Gerät ein Unternehmen in die Krise und ist eine Restrukturierung außergerichtlich nicht möglich, stehen Geschäftsführung, Vorständen oder Gesellschaftern neben einem Regelinsolvenzverfahren weitere gerichtliche Sanierungsinstrumente zur Verfügung: die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Ein entscheidender Vorteil: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, führt das Unternehmen selbst fort und behält so die unternehmerische Verantwortung. Im Verfahren werden Sanierungsmaßnahmen entwickelt, mit deren Umsetzung begonnen und das Unternehmen wieder zukunfts- und wettbewerbsfähig aufgestellt. Als erfahrene Sanierer begleiten wir Unternehmen auf diesem Sanierungsweg und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und der Sanierungsprozess schnellstmöglich umgesetzt wird.
Manchmal läuft die außergerichtliche Restrukturierung eines Unternehmens in eine Sackgasse. Die Summe der Probleme und der Druck der Gläubiger werden so groß, dass die Lage aussichtslos erscheint. Zudem steigen bei einer sich zuspitzenden Krisensituation und bei unzureichenden liquiden Mitteln die Haftungsrisiken für die Beteiligten. In einer solchen Situation können unsere erfahrenen Restrukturierungsexperten Sie unterstützen und mögliche Alternativen aufzeigen. Neben dem klassischen Insolvenzverfahren hat der Gesetzgeber zwei weitere gerichtliche Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen: die Eigenverwaltung (§ 270b InsO) und das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) (Variante der Eigenverwaltung).
Anders als im regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert („Eigenverwaltung“). Dem Unternehmen wird ein Sachwalter vom Gericht zur Seite gestellt, der – vergleichbar einem Aufsichtsrat – die Sanierung begleitet.
Während einer gut vorbereiteten Eigenverwaltung bzw. einem Schutzschirmverfahren wird über das Unternehmen eine Schutzglocke gesetzt. Damit gewinnen die Verantwortlichen Zeit und Ruhe, um die notwendigen Maßnahmen zur Unternehmensgesundung gemeinsam mit erfahrenen Sanierern zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.
Wir begleiten Sie bei jedem dieser Schritte und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Sanierung in Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren sorgfältig vor, denn nur so kann die Sanierung zu einem Erfolg werden. Sprechen Sie uns gerne auch direkt an.
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