Mit dem Richtlinienentwurf „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT) hat die Europäische Kommission am 12. September 2023 einen bedeutenden Schritt in Richtung einer harmonisierten Unternehmensbesteuerung in der EU vorgestellt. Ziel ist es, steuerliche Hürden im Binnenmarkt abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Steuererhebung effizienter zu gestalten. Auch wenn BEFIT noch nicht final beschlossen ist, zeichnet sich bereits ab, dass die Initiative erhebliche Auswirkungen auf international tätige Unternehmensgruppen haben könnte. Frühzeitige Orientierung ist daher entscheidend, um Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.
BEFIT sieht eine einheitliche Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für Unternehmensgruppen vor, die in der EU tätig sind. Die wichtigsten Eckpunkte des aktuellen Entwurfs:
Die Umsetzung von BEFIT ist zwar noch nicht beschlossen, aber die geplanten Änderungen sind komplex und betreffen zentrale Prozesse in Steuer- und Finanzabteilungen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit folgenden Fragen befassen:
BEFIT-Betroffenheit
Wir analysieren gemeinsam die möglichen Auswirkungen des BEFIT-Richtlinienentwurfes auf Ihr Unternehmen. Unsere Ausgangsbasis ist eine gründliche Übersicht der bestehenden Regularien, die wir mit einer ausführlichen Diskussion über die potenziellen Auswirkungen für Ihr Unternehmen verbinden. Basierend auf dieser Bewertung identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen die wesentlichen BEFIT-Themen sowie Handlungsfelder und entwickeln individuelle Lösungsansätze. Dies ermöglicht es, die zukünftigen BEFIT-Anforderungen vorab in laufenden steuerlichen, technischen oder prozessualen Umsetzungsprojekten (z.B. SAP oder steuerliche Datenprojekte) zu berücksichtigen.
Unsere Unterstützung – fundiert und vorausschauend
Wir begleiten Sie dabei, die Entwicklungen im Blick zu behalten und fundierte Entscheidungen zu treffen. Unser Ansatz:
Anwendungsbereich
Gemäß dem aktuellen Entwurf der BEFIT-Richtlinie (RL-E) sollen Unternehmen mit Sitz in der EU, die Teil einer nationalen oder multinationalen Unternehmensgruppe sind und konsolidierte Jahresabschlüsse erstellen, in den Anwendungsbereich der neuen Regelungen fallen. Voraussetzung: in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre wurde ein Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR erzielt (vgl. Art. 2 RL-E).
Darüber hinaus muss das betroffene Unternehmen bzw. die Betriebsstätte der BEFIT-Gruppe nach Art. 5 Abs. 1 RL-E zuzuordnen sein. Dies wäre der Fall, wenn das Unternehmen entweder
Für Unternehmensgruppen mit Sitz außerhalb der EU sieht der Entwurf vor, dass die in der EU ansässigen Teile der Gruppe in zwei der letzten vier Geschäftsjahre entweder
Neben dem obligatorischen Anwendungsbereich enthält der Richtlinienentwurf auch einen freiwilligen Anwendungsbereich. Demnach könnten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) die BEFIT-Regelungen anwenden, sofern sie einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen.
Stand heute:
Die technische Prüfung des BEFIT-Richtlinienentwurfs erfolgt weiterhin im Rat in der Arbeitsgruppe für direkte Steuern. Die Haltung der Mitgliedstaaten bleibt überwiegend zurückhaltend. Kritisiert werden insbesondere die bislang unzureichend belegten Annahmen zu möglichen Kosteneinsparungen sowie zu den behaupteten Vereinfachungen des Steuersystems. Auch der im Entwurf vorgesehene Anwendungsbeginn zum 01.07.2028 wird von mehreren Mitgliedstaaten als zu ambitioniert bewertet. Zudem steht die Forderung im Raum, eine stärkere Angleichung an die Pillar-2-Regelungen vorzunehmen.
Auf Ebene des Europäischen Parlaments gab es jedoch jüngst Bewegung: Am 24. September 2025 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) einen Draft Report zu BEFIT angenommen. Der Bericht unterstützt die Kernpunkte des Kommissionsentwurfs, enthält aber auch wesentliche Änderungen, darunter:
Der ECON-Bericht wurde am 13. November 2025 im Plenum angenommen. Danach geht das Dossier mit den Parlamentsänderungen an den Rat. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Zukunft von BEFIT ungewiss, da die Richtlinie im Rat Einstimmigkeit erfordert und mehrere Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Vorbehalte äußern.
20.06.2025:
Im Rahmen der ECOFIN-Sitzung vom 20. Juni 2025 wurde die BEFIT-Richtlinie noch nicht verabschiedet, bleibt aber Teil der laufenden legislativen Agenda. In diesem Zusammenhang wurde vom ECOFIN-Rat ein Bericht an den Europäischen Rat verabschiedet, der den Fortschritt bei BEFIT und anderen Steuerinitiativen dokumentiert. Da die Ratspräsidentschaft BEFIT nicht priorisiert hat, bleibt der Fortschritt insgesamt verzögert. Im Rahmen des Annual Reports on Taxation der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht, dass der Rat der EU mit der technischen Prüfung der Richtlinie begonnen hat.
24.04.2024:
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss spricht seine Befürwortung des BEFIT Richtlinienentwurfes aus.
21.11.2023:
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments kann keine Einigung bezüglich des Gesetzesentwurfes erzielen. Nach den Europawahlen soll das neue Parlament das Thema erneut behandeln.
19.09.2023:
Beginn des Konsultationsverfahrens im Europäischen Parlament mit der Überweisung des Richtlinienentwurfes an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung.
12.09.2023:
EU-Kommission veröffentlicht den Richtlinienentwurf zu BEFIT, dieser stützt sich auf das internationale Abkommen der OECD über eine globale Mindestbesteuerung und auf die EU-Richtlinie über eine effektive Mindestbesteuerung.
05.01.2023:
Ende des öffentlichen Konsultationsverfahrens zu BEFIT.
13.10.2022:
Beginn eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zu BEFIT und Einladung der Interessenvertreter der Wirtschaft zur Abgabe von fachlichen Stellungnahmen.
18.05.2021:
Kommission kündigt in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ an, laufende Vorschläge aufgrund einer neuen Initiative zurückzuziehen.
25.10.2016:
Veröffentlichung des zweiten GKKB-Richtlinienentwurfs mit einer inhaltlichen Neuaufsetzung (Two-Step Approach).
16.03.2011:
Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs für ein einheitliches Set von Körperschaftsteuer-Regeln in der EU (GKKB = Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage).
Die BEFIT-Vorschriften sollen bis zum 01.01.2028 umgesetzt und durch die Mitgliedsstaaten ab dem 01.07.2028 angewendet werden.