Die Erkenntnis, dass sich ESG-Risiken auf das Geschäftsmodell und Risikoprofil von Unternehmen im Allgemeinen auswirken, wurde seitens der europäischen Regulierungsbehörden mit hoher Priorität aufgenommen. Nachdem die Europäische Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens getätigt hat, ergeben sich weitgreifende aufsichtsrechtliche Anforderungen an Finanzmarktteilnehmer.
Wir unterstützen Sie bei diesen vielfältigen Herausforderungen mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Analyse der Betroffenheit für Ihr Unternehmen, unter Berücksichtigung ihres individuellen Ambitionsniveaus, und bieten einführende Workshops an. Darüber hinaus sind wir durch unsere Gremienarbeit und Kontakte zu regulatorischen Institutionen am Puls der regulatorischen Entwicklung, erkennen die daraus entstehenden Anforderungen an die Wirtschaftsprüfung frühzeitig und beziehen aktuelle Entwicklungen in unsere Beratungsleistungen ein.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst, findet zum Berichtsjahr 2024 (Berichterstattung erfolgt ab dem Jahr 2025) erstmalig Anwendung. Neben der Erweiterung des Anwenderkreises wurden auch einheitliche Berichtsstandards (ESRS) eingeführt.
Deloitte steht Ihnen bei der Einwertung und Umsetzung der CSRD zur Seite. Unser Serviceangebot umfasst u.a. die Durchführung
Hierbei bringen wir unsere Erkenntnisse aus der umfangreichen Analyse der ESRS, unsere eigens entwickelten Tools zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und Gap-Analyse und unser CSRD Accounting Manual gewinnbringend für Sie ein.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist auch die EU-Taxonomie von Relevanz, die wirtschaftliche Tätigkeiten hinsichtlich der Nachhaltigkeit bewertet. Die daraus resultierenden KPIs sind ebenfalls im Nachhaltigkeitsbericht offenzulegen. Deloitte kann Ihnen durch das breite Branchenverständnis und die enge Vernetzung mit relevanten Arbeitskreisen beratend zur Seite stehen.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) schreibt verbindliche Offenlegungspflichten vor, die Anlegern mehr Transparenz über die ESG-Eigenschaften von Finanzprodukten ermöglichen soll. Ergänzend zur SFDR wurden in weiteren Regulatory Technical Standards Anwendungshinweise und Templates entwickelt, die im Rahmen der Level-2-Verordnungen Anwendung finden. Weitere Änderungen dieser Vorgaben sind im Zuge der CSRD-Finalisierung denkbar.
Neben der inhaltlichen Beratung zur Weiterentwicklung der SFDR bieten wir Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Managementstrategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken an sowie die Unterstützung bei vorvertraglichen Offenlegungen, periodischen Berichten und PAI-Statements. Wir unterstützen Sie auch im Umgang mit fehlenden bzw. externen Daten.
Die BaFin hat als eine der ersten nationalen Behörden Ende 2019 ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken als Orientierungshilfe für beaufsichtigte Unternehmen veröffentlicht. Nachhaltigkeitsrisiken stellen aus Sicht der BaFin keine grundlegend neue Risikoart dar, sondern fließen in bestehende Risikoarten mit ein. Diese Linie wurde auch in der siebten, regulatorisch verpflichtenden MaRisk-Novellierung fortgeführt, die ESG-Risiken als Risikotreiber aufgenommen hat.
Wir haben die MaRisk sowie KAMaRisk vollumfänglich auf weitere potenzielle Auswirkungen durch Nachhaltigkeitsfaktoren untersucht. Diese Analyse bringen wir zusammen mit unserer Erfahrung aus Prüfungs- und Beratungsleistungen zum Risikomanagement sowie aufsichtsrechtlichen Fragestellungen ein. Gleichzeitig verfügen wir über die notwendige Nachhaltigkeitsexpertise zur Integration und Management von Nachhaltigkeitsrisiken in Ihrem Unternehmen. Hierzu gehört die Überarbeitung des Risikoprofils, die Weiterentwicklung von Mess- Steuerungs- und Risikominderungsinstrumenten und die Anpassung bisheriger Prozesse.
Bereits im März 2018 wurde durch die EU-Kommission der EU-Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums vorgestellt. Darin wird die Notwendigkeit betont, dass der Finanzsektor sein gesamtes Gewicht zur Bekämpfung des Klimawandels und Anpassung an dessen Folgen in die Waagschale werfen muss. Der Grund: Die dafür erforderlichen Mittel von geschätzt jährlich 180 Mrd. EUR können nicht allein von der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Green Bonds werden als ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang erachtet.
Von der Prüfung der technischen Geeignetheitskriterien auf Basis der EU-Taxonomie über Beratung der Erstellung des Green Bond Rahmenwerks bis zur Verifizierung des Reporting können unsere Expertenteams Sie bei der Emission von Green Bonds oder Investition in diese begleiten.
Die TNFD bietet für Finanz- und realwirtschaftliche Unternehmen ein
Risikomanagement- und Offenlegungsrahmenwerk zum Umgang mit
der Natur. Erfahren Sie mehr in unserem Whitepaper.
Wir bieten eine Vielzahl von Verifizierungs- und Prüfungsleistungen an. Hierzu gehört: