Entgegen der verbreiteten Auffassung handelt es sich bei IFRS 17 nicht um einen Branchenstandard für Versicherungsunternehmen. Stattdessen ist IFRS 17 grundsätzlich auf sämtliche ausgegebenen Verträge anzuwenden, welche die Definition von Versicherungsverträgen erfüllen.
Zwar sind Versicherungsunternehmen die primären Adressaten dieses neuen Standards. Nichtsdestotrotz führt die Definition von Versicherungsverträgen dazu, dass beispielsweise bestimmte Garantien sowie Service- oder Wartungsverträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen könnten. Für diese sieht IFRS 17 einige eng umrissene Ausnahmen vom Anwendungsbereich vor. Ob diese Anwendung finden, gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Eine Bilanzierung nach den Vorschriften des IFRS 17 ist grundsätzlich immer dann vorzunehmen, wenn die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllt ist. Verträge erfüllen diese Definition, wenn eine Partei ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei übernimmt, indem sie sich verpflichtet, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein festgelegtes, ungewisses künftiges Ereignis den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Diese Definition klingt zwar auf den ersten Blick sehr versicherungsspezifisch, allerdings fallen auf den zweiten Blick Fälle unter diese Definition, in denen der Verkäufer von Produkten oder Dienstleistungen ein signifikantes nicht-finanzielles Risiko seines Kunden übernimmt, das bereits vor Vertragsabschluss bestand (z.B. wenn Verkäufer die Funktionsfähigkeit ihrer Maschinen über entsprechende Serviceverträge sicherstellen). Für Nichtversicherungsunternehmen ist daher zu analysieren, welche Verträge im Unternehmen die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen und nicht vom Anwendungsbereich des IFRS 17 ausgenommen sind. In diesem Zusammenhang stellen sich beispielsweise die folgenden Fragen:
Von einer Bilanzierung nach IFRS 17 ausgenommen sind sogenannte Katalogausnahmen. Darüber hinaus können Verträge über Dienstleistungen, die gegen ein fixes Entgelt erbracht werden, vom Anwendungsbereich ausgenommen sein, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ausgegebene Garantien auf Produkte, Dienstleistungen oder Restwerte von Leasinggegenständen erfüllen in der Regel die Definition eines Versicherungsvertrags. Für bestimmte Garantien sieht IFRS 17 Katalogausnahmen vor, die nicht nach den Vorschriften des IFRS 17 zu bilanzieren sind. Für die Beurteilung, ob Ihre Verträge unter diese Ausnahmevorschriften fallen, sollten Sie sich unter anderem die folgenden Fragen stellen:
Service- oder Wartungsverträge können die Definition von Versicherungsverträgen erfüllen, sofern das vom Kunden auf den Leistungserbringer übertragene Versicherungsrisiko signifikant ist. Für solche Arten von Verträgen gewährt IFRS 17 das Wahlrecht, jene Dienstleistungen, die gegen ein fixes Entgelt erbracht werden, nach IFRS 15 zu bilanzieren („Festpreis-Serviceverträge“). Dieses Wahlrecht können Sie allerdings nur dann ausüben, wenn Sie zum einen Ihre Preissetzung unabhängig vom individuellen Kundenrisiko festlegen. Zum anderen müssen Sie primär Dienstleistungen erbringen, deren Kosten der Höhe nach fix sind und bei denen sich das Risiko primär aus der Inanspruchnahme der Services und nicht aus der Unsicherheit über die Kosten der Serviceleistung ergibt. Beispiele für derartige Verträge, die unter Berücksichtigung des Einzelfalls unter diese Ausnahmeregelung fallen könnten, sind:
In der Praxis können sich für Sie komplexe Fragestellungen ergeben, beispielsweise:
Verträge, die nach IFRS 17 zu bilanzieren sind, dürfen vereinfachend nach dem sog. Prämienallokationsansatz bilanziert werden, sofern eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten nicht überschritten wird oder zwischen dem Prämienallokationsansatz und dem allgemeinen Bewertungsmodell keine wesentlichen Bewertungsunterschiede bestehen. Dieser Ansatz führt zu einer vereinfachten, mit IFRS 15 vergleichbaren Bilanzierung. Gleichzeitig sind jedoch auch hier Anhangangaben nach IFRS 17 zu machen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Identifikation und bilanziellen Abbildung potenzieller Versicherungsverträge? Wir stehen Ihnen als Berater zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne direkt.