Subventionen, die von ausländischen Regierungen gewährt werden, können den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt beeinflussen und Unternehmen mit Sitz in der EU benachteiligen. Die FSR setzt an diesem Punkt an, um sicherzustellen, dass der Handel fair und transparent bleibt. Dementsprechend zielt die Verordnung darauf ab, einerseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und andererseits die EU dazu zu befähigen, gegen vorhandene Verzerrungen durch ausländische Subventionen vorzugehen.
Die Hauptziele der FSR sind vielfältig und zielen darauf ab, eine gerechte und ausgewogene Handelsumgebung zu schaffen.
International agierende Unternehmen müssen sich intensiv mit der FSR auseinandersetzen, da sie erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten haben kann. Unternehmen, auch deutsche, die ausländische staatliche Subventionen in Anspruch nehmen, müssen transparent handeln und sicherstellen, dass diese im Einklang mit den FSR-Richtlinien stehen. Andernfalls könnten sie u.a. mit Handelshemmnissen konfrontiert und entsprechend sanktioniert werden.
Die Regulierung zur FSR eröffnet aber auch Chancen für Unternehmen, die sich auf fairere Bedingungen einlassen. Indem sichergestellt wird, dass ihre Geschäftspraktiken den FSR-Anforderungen entsprechen, können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken und einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Die FSR schafft ein Umfeld, in dem Unternehmen aufgrund ihrer Innovationskraft und Effizienz erfolgreich sein können, statt vordergründig aufgrund staatlicher Unterstützung.
Die Umsetzung der FSR erfordert von internationalen Unternehmen eine genaue Prüfung ihrer Geschäftspraktiken und eine Anpassung an die neuen Anforderungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein strategischer Schachzug, um sich in einem globalen Markt zu behaupten. Interne Richtlinien und Prozesse müssen gegebenenfalls überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie den FSR-Vorgaben entsprechen. Gleichzeitig ist die Einhaltung durch Lieferanten und Partner sicherzustellen.
Gemäß der FSR-Verordnung ist die Europäische Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen zu untersuchen, die von Nicht-EU-Regierungen an in der EU tätige Unternehmen gewährt werden. Stellt die Kommission fest, dass es sich bei solchen Finanzbeiträgen um wettbewerbsverzerrende Subventionen handelt, kann sie Maßnahmen zur Beseitigung der wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen verhängen. Die Verordnung führt zu diesem Zweck drei Verfahren ein:
Seit Beginn der Anmeldepflicht im Juli 2023 haben die Dienststellen der Kommission in 53 Fällen Vorgespräche mit Anmeldern aus einer Vielzahl von Branchen geführt. Von diesen Fällen wurden 14 förmlich angemeldet, von denen 9 vollständig geprüft wurden. In einem dieser 53 Fälle beschlossen die Anmelder, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, und gaben den Fall daher in der Voranmeldung auf.
In keinem der genannten vollständig geprüften Fälle gab es bisher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wettbewerbsverzerrenden ausländischen Subvention. Es wurden dementsprechend noch keine tiefergreifenden Untersuchungen eingeleitet.
Die Foreign Subsidies Regulation ist ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Handelspraktiken auf internationaler Ebene und ein Instrument, den internationalen Handel auf einer soliden Grundlage stattfinden zu lassen.In einer Welt, in der die wirtschaftlichen Verflechtungen stetig komplexer werden, werden Unternehmen, die sich proaktiv mit der Regulierung auseinandersetzen und Verantwortung, Transparenz und Compliance sicherstellen, nicht nur den aktuellen Anforderungen gerecht, sondern sind auch besser positioniert, um künftige Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Praxiserfahrungen aus den ersten Monaten der FSR zeigen, dass Unternehmen bei der Anmeldung von Subventionen aus dem EU-Ausland insbesondere auf die Qualität und Vollständigkeit der Informationen achten sollten, um eine reibungslose Überprüfung zu gewährleisten. Die korrekte Identifizierung der meldepflichtigen ausländischen Finanzbeiträge, deren präzise Abgrenzung zu jenen Kategorien die am ehesten als wettbewerbsverzerrend angesehen werden, sowie eine umsichtige Auslegung der gewährten Ausnahmen, ist in diesem Kontext essenziell.
Das Team für Fördermittelberatung bei Deloitte begleitet gemeinsam mit dem europäischen Netzwerk der Deloitte Fördermittelexpert:innen die aktuellen Entwicklungen im Kontext der FSR sowie der Fördermittellandschaft intensiv. Dabei helfen wir Unternehmen aus unterschiedlichen Industrien dabei, die komplexe Fördermittellandschaft zu navigieren und unterstützen von der Antragstellung bis hin zur Prüfung der Projektabrechnungen.
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