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Sustainability Assurance

Über Sustainability Assurance

Nachhaltigkeitsfragestellungen sind ein wesentlicher Bestandteil strategischer Unternehmensentscheidungen und der operativen Steuerung.

Das Thema hat sich von einem Marketing-orientierten Differenzierungsfaktor hin zu einer unternehmerischen Notwendigkeit gewandelt. Strategische Nachhaltigkeitsthemen verändern allerdings auch die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung. Damit sind sie fester Bestandteil der Agenda von CFO und Aufsichtsrat.

Unser Sustainability Assurance Team begleitet Unternehmen bei der Planung und Umsetzung entsprechender Strukturen.    

Anforderungen an das strategische Management von Nachhaltigkeitsthemen

 

Grundvoraussetzung für ein strategisches Management aller Nachhaltigkeitsfragen ist ein transparentes und verlässliches Informationssystem. Allerdings entstehen insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen oftmals komplexe und heterogene Datenstrukturen. Die Etablierung verlässlicher Prozesse zur Erfassung und Verarbeitung dieser Daten für die gewünschte oder gar regulatorisch geforderte Berichterstattung stellt deshalb eine große Herausforderung dar. Dennoch sind Sie unerlässlich für die Wahrnehmung von Aufsichts- und Berichtspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat.

Das Ziel: Herstellung der notwendigen Transparenz, um Risiken im Nachhaltigkeitskontext frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Hierfür unterstützen wir unsere Mandanten dabei,

  • entsprechende Prozessanforderungen zu identifizieren,
  • die aktuelle Prozesslandschaft aufzunehmen und
  • Verbesserungspotenziale zu heben.

Auf diese Weise helfen wir Ihnen, die Erwartungen externer und interner Stakeholder bestmöglich zu erfüllen und relevanten Regularien gerecht zu werden.

Zudem identifizieren wir die Schnittstellen zu unternehmensinternen Kontrollsystemen und zur Finanzberichterstattung. So lässt sich eine zunehmende Verknüpfung der Prozesse und Systeme mit Nachhaltigkeitsthemen realisieren.

Mit unseren Mitarbeitern stehen Ihnen Experten für alle aktuellen Themen nachhaltiger Entwicklung zur Verfügung. Durch unser globales Deloitte Sustainability Team können wir bei Bedarf weltweit auf Experten mit lokaler Marktkenntnis zugreifen.

Wir adressieren all diese Herausforderungen unter dem Oberbegriff Sustainability Assurance. Dahinter stehen Leistungen im Rahmen von Prüfungs- und prüfungsbegleitenden Beratungsprojekten in folgenden Bereichen:

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre unternehmerischen Wirkungen auf Gesellschaft und Umwelt sowie die daraus entstehenden Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten. Dabei liegt der Fokus unserer Services auf:

  • Identifikation ökonomischer, gesellschaftlicher und ökologischer Wirkungszusammenhänge, die Risiken oder positive Wirkungen für die unternehmerische Bewertung und Berichterstattung nach sich ziehen
  • Prüferische Beratung zu zukünftigen regulatorischen Berichtspflichten und State-of-the-Art Entwicklungen im Kontext von Stakeholder-Anforderungen

Dabei berücksichtigen wir auch die Einbindung in das bestehende GRC System und insbesondere wichtige Schnittstellen zum Risikomanagement und zum Compliance Management System.

Stakeholder fordern heute ein ganzheitliches Bild der Unternehmensperformance unter Einbezug ökologischer und sozialer Aspekte. Grundlage ist eine nicht-finanzielle Berichterstattung als separater Bericht oder, im Kontext der Unternehmensberichterstattung, basierend auf umfassenden und verlässlichen Daten.

So unterstützen wir Sie beim Aufbau Ihres Nachhaltigkeitsreportings:

  • Analyse des rechtlichen Umfelds: CSR-RUG-Berichtspflicht, Vorbereitung auf zukünftige Berichtspflichten, EU-Taxonomie, TCFD und andere
  • Auswahl eines geeigneten Rahmenwerks (z.B. GRI, UNGC, DNK, )
  • Aufbau von Reportingsystemen und -Prozessen sowie entsprechende interne Kontrollsysteme sowie unterstützende IT
  • Bewertung der Wesentlichkeitsanalyse unter Einbezug relevanter Stakeholder-Anforderungen
  • Auswahl und Definition von KPIs zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung
  • Bildung eines einheitlichen Datenpools, um durch Kombinierbarkeit von Daten Effizienz- und Effektivitätsvorteile zu schaffen

Die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung bzw. -erklärung führt zu einer erhöhten Transparenz und Glaubwürdigkeit der Angaben. Damit steigt auch das Vertrauen bei den Stakeholdern. Zudem dient es Rating- und Ranking-Anbietern vermehrt als Bewertungsgrundlage.

Wir unterstützen die Berichterstattung durch folgende Formen der Prüftiefe:

  • Prüfung von nichtfinanziellen Berichten und/oder Nachhaltigkeitsberichten mit hinreichender oder begrenzter Sicherheit (reasonable/limited assurance) nach ISAE 3000
  • Prüfung einzelner ausgewählter Indikatoren
  • Prüfung gegen angewandte Gesetze oder Rahmenwerke (z.B. CSR-RUG, GRI, UNGC, DNK, <IR>)

Der EU Green Deal gibt dem Thema Nachhaltigkeit noch einmal einen erheblichen Push: Die EU möchte den Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 55% vermindern, bis 2050 soll Europa klimaneutral sein. Zentrales Instrument zur Umleitung privater Kapitalströme („shifting the trillions“) ist die Taxonomie für ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten.

Zukünftig werden Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b ff., 315b f. HGB verpflichtet sind, in der nichtfinanziellen Berichterstattung den Anteil ihrer nach EU-Sustainable Finance-Taxonomie als „ökologisch nachhaltig“ anzusehenden Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (Capex) und Betriebsausgaben (Opex) angeben müssen. Somit ist gleichsam eine Relevanz für Kapitalmarkt und Realwirtschaft gegeben.

Geschäftsaktivitäten sind „ökologisch nachhaltig“, wenn sie

  1. einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an den Klimawandel leisten („substantial contribution“),
  2. die Erreichung der vier weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen („do no significant harm“),
  3. Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten („minimum safeguards“) und
  4. bestimmte Kriterien für die substantial contribution erfüllen („technical screening criteria“).
  5. Durch die neue Berichtspflicht wird eine Verknüpfung von nichtfinanziellen und finanziellen Informationen erreicht. Deshalb ist davon auszugehen, dass dies eine wichtige Fortentwicklung der Rechenschaftslegung von Unternehmen ist und sehr relevant für die Berichts-Adressaten werden dürfte.

    Das Team von Sustainability Assurance unterstützt Sie bei der Einhaltung der Regularien sowie der Einbindung von Sustainable Finance in Ihre Unternehmensstrategie.

Bei Green Bonds handelt es sich um Anleihen, die ausgegeben werden, um nachhaltige Projekte im Bereich Umwelt und Klimaschutz zu finanzieren.

Durch den ersten Green Bond der Bundesregierung hat das Thema noch einmal erhebliche Aufmerksamkeit gewonnen. Mittlerweile nehmen auch Social Bonds und Sustainable Bonds Fahrt auf. Unternehmen können sich durch solche Instrumente neue Investorenschichten erschließen. Über die Mittelverwendung und die Auswirkungen dieser Bonds müssen sie aber jährlich berichten.

Unternehmen entwickeln hierfür ein Green Bond Framework in Übereinstimmung z.B. mit den ICMA Green Bond Principles. In diesem Framework legen sie die Kriterien sowohl für die Mittelverwendung („use-of-proceeds“) als auch für die entsprechende Berichterstattung über die Bond-Laufzeit fest. Die grundlegende Berichterstattung umfasst die Darlegung der Mittelverwendung, häufig auch die durch den Green Bond erzielten positiven Auswirkungen auf Umwelt bzw. Klimaschutz („impact“).

Green Bonds weisen mittlerweile nicht nur bessere Konditionen auf als herkömmliche Bonds. Sie stärken auch die Reputation des Emittenten, nicht zuletzt über mediale Berichterstattung.

Durch eine externe Prüfung wird die Sicherheit der Validität der Angaben erhöht und entsprechendes Vertrauen in die Aktivitäten des Unternehmens geschaffen.

EHS-Kennzahlen sind das traditionelle Herzstück eines jeden Unternehmens, wenn es um Key Performance Indicators (KPI) in der Nachhaltigkeit geht. Lag der hauptsächliche Fokus anfangs noch auf Unfallzahlen, ist es heutzutage der unternehmerische Carbon Footprint und zahlreiche weitere Kennzahlen. Durch die wachsende Aufmerksamkeit bei Stake- und Shareholdern nimmt auch die Gewichtung der EHS-Kennzahlen im Kontext von Unternehmenszielen und -strategien kontinuierlich zu.

Sustainability Berichterstattung sollte sich auf wesentliche Kennzahlen konzentrieren, mit denen sich wichtige Einflussbereiche erkennen und steuern lassen. Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten sind dabei vorrangiges Ziel.

Um diese Zuverlässigkeit zu gewährleisten, ist neben der Corporate Governance, kontinuierlichem und transparentem Monitoring auch ein funktionsfähiges internes Kontrollsystem (IKS) für nichtfinanzielle KPIs entscheidend. EHS unterliegt mehr und mehr (finanz-)regulatorischen Bedingungen und ist ein Thema in allen steuerungsrelevanten Bereichen jeder Organisation.

Unsere externe und unabhängige Prüfung trägt dazu bei, die Verlässlichkeit der Daten sicherzustellen, und unterstützt somit das Management und die Aufsichtsorgane in ihren Funktionen. Zudem können Schwachstellen im Datenerhebungsprozess identifiziert und das Sustainability Reporting durch dynamische Verbesserungen weiterentwickelt werden.

Mindeststandards für die Lieferkette, insb. mit Blick auf Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und der Bekämpfung von Korruption gewinnen zunehmend an Bedeutung: Sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wird an entsprechenden Vorgaben gearbeitet. Im Rahmen der Taxonomie-Berichtspflicht ist auch die Einhaltung solcher Mindeststandards sicherzustellen. Bei der anstehenden Überarbeitung der EU CSR-Richtlinie ist mit einer intensivierten Berichtspflicht auch über die Lieferkette zu rechnen.

Das Eckpunktepapier für das deutsche Lieferkettengesetz nennt die (u. E. deckungsgleichen) Prozessschritte:

  1. Risiken ermitteln
  2. Risiken analysieren
  3. Maßnahmen ergreifen
  4. Wirksamkeit überprüfen
  5. Beschwerdemechanismus einrichten
  6. Transparent und öffentlich berichten

Die zentrale Erwartung ist, dass Unternehmen Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen beenden, die

  • negative Auswirkungen auf Menschrechte oder Arbeitnehmerrechte haben oder
  • die Korruption und Bestechung verursachen oder dazu beitragen.

Im Eckpunktepapier für das deutsche Lieferkettengesetz wird ausgeführt, dass der Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ gilt: „Unternehmen sollen darin bestärkt werden, zuerst gemeinsam mit dem Zulieferer oder innerhalb der Branche nach Lösungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt zu suchen.“

Zur lückenlosen Verfolgung dieser „Minimum Safeguards“ Vorgaben empfiehlt sich ein konzernweiter Ansatz. Hierbei unterstützen wir Sie im Rahmen einer projektbegleitenden Prüfung.

Die 2. Fallstudie zur Umsetzung der EU-Taxonomie bei EnBW (2021)

 

Die Verkündung des EU Green Deal hat dem Gesamtthema Sustainable Finance und der Arbeit der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) einen weiteren Schub verliehen. Die EnBW war über ihren CFO, Thomas Kusterer, an der Arbeit der TEG beteiligt. Die EnBW unterstützt mit ihrer Strategie EnBW 2025 und ihrem Klimaneutralitätsansatz das Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Nettoemissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und damit klimaneutral zu werden.

Es entspricht dem Selbstverständnis der EnBW, sich für eine transparente integrierte und auch effiziente Berichterstattung einzusetzen. Daher hat sich das Unternehmen freiwillig für eine frühzeitige Umsetzung der EU-Taxonomie entschieden.

Im Jahr 2022 veröffentlichte EnBW die Fallstudie zur EU Sustainable-Finance-Taxonomie 2.0. Inhalt ist die Darstellung der Taxonomie-Konformitätdes EnBW-Geschäftsportfolios im Integrierten Geschäftsbericht 2021.

Hier können Sie den Geschäftsbericht über unser Formular herunterladen.

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