EU Public Country-by-Country-Reporting
Webcast | Dienstag, 10. März 2026 | 9:00–10:00 Uhr
In unserer regelmäßig stattfindenden Deloitte Tax Technology Consulting Webcastreihe „Tax Technology Insights“ erörtern wir neue technologische und digitale Lösungen zu aktuellen Steuerthemen in der Unternehmenspraxis.
Bitte registrieren Sie sich hier für den Webcast.
Im 70. Webcast unserer Deloitte Tax Technology Insights-Reihe am 10. März 2026 geben wir Ihnen - im Nachgang zum Webcast #61 - einen aktuellen Überblick über die neue Pflicht zur externen Ertragsteuerinformationsberichterstattung aus der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Public Country-by-Country Reporting (§§ 342 bis 342p HGB; Übersicht) sowie zu aktuellen Entwicklungen. Alle multinationalen Konzerne mit Sitz in Deutschland und alle multinationalen Drittstaaten-Konzerne, die in Deutschland offenlegen wollen, müssen erstmals für ihr Geschäftsjahr 2025 bzw. ihr erstes nach dem 21. Juni 2024 beginnendes Geschäftsjahr ein EU-Formblatt (§ 342l HGB) erstellen sowie dieses binnen zwölf Monaten nach dem Geschäftsjahresende im Unternehmensregister (§ 342m HGB) offenlegen und im Internet (§ 342n HGB) veröffentlichen. Für die Unternehmensregister-Offenlegung hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2025 ein Berichtspaket zur EU-Taxonomie veröffentlicht.
Da die Inhalte des Ertragsteuerinformationsberichts denen des länderbezogenen Berichts (§ 138a AO), den die meisten betroffenen Konzerne bereits erstellen, gleichen, werden fast alle betroffenen Konzerne das Wahlrecht (§ 342h Abs. 4 HGB) ausüben, ihr EU-Formblatt aus ihrem länderbezogenen Bericht abzuleiten, damit beide konsistent und abstimmbar sind. Wir erläutern und zeigen Ihnen dazu den E-Filing-Support-Prozess von Deloitte zum EU-Formblatt, der dessen technische Generierung als XHTML-Datensatz mit iXBRL-Tagging sowie dessen Offenlegung im Unternehmensregister umfasst. Mit dem EU-Formblatt gibt es erste Praxiserfahrungen aus Rumänien, die wir erläutern. Wichtig für betroffene Konzerne ist, dass die EU-Taxonomie vom 22. Dezember 2025 neue Möglichkeiten zur Erläuterung von Inhalten direkt im EU-Formblatt geschaffen hat, auf die wir näher eingehen werden.
Zur externen Kommunikation zum Ertragsteuerinformationsbericht gab und gibt es verschiedene Ansätze: Mindest- oder Detailerläuterungen sowie Einzel- oder integrierte Darstellung. Die meisten betroffenen Konzerne planen, ihre externe Kommunikation an der vergleichbarer Konzerne auszurichten. Viele deutsche Konzerne planten bisher eine erweiterte integrierte Internet-Veröffentlichung. Hier könnte sich durch die EU-Taxonomie eine wichtige praktische Veränderung dadurch ergeben, dass neue Möglichkeiten zur Erläuterung von Inhalten im EU-Formblatt geschaffen wurden. Wir erläutern Ihnen typische erklärungsbedürftige Inhalte, die Vor- und Nachteile einer Integration sowie erste DAX40-Trends dazu.
Deutschland fordert zum Ertragsteuerinformationsbericht eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat (§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG), was weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht. Diese Prüfungspflicht gilt für alle AG, KGaA und SE sowie mitbestimmten GmbH und GmbH mit einem fakultativen Aufsichtsrat. Im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden neuen Haftungsrisiken (§§ 93 Abs. 2 i.V.m. 116 Abs. 1 AktG) kann es empfehlenswert sein, eine externe Prüfung durch einen fachkundigen Dritten zu beauftragen. Wir erläutern Ihnen mögliche Assurance-Leistungen und formale Prüfungsleistungen sowie die neuen Deloitte-Angebote. Überdies beleuchten wir die neuen praktischen Herausforderungen in betroffenen Konzernen aus der Einbettung des Ertragsteuerinformationsberichts in den internen Gremienprozess.
Anknüpfend an unsere Präsentationsteile beantworten wir gerne Ihre inhaltlichen Fragen zum Ertragsteuerinformationsbericht, zum Outsourcing Service von Deloitte, zu den Deloitte-Angeboten für den Aufsichtsrat oder zu unseren Beratungsangeboten für die Entwicklung eines Zielprozesses für Ihre externe Kommunikation und Internet-Offenlegung. Durch die Q&A-Funktion können Sie Ihre Fragen direkt im Webcast stellen. Gerne können Sie uns auch vorab mit Ihrer Anmeldung bereits Fragen zukommen lassen, damit wir diese im Webcast ebenfalls beantworten können.
Termin
Dienstag, 10. März 2026
09:00–10:00 Uhr
Zum Kalender hinzufügen
Hinweis zu Zoom
Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit dem Zoom-Zugangslink an die von Ihnen bei der Anmeldung übermittelte E-Mail-Adresse.
Mit Zoom nutzen wir ein führendes Tool in der modernen Unternehmensvideokommunikation. Zoom verfügt über diverse Zertifizierungen unabhängiger Prüforganisationen. Diese bestätigen die Anforderungen von Deloitte zur Verarbeitung vertraulicher Informationen. Als bedenklich einzustufende Funktionen wie z.B. File Transfer und Attention Tracking sind bei Deloitte deaktiviert. Zusätzlich werden bei Deloitte alle Daten über verschlüsselte Kanäle mit sicheren Protokollen übertragen.
Die Übertragung startet automatisch. Sie müssen keine weiteren Einstellungen vornehmen. Der Ton wird über den Rechner oder Ihre Kopfhörer übertragen.
Anmeldung
Sie können sich hier für die Veranstaltung anmelden.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Auskünfte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Siegler, Tel. +49 211 8772 4984.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.