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Update zu Rentenanpassungen nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG

Die Entwicklung der Inflationsrate im Jahr 2024 führt zu einer Entlastung bei den Rentenanpassungen. Allerdings wirken die hohen Inflationsraten der Vergangenheit nach. 

Entspannung bei den monatlichen Inflationsraten

 

Die monatlichen Inflationsraten haben sich im laufenden Jahr normalisiert und lagen zwischen Januar und September zwischen 2,9 % und 1,6 %. Dies ist eine deutliche Reduktion gegenüber den beiden Vorjahren, in denen die Inflation bei 5,9% (2023) und 6,9% (2022) gelegen hat.

Dreijährige Anpassung nach § 16 Abs. 1,2 BetrAVG zum 1.7.2024: 16,03%

 

Doch für die turnusmäßige 3-jährige Anpassung laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG, die bei vielen Unternehmen zum 1.7. des jeweiligen Jahres vorgenommen wird, hat sich im Jahr 2024 noch keine Entspannung ergeben.

So betrug die Anpassung auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) zum 1.7.2024 zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes seit Juli 2021 16,03% ([119,4 (VPI Juni 2024) / 102,9 (VPI Juni 2021)] – 1 = 0,1603). Die Anpassung liegt damit nur marginal unter der Anpassung aus Juli 2023, die bei 16,22% ([116,8 (VPI Juni 2023) / 100,5 (VPI Juni 2020)] – 1 = 0,1622) gelegen hatte und der Entwicklung des VPI seit Juni 2020 Rechnung getragen hat. Die im Jahr 2024 festzustellende nach wie vor hohe Anpassungsrate liegt an dem Anpassungsstau, der sich durch die hohen Inflationsraten in 2022 und 2023 ergeben. Diese fließen vollständig in den aktuellen Anpassungsbedarf ein. 

Ausblick

 

Für die dreijährige Anpassung zum 1.7.2025 gilt, dass das hohe Inflationsniveau aus der Zeit von Juli 2022 bis gegen Ende 2023 mit in die Anpassung einfließen wird. Es wird also noch etwas dauern, bis sich der Anpassungsstau aus den letzten Jahren abgebaut hat. 

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