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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrieren vermeiden und abbauen – was bedeutet das Gesetz für Ihr Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft mehr Unternehmen als zunächst angenommen – es kommen umfassende Anforderungen zur Sicherstellung der (digitalen) Barrierefreiheit auf die betroffenen Akteure zu. Aufgrund des nahenden Stichtages am 28. Juni 2025 empfiehlt es sich, die Betroffenheit zu analysieren und ausreichend Zeit für die Umsetzung einzuplanen.

Hintergrund

 

Aktuell lebt ein wesentlicher Teil der Weltbevölkerung mit einer langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder sinnesbeeinträchtigenden Behinderung. Mangelnde Barrierefreiheit hindert diese Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft. Dies gilt in besonderem Maße für den digitalen Geschäftsverkehr. So stellt es beispielsweise ein Problem dar, wenn die Eingabemaske beim Online-Banking klein ist oder in Informationsvideos Untertitel fehlen.

Das BFSG soll sicherstellen, dass in Zukunft Barrieren besser vermieden bzw. abgebaut werden. Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) um. Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigtere Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen?

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet betroffene Unternehmen zur Umsetzung der BFSG-Anforderungen hinsichtlich ihrer relevanten Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025. Dabei betrifft das Gesetz unter anderem digitale Angebote, aber auch zum Beispiel Geld- und Fahrscheinautomaten.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den künftigen Anforderungen empfiehlt sich insbesondere für die Unternehmen, die hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen einhalten müssen. Das gilt beispielsweise für die Finanzindustrie. Die hier z.B. üblichen Authentifizierungsverfahren sind zwar unter Sicherheitsgesichtspunkten weit verbreitet, können aber gleichzeitig für Menschen mit Behinderungen Barrieren in der Bedienbarkeit und Verständlichkeit darstellen.

Aus Wettbewerbsgründen kann eine freiwillige Barrierefreiheit ebenfalls Vorteile darstellen: Sie bereiten sich damit auf den demografischen Wandel in der Zukunft vor und sprechen gleichzeitig eine größere Zielgruppe in der Gegenwart an.

Wesentliche Eckdaten des BFSG auf einen Blick:

 

Klicken Sie auf die Balken für Details.

  • Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz für alle Unternehmen in Deutschland, die im BFSG-Anwendungsbereich sind und relevante Produkte und/oder Dienstleistungen erbringen
  • Alle Unternehmen in Deutschland, die relevante Produkte und Dienstleistungen anbieten (außer Kleinstunternehmen im Bereich Dienstleistung)
  • Unter die relevanten Produkte fallen unter anderem:
    • Hardwaresysteme (inkl. Betriebssysteme)
    • Bestimmte Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten)
    • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang
    • E-Book-Lesegeräte
  • Unter die relevanten Dienstleistungen fallen unter anderem:
    • Telekommunikationsdienste
    • Elemente von Personenbeförderungsdiensten (z. B. Webseiten, Apps)
    • Bankdienstleistungen für Verbraucher (z.B. Online-Banking)
    • E-Books und hierfür bestimmte Software
    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (u.a. Online-Shops, Online-Angebote von Dienstleistungen)

Neben der Anforderung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bestehen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten sowie das Erfordernis zur Abgabe einer EU-Konformitätserklärung. Diese Pflichten sind abhängig von Ihrer Rolle im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt bzw. der angebotenen Dienstleistung.

  • Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 EUR
  • Verbot des Inverkehrbringens relevanter Produkte oder Bereitstellung relevanter Dienstleistungen
  • Erhebliche Reputationsrisiken

Welche Fragen sollten Sie jetzt klären?

 

  • Fällt Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des BFSG?
  • Welche Ihrer Produkte und Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen?
  • Verfügt Ihr Unternehmen bereits über ausreichende Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung von (digitaler) Barrierefreiheit im Rahmen der Kundeninteraktion?

Unsere Leistungen

 

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Fachexpertise im Bereich der Barrierefreiheit und unserer jahrelangen Erfahrung, komplexe gesetzliche Vorgaben effektiv und praxisnah umzusetzen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • BFSG-Betroffenheitsanalyse
  • BFSG-Readiness Assessment (inkl. Umsetzungsplan)
  • Implementierung der BFSG-Anforderungen, u. a.
    • Konzeption einer unternehmensindividuellen BFSG-Strategie, inklusive der geforderten Prozesse (bspw. Bestimmung eines Bevollmächtigten oder Aufbau eines relevanten Verzeichnisses), immer unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit
    • Unterstützung bei der Anpassung betroffener Produkte und Dienstleistungen (inkl. Schnittstellen) aus regulatorischer Sicht
    • Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur BFSG-Einhaltung

Falls Sie Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder weiteren Themen im Bereich der (Social) Compliance haben, kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen zu unterstützen.

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