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Stärkere Regulierung von Krypto-Transaktionen

Die Neufassung der Geldtransferverordnung (EU) 2015/847

Die Neufassung der Geldtransferverordnung (EU) 2015/847 dient der Harmonisierung europäischen Rechts für den Transfer von Kryptowerten. Die Einführung der Nachverfolgbarkeit dieser Transaktionen stellt die verpflichteten Institute jedoch vor bedeutende Herausforderungen in der Implementierung und praktischen Anwendung, da einige relevante Problemfelder bisher nicht in der Verordnung behandelt werden.

Die geldwäscherechtliche Relevanz von Kryptowerten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Mit dem Vorschlag zur Neufassung der Geldtransferverordnung wird der bisherige Anwendungsbereich auf elektronische Geldtransfers nach Art. 4 Nr. 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366 auf EU-Ebene um virtuelle Vermögenswerte als Finanzprodukt erweitert. Durch die Harmonisierung europäischer Vorschriften im Umgang mit grenzüberschreitenden Transaktionen soll zukünftig ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die Krypto-Dienstleister erreicht werden, um insbesondere das Risiko der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche durch die Nachverfolgung der Transfers deut-lich zu reduzieren.

Anforderungen

Der Vorschlag der Neufassung der Geldtransferverordnung orientiert sich an den aktuellen Stan-dards der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Krypto-Dienstleister (des Originators) müssen künftig folgende Informationen bei der Abwicklung von Transaktionen ermitteln:

  • Name, Anschrift und Geburtsort des Originators
  • Adresse der elektronischen Geldbörse des Originators bzw. Kontonummer, sofern ein Konto vorhanden ist und für die Abwicklung der Transaktion verwendet wird
  • Nummer eines amtlichen persönlichen Dokuments des Originators 
  • Kundennummer oder das Geburtsdatum des Originators
  • Name sowie die Kontonummer des Begünstigten, sofern ein Konto vorhanden ist und für die Abwicklung der Transaktion verwendet wird

 

Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (des Begünstigten) haben folgende Verpflichtungen einzuhalten:

  • Einrichtung wirksamer Verfahren zur Feststellung der korrekten Angabe der Daten zum Originator inklusive der Nutzung von Informationen aus verlässlichen und unabhängigen Quellen
  • Bei Fehlen oder Unvollständigkeit der Daten, Sicherstellung der nachträglichen Übermittlung im Anschluss
  • Einrichtung einer nachträglichen Überwachung oder einer Echtzeitüberwachung zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Angaben zum Originator oder zum Begünstigten

Herausforderungen in der Praxis

Für Institute und Krypto-Dienstleister ergeben sich hieraus verschiedene Herausforderungen, die sich wie folgt aufgliedern:

  1. Umgang bei der Inhaberidentifizierung bei sogenannten „Selfhosted Wallets“
  2. Einhaltung der Offenlegungspflichten in Kombination mit dem europäischen Datenschutz für personenbezogene Daten
  3. Keine Vorgaben für einen einheitlichen Ansatz kryptografischer Protokolle und die damit verbundene Komplexität für den Austausch von Informationen
  4. Finanzieller Aufwand aufgrund der technischen und organisatorischen Implementierung der Travel Rule

Fazit

Um bei der Übertragung von Kryptowerten eine Nachverfolgbarkeit der Daten zu garantieren, sind Krypto-Dienstleister nun verpflichtet, die erforderlichen Sorgfaltsanforderungen gegenüber ihren Kunden in Bezug auf das „Know Your Customer (KYC)“-Prinzip anzuwenden, um der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerecht zu werden. Es bleibt zu hinterfragen, ob der Markt die komplexen Strukturen der Blockchain und Beziehungen der Marktteilnehmer untereinander mit den traditionellen IT-Lösungen in der Compliance abbilden kann und rechtliche Unsicherheiten, wie beispielsweise der Umgang mit Selfhosted Wallets, bestehen bleiben.

Inwieweit durch die Harmonisierung der europäischen Vorschriften im Umgang mit grenzüberschreitenden Krypto-Transaktionen das übergeordnete Ziel der Integrität und Stabilität des Finanzsystems erreicht werden kann, wird sich spätestens in der praktischen Umsetzung der Verordnung zeigen. Die Neufassung der Geldtransferverordnung soll zusammen mit der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) veröffentlicht und voraussichtlich Mitte 2024 in nationales Recht übernommen werden.

Weitere Informationen zu der stärkeren Regulierung von Krypto-Transaktionen finden Sie in unserem Whitepaper.

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