Bei der Abrechnung und Erstattung von Auslagen und Aufwendungen reisender Mitarbeiter handelt es sich (im weiteren Sinne) um einen Teil der Kreditorenbuchführung. Deshalb lohnt sich ein Vergleich des Rechnungseingangsprozesses mit der traditionellen Reisekostenabrechnung.
Für diese aufwendigen Prozesse gibt es zwei wesentliche Ursachen: Zum einen ist der Prozess der Reisekostenerfassung und -erstattung dezentral organisiert. Reisende Mitarbeiter legen weltweit kleine und kleinste Beträge aus und nehmen dabei die Leistungen einer Vielzahl nicht systematisch buchhalterisch erfasster Kreditoren in Anspruch. Bislang fand die Zentralisierung der Abrechnung und Verbuchung (erst) in der Reisekostenstelle oder bei hiermit betrauten Dienstleistern statt.
Zum zweiten ist – im Vergleich zum „normalen“ Rechnungseingang – eine weitere Ebene steuerlicher Konsequenzen zu berücksichtigen, die die Informationsanforderungen und damit die Komplexität erhöht: die Lohnsteuer. Primär für deren Zwecke müssen Reiseverläufe, gewährte Mahlzeiten, Teilnehmer an Bewirtungen etc. erfasst und steuerlich gewürdigt werden. Auch dies erfolgte bislang überwiegend (erst) in der Reisekostenstelle oder beim Dienstleister.
In der „neuen Welt“ der Reisekostenabrechnung wird ein Großteil des Prozesses in entsprechende Self-Service IT-Systeme (z.B. SAP Concur) sowie zeitlich nach vorn verlagert. Eine (in der Praxis zumeist noch nicht vollständig realisierte) digitale Reisekostenabrechnung zeichnet sich durch folgende Elemente aus:
Wie bei allen Teilprozessen der Buchführung, bei denen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten entstehen, unterliegt der Reisekostenprozess den §§ 146, 147 AO sowie den GoBD. Zusätzlich sind die besonderen Aufzeichnungspflichten des Einkommens- und Umsatzsteuergesetzes (z.B. § 4 Abs. 7 EStG, § 22 UStG) und die formalen Rechnungsanforderungen (§ 14 UStG) zu beachten.
Insbesondere in ihrer Neufassung vom 28.11.2019 stehen die GoBD einer Digitalisierung des Reisekostenprozesses grds. nicht entgegen (vgl. Deloitte Podcast zu den neuen GoBD). Sie stellen aber hohe Anforderungen an deren initiale Umsetzung sowie den täglichen Betrieb. Die Erfüllung der GoBD-Anforderungen kann zudem nicht durch das Einschalten von Dienstleistern abbedungen werden; Steuerpflichtige bleiben letztverantwortlich für ihre Einhaltung.
Unter anderem sollten die folgenden Punkte aus formell- und materiell-rechtlicher Sicht Beachtung finden:
Werden die vorstehenden Bedingungen im Rahmen der Systemeinführung und Prozessumstellung erfüllt und die Einhaltung der Vorgaben im Betrieb konstant überwacht, kann die Digitalisierung der Reisekostenabrechnung maßgeblich zur Effizienzsteigerung dieses Teilbereichs der Buchführung beitragen.