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Anforderungen der CSRD umsetzen

Effektives ESG-Management und Resilienz im Unternehmen

In der ESG-Reporting-Landschaft gibt es immer wieder neue Entwicklungen. Aktuell werden mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erhöht. Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. In unserem Deloitte-Beitrag stellen wir Ihnen vor, was bei der Umsetzung und Implementierung der CSRD zu beachten ist und zeigen auf, wie erste Schritte zum ESG-Reporting umgesetzt werden können.

Effektives ESG-Management und die Resilienz eines Unternehmens sind eng miteinander verknüpft. Geschäftspartner, Kunden, aber auch Investoren haben dies längst erkannt und integrieren ESG-Kriterien zunehmend in ihre Entscheidungsprozesse. Zur Sicherung des langfristigen Wachstums und des Zugangs zu Kapital ist es daher nicht nur die Aufgabe der Unternehmen, ESG-Risiken strategisch zu managen, sondern auch Transparenz für ihre Stakeholdergruppen zu schaffen.

Letztlich stellt das ESG-Reporting ein Werkzeug dar, um eben diese Transparenz sicherzustellen und einen Einblick in ESG-Zielsetzungen, KPIs und Maßnahmen zu gewähren. Neben dem Kapitalmarkt und dem Geschäftsumfeld trägt auch die Regulatorik zur stetig wachsenden Relevanz des ESG-Reportings bei. Bestehende und neue Regulierungen wie die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfordern für eine Reihe von Unternehmen die direkte Berichtspflicht.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

 

Zurzeit unterliegen um die 11.000 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme höher als 20 Mio. € der NFRD. Während die NFRD die Offenlegungspflichten an die betroffenen Unternehmen genau definiert, ist das Reporting Rahmenwerk frei wählbar. Die Einführung der CSRD stellt eine wegweisende Entwicklung dar. So steigt beispielsweise die Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen auf 50.000.

Um Konsistenz in der Reporting-Landschaft zu schaffen, führt die neue Richtlinie erstmals ein verpflichtendes Rahmenwerk, den European Sustainability Reporting Standard (ESRS), ein. Die aus dem ESRS herausgehenden Offenlegungspflichten gilt es im Lagebericht zu veröffentlichen. Die Ausweitung der Wesentlichkeitsperspektive stellt die wohl signifikanteste Änderung dar. Mit der Konkretisierung der doppelten Wesentlichkeit müssen nicht nur Informationen berichtet werden, welche für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, -ergebnis und Lage des Unternehmens relevant sind, sondern auch Informationen, die für das Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt nötig sind.

Die doppelte Wesentlichkeit ruft zudem eine Änderung der Bewertungsmethodik hervor, da Impacts, Risiken und Chancen bewertet werden, sowie mögliche Ausweitungen der zu berichtenden Themen. Zusätzlich bringt die CSRD Neuerungen in Bezug auf die Prüfungsanforderungen mit sich. Ziel ist eine prüfungsbezogene Gleichstellung der finanziellen und nicht-finanziellen Berichterstattung. Damit müssen zunächst Berichte mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft werden, perspektivisch erfolgt jedoch eine Ausweitung hin zur angemessenen Sicherheit (reasonable assurance).

Herausforderung bei der Umsetzung und Implementierung der CSRD

 

Verschiedene Herausforderungen werden auf Unternehmen zukommen, wie beispielsweise:

  • Neue Anforderungen: Die Einführung der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) geht mit einer Vielzahl an Neuerung einher. Unternehmen sind nicht nur verpflichtet, neue ESG-Informationen, sondern auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele sowie die strategische Ausrichtung offenzulegen. Die ersten Unternehmen unterliegen einer Berichtspflicht für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2024 beginnen. Im Hinblick auf den Umfang von und die Vielzahl an nötigen Anpassungen sowie Vorbereitungen bildet dies einen knapp bemessenen Zeitraum.
  • Identifizierung von materiellen Themen: Unternehmen müssen die Bewertung der wesentlichen Themen anhand von Impacts, Risiken und Chancen nach Zeithorizonten (kurz, mittelfristig, langfristig) und entlang der gesamten Wertschöpfungskette durchführen. Sowohl die Identifikation der Risiken und Chancen sowie die (finanzielle) Bewertung dieser können Hürden für Unternehmen darstellen.
  • Themenspezifische Herausforderungen: Die ESRS bestehen aus zwei übergreifenden und zehn thematischen Standards. Während die zwei übergreifenden Standards verpflichtend sind, hängt die Berichterstattung der übrigen Standards von dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ab. Generell erfordern die einzelnen Standards ein hohes Maß an detaillierten und spezifischen Informationen. Der thematische Standards E1 (Klimawandel) bedarf beispielsweise einer Beschreibung der voraussichtlichen Dekarbonisierungshebel und ihrer quantitativen Gesamtbeiträge zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele.
  • Datenerhebung und -konsolidierung: Die ESRS beinhalten eine hohe Anzahl an Offenlegungsanforderungen mit quantitativen und qualitativen Datenpunkten. Die umfangreiche Menge an granularen Daten zu sammeln, erfordert effiziente, automatisierte Prozesse und Kontrollsysteme. Diese aufzubauen und idealerweise in bestehende Systeme zu integrieren, ist komplex, aber relevant. Letztendlich bildet eine hohe Datenqualität die Voraussetzung für ein gelungenes ESG-Reporting und eine limited assurance.

Erste Schritte in Richtung ESG-Reporting für eine Umsetzung der CSRD

 

1. Verstehen

Was sind die genauen regulatorischen Anforderungen und welches Ziel wird mit der Berichterstattung verfolgt?

  • Identifikation externer Stakeholder-Erwartungen
  • Durchführung einer Gap-Analyse gegen externe Anforderungen (z. B. CSRD, EU-Taxonomie, GRI)
  • Definition der eigenen ESG-Ambition und Positionierung

2. Konzipieren

Welche ESRS-Standards sind anwendbar, welche Reporting-Inhalte und notwendigen Prozesse leiten sich daraus ab und welche darüberhinausgehende Informationen sollen berichtet werden?

  • Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse
  • Identifikation der relevanten Reporting-Inhalte
  • Ableitung eines Kommunikationskonzepts basierend auf den externen Anforderungen
  • Konzeption und Definition von ESG-Indikatoren und KPIs 
  • Definition notwendiger Prozess-, Datenerhebungs- und Governance-Strukturen

3. Implementieren

Wie können definierte Reporting-Strukturen und Governance-Prozesse umgesetzt werden?

  • Befähigung der verantwortlichen Mitarbeitenden
  • Auswahl und Implementierung von ESG-Tools und IT-Infrastruktur für die Datenerhebung und das weiterführende ESG-Management
  • Automatisierung von ESG-Datenerhebungsprozessen
  • Überprüfung des Designs und der operativen Effektivität der umgesetzten Strukturen und Maßnahmen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf die CSRD, beispielsweise durch die Durchführung eines Readiness Assessments oder der Anpassung bzw. Neugestaltung Ihrer Wesentlichkeitsanalyse. Bei Fragen Ihrerseits kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

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