Webcast | 12. Juni 2025, 10:00–10:45 Uhr
Einführung & regulatorische Entwicklungen (Fokus: Omnibus), Beantragungsprozess zum Status als „zugelassener CBAM-Anmelder" sowie mögliche Vorbereitungsmaßnahmen für die Implementierungsphase.
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Alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU), die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff, sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU Staaten importieren, fallen unter die Regeln des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Seit dem 01. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus, müssen die betroffenen Unternehmen vierteljährlich die direkten und indirekten Emissionen, welche im Zusammenhang mit der Produktion der importierten Güter entstanden sind, berichten.
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission die Omnibus-Initiative mit einer Vielzahl an Vereinfachungsvorschlägen für den CO2-Grenzausgleichsmechnanismus (CBAM) veröffentlicht. Dennoch müssen betroffene Unternehmen den Status als „zugelassenen CBAM-Anmelder“ ab Januar 2026 vorweisen, um weiterhin CBAM-Waren in die EU einführen zu können. Seit dem 31. März 2025 ist die Beantragung zum Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“ möglich.
Gerne möchten wir Sie zu unserem CBAM-Webcast am 12. Juni 2025 um 10:00–10:45 Uhr einladen. Darin geben unsere CBAM-Experten tiefgehende Einblicke in die zentralen Omnibus-Vereinfachungsvorschläge und stellen den Beantragungsprozess zum Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“ vor. Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick von möglichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Implementierungsphase ab Januar 2026 geben.
Termin
Donnerstag, 12. Juni 2025
10:00–10:45 Uhr
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Anmeldung
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