der entsprechenden KI-Lösungen.
Unsere Expert:innen vereinen Kompetenzen in beiden Bereichen und unterstützen Sie gezielt bei folgenden Tätigkeiten, u.a.:
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