PAI steht als Abkürzung für „Principal Adverse Impact“. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung. Sie umfassen eine große Spannbreite von Indikatoren, die ermöglichen sollen, die ESG-Auswirkungen der Investitionen zu quantifizieren. Da es sich um negative Auswirkungen handelt, ist gemäß den regulatorischen Vorgaben jede Ausprägung potenziell reduzierungswürdig.
Die Offenlegungsverordnung gilt gemäß Artikel 2 SFDR für Finanzmarkteilnehmer (FMT) und Finanzberater (FB), die Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen in der Europäischen Union anbieten. Artikel 4 SFDR definiert die Anforderungen in Bezug auf PAIs auf Unternehmensebene und Artikel 7 SFDR regelt die entsprechenden Anforderungen auf Produktebene. Gemäß Artikel 4 SFDR sind FMT und FB verpflichtet offenzulegen, ob und wenn ja, wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Wenn FMT oder FB die PAIs nicht berücksichtigen, müssen sie gemäß Artikel 4 Abs. 1b) und Artikel 4 Abs. 5 b) der Offenlegungsverordnung 2019/2088 Angaben dazu machen, warum sie diese nicht berücksichtigen (Explain-Ansatz).
FMT, die im Laufe des Geschäftsjahres konsolidiert durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen, sind dazu verpflichtet, die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene zu berücksichtigen und ein quantitatives Statement jährlich spätestens zum 30. Juni zu veröffentlichen.
FB sind nicht dazu verpflichtet, ein quantitatives PAI-Statement zu veröffentlichen. Da sie als Berater auftreten und keine eigenen Investitionen tätigen, müssen sie keine quantitativen, sondern qualitative Angaben dazu machen, wie sie die PAIs der angebotenen Produkte im Beratungsprozess berücksichtigen.
Das quantitative PAI-Statement musste zum ersten Mal am 30. Juni 2023 für das Jahr 2022 auf Basis der Durchschnittswerte zum
veröffentlicht werden. Die Offenlegung der PAI-Indikatoren erfolgt gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung.
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Grundlage der PAI-Marktstudie sind die quantitativen PAI-Statements der FMT zum 30. Juni 2023. FB werden aus der Stichprobe dieser Untersuchung ausgeschlossen, da diese keine quantitative Offenlegung vornehmen müssen. Insgesamt umfasst der vorliegende Datensatz 122 PAI-Statements, davon 52 Asset Manager, 20 Banken und 50 Versicherungen.
Die Kernergebnisse unserer Studie sind:
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