Die finanziellen Folgen der anhaltenden COVID-19-Pandemie erhöhen in vielen Branchen den Konsolidierungsdruck. Daher nehmen derzeit die Transaktionen im Distressed- bzw. insolvenznahen Umfeld deutlich zu. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll ein höheres Bewusstsein zu verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung von Insolvenzrisiken bei M&A-Transaktionen geschaffen werden.
Auch in den aktuell disruptiven Zeiten werden attraktive Unternehmen und Geschäftsbereiche zum Verkauf angeboten und Käufer suchen nach wie vor nach strategischen und unterbewerteten Unternehmen. Doch die weitere Ausbreitung von COVID-19 erschwert die M&A-Transaktionen nicht nur prozessual, sondern erhöht auch die Risiken der Transaktionspartner. Insbesondere die insolvenzrechtlichen Risiken können bei einer M&A-Transaktion erst Jahre nach Vollzug zum Tragen kommen und eine Rückabwicklung oder Nachforderungen in wesentlicher Höhe nach sich ziehen.
Daher sollten M&A-Transaktionen stets gründlich vorbereitet und durchgeführt werden.
Aus Sicht des Käufers ist vor allem die wirtschaftliche Stabilität des Verkäufers durch eine Jahresabschlussanalyse und Bonitätsauskunft sicherzustellen sowie eine ausreichende Due Diligence/ Prüfung des Zielunternehmens durchzuführen. Im Falle finanzieller Schwierigkeiten beim Verkäufer oder dem Zielunternehmen sollten weitergehende Analysen hinsichtlich der Durchfinanzierung sowie ausreichender Sanierungsbemühungen durchgeführt werden. Auch der Verkäufer sollte umfassend über die finanzielle Situation des Käufers sowie des zu verkaufenden Unternehmens informiert sein und eine längerfristige Durchfinanzierung des zu veräußernden Unternehmens, vorzugsweise auf Grundlage des Erwerberkonzepts, nachweisen können (seit dem 01.01.2021: Nachweis für 24 Monate).
Die grundsätzliche Entscheidung, ob die Transaktion als Share- oder Asset-Deal durchgeführt werden soll, wird von diversen Faktoren beeinflusst. Hierbei sind auch relevante rechtliche Formvorschriften und mögliche Zustimmungsvorbehalte zu berücksichtigen. Bei der Wahl des Erwerberkonzepts sind seit Anfang 2021 auch die rechtlichen Anpassungen im Zuge des StaRUG nutzbar. Nichtsdestotrotz sollte bei kritischen Transaktionen stets ein schneller Vollzug fokussiert, Teilbereiche unter Umständen nicht mit übernommen, Risiken aus vorgelagerten gesellschaftsrechtlichen Veränderungen vermieden und auch der Erwerb kurz vor der Insolvenz in Frage gestellt werden.
Die objektive Kaufpreisermittlung kann sowohl auf Grundlage gängiger Bewertungsmethoden basierend auf einer plausibilisierten Unternehmensplanung erfolgen sowie in kritischen Fällen unter Anwendung einer empirischen Datenerhebung. Dabei werden die aus einem Bieterverfahren gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und mit deren Hilfe eine Kaufpreisvalidierung vorgenommen.
Ausführliche Informationen zur Absicherung von Insolvenzrisiken bei M&A-Transaktionen erhalten Sie nebenstehend als Download.
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