Effektives ESG-Management und die Resilienz eines Unternehmens sind eng miteinander verknüpft. Geschäftspartner, Kunden, aber auch Investoren haben dies längst erkannt und integrieren ESG-Kriterien zunehmend in ihre Entscheidungsprozesse. Zur Sicherung des langfristigen Wachstums und des Zugangs zu Kapital ist es daher nicht nur die Aufgabe der Unternehmen, ESG-Risiken strategisch zu managen, sondern auch Transparenz für ihre Stakeholdergruppen zu schaffen.
Letztlich stellt das ESG-Reporting ein Werkzeug dar, um eben diese Transparenz sicherzustellen und einen Einblick in ESG-Zielsetzungen, KPIs und Maßnahmen zu gewähren. Neben dem Kapitalmarkt und dem Geschäftsumfeld trägt auch die Regulatorik zur stetig wachsenden Relevanz des ESG-Reportings bei. Bestehende und neue Regulierungen wie die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfordern für eine Reihe von Unternehmen die direkte Berichtspflicht.
Zurzeit unterliegen um die 11.000 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme höher als 20 Mio. € der NFRD. Während die NFRD die Offenlegungspflichten an die betroffenen Unternehmen genau definiert, ist das Reporting Rahmenwerk frei wählbar. Die Einführung der CSRD stellt eine wegweisende Entwicklung dar. So steigt beispielsweise die Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen auf 50.000.
Um Konsistenz in der Reporting-Landschaft zu schaffen, führt die neue Richtlinie erstmals ein verpflichtendes Rahmenwerk, den European Sustainability Reporting Standard (ESRS), ein. Die aus dem ESRS herausgehenden Offenlegungspflichten gilt es im Lagebericht zu veröffentlichen. Die Ausweitung der Wesentlichkeitsperspektive stellt die wohl signifikanteste Änderung dar. Mit der Konkretisierung der doppelten Wesentlichkeit müssen nicht nur Informationen berichtet werden, welche für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, -ergebnis und Lage des Unternehmens relevant sind, sondern auch Informationen, die für das Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt nötig sind.
Die doppelte Wesentlichkeit ruft zudem eine Änderung der Bewertungsmethodik hervor, da Impacts, Risiken und Chancen bewertet werden, sowie mögliche Ausweitungen der zu berichtenden Themen. Zusätzlich bringt die CSRD Neuerungen in Bezug auf die Prüfungsanforderungen mit sich. Ziel ist eine prüfungsbezogene Gleichstellung der finanziellen und nicht-finanziellen Berichterstattung. Damit müssen zunächst Berichte mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft werden, perspektivisch erfolgt jedoch eine Ausweitung hin zur angemessenen Sicherheit (reasonable assurance).
Verschiedene Herausforderungen werden auf Unternehmen zukommen, wie beispielsweise:
1. Verstehen
Was sind die genauen regulatorischen Anforderungen und welches Ziel wird mit der Berichterstattung verfolgt?
2. Konzipieren
Welche ESRS-Standards sind anwendbar, welche Reporting-Inhalte und notwendigen Prozesse leiten sich daraus ab und welche darüberhinausgehende Informationen sollen berichtet werden?
3. Implementieren
Wie können definierte Reporting-Strukturen und Governance-Prozesse umgesetzt werden?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf die CSRD, beispielsweise durch die Durchführung eines Readiness Assessments oder der Anpassung bzw. Neugestaltung Ihrer Wesentlichkeitsanalyse. Bei Fragen Ihrerseits kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.