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Sanierungs- und Abwicklungsplanung im Bankensektor

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Durch die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten wurde ein Rahmenwerk geschaffen, mit dem Regulierungsbehörden Bankenversagen effektiver steuern können. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt. In unserem Beitrag gehen wir gezielt auf die EU-weiten Anforderungen ein und beleuchten den aktuellen Status quo.
Whitepaper: Sanierungs- und Abwicklungsplanung im Bankensektor

Hintergründe und Ziele des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG)

 

Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten wurde für die Regulierungsbehörden als ein Rahmenwerk geschaffen, mit dem sie Bankenversagen effektiver steuern können. Ziel ist es, ausreichende Handlungsmöglichkeiten zu bieten, um den Fortbestand der kritischen Bankenfunktionen zu sichern. Des Weiteren sollen in Not geratene Institute teilweise oder vollständig wiederhergestellt beziehungsweise an eine andere Bank übertragen werden. 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beabsichtigen, die Finanzstabilität zu erhalten und Steuergelder zu schützen. Die Nutzung von Einlagensicherungssystemen in Krisensituationen soll hierzu vereinfacht werden. Durch den geordneten Ausstieg ausfallender Banken sollen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft minimiert werden. Außerdem sollen die Einlegerschutznormen in der gesamten EU weiter harmonisiert werden. 

Zur Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten trat in Deutschland das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in Kraft. Das SAG setzt die Vorgaben der FSB (Financial-Stability-Board) um, die Schlüsselattribute eines effektiven Abwicklungsregimes für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind. 

Mit der Umsetzung der Vorgaben der FSB-Schlüsselattribute und der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) 2014/59/EU, wurde ein Rahmenwerk für ein „Bail-in“ geschaffen. So werden die angefallenen Kosten auch auf Anteilsinhaber und Gläubiger verteilt.

Auswirkungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG)

 

Seit Inkrafttreten des SAG ist der Bankensektor in Deutschland stabil. Daran lässt sich erkennen, dass die Regelungen des SAGs zur Steigerung der Resilienz von Instituten und zeitgleichen Krisenbewältigung beitragen. Bekräftigt wird diese Wahrnehmung durch Erkenntnisse aus dem im Frühjahr 2023 angeschlagenen US-Bankensektor. 

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 18. April 2023 eine Initiative zur Verstärkung des Krisenmanagements im EU-Bankensektor verabschiedet. Diese ist insbesondere auf mittlere und kleinere Banken ausgerichtet. Banken dieser Größen sind besonders anfällig für Risiken während konjunktureller Tiefphasen. Durch die Initiative können Banken unabhängig ihrer Größe und ihres Geschäftsmodells zu einem geordneten Marktaustritt geführt werden. 

Das SAG und die BRRD etablieren Regularien, die auf viele europäische Finanzinstitutionen innerhalb der europäischen Union (EU) anwendbar sind. Das Gesetz und die Richtlinie sehen vor, dass unabhängig von ihrer Struktur für alle Kreditinstitute Sanierungspläne erstellt werden müssen. Inbegriffen sind Kreditinstitute sowie auch Wertpapierfirmen. Die Regulatoren spielen eine Schlüsselrolle hinsichtlich des Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus der Sanierungs- und Abwicklungspläne. 

Die als Abwicklungsbehörden festgelegten Regulatoren sichern eine durchgängige Beaufsichtigung und Beurteilung der Kreditinstitute, die den gesetzlichen Auflagen des SAG unterstehen. Auf europäischer Ebene ist die zuständige Abwicklungsbehörde der Single Supervisory Mechanism (SSM) mit seinem höchsten Entscheidungsgremium, dem einheitlichen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB). Auf nationaler Ebene ist es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 

Den Abwicklungsbehörden steht der Mechanismus zu, direkt in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Finanzinstitute einzugreifen. Dies geschieht, falls die Anforderungen nicht erfüllt werden oder ein erhebliches systemisches Risiko für die Stabilität des Finanzmarkts besteht. Ein Eingriff umfasst zum Beispiel die Durchsetzung oder Anpassung der entwickelten Pläne oder sogar eine Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.

Unterschiede zwischen Sanierungs- und Abwicklungsplänen

 

Sanierungspläne und Abwicklungspläne unterscheiden sich hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Ziele maßgeblich.

Sanierungspläne
 

Sanierungspläne sind dafür vorgesehen, potenzielle Krisensituationen zu antizipieren und entsprechende Strategien und Maßnahmen vorzubereiten. Die Strategien und Maßnahmen sollen dem Institut ermöglichen, seine finanzielle Stabilität in einer Krisensituation wiederherzustellen. Ein fundamentaler Baustein der Sanierungspläne sind die Handlungsoptionen. 

Der Sanierungsplan stellt dar, welche Auswirkungen die Handlungsoptionen auf das Institut und auf die Fortführung der kritischen Funktionen haben. Ebenso werden Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer, Gläubiger und Anteilsinhaber berücksichtigt. 

Im Zusammenhang mit den Auswirkungen müssen auch die möglichen Hindernisse der jeweiligen Handlungsoptionen beschrieben werden. So können potenzielle Stolpersteine proaktiv beseitigt werden. Es kann geprüft werden, ob während schwerwiegender Belastungen mit den definierten Handlungsoptionen einer Krisensituation wirksam entgegengewirkt werden kann. 

Die Anforderung an den Sanierungsplan und die Handlungsoptionen ist, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Krisenfall schnell und wirksam umgesetzt werden können. So sollen wesentliche Belastungen auf das Finanzsystem so weit wie möglich vermieden werden.

Die konkreten Anforderungen, wie zum Beispiel die Belastungsszenarien oder die detaillierte Beschreibung der Indikation, werden in unserem Whitepaper näher erläutert. Dieses steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Abwicklungspläne
 

Abwicklungspläne werden, anders als Sanierungspläne, von den zuständigen Abwicklungsbehörden erstellt. Sie sind auf die geordnete Abwicklung eines Instituts ausgerichtet, wenn eine Sanierung nicht mehr möglich oder sinnvoll ist. Dies geschieht, wenn die betroffenen Institute ihre Schulden nicht mehr bedienen, ausreichend Liquidität aufrechterhalten oder regulatorische Eigenkapitalanforderungen erfüllen können. 

Zudem werden neuartige verwaltungsrechtliche Eingriffsinstrumente und Befugnisse eingeführt. Darunter auch die Möglichkeit der Übertragung auf ein Brückeninstitut, oder die Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger. 

Im Rahmen der Erstellung von Abwicklungsplänen haben die Institute gewisse Pflichten zu erfüllen. Zum Beispiel müssen die betroffenen Institute die Abwicklungsbehörde bei der Erstellung und Aktualisierung des Abwicklungsplans umfassend unterstützen (vgl. § 42 Abs. 1 SAG). Darüber hinaus sind sämtliche erforderliche Informationen und Analysen zur Erstellung des Abwicklungsplans innerhalb der von der BaFin auferlegten Fristen einzureichen.

Die Abwicklungspläne sollen insbesondere die bevorzuge Abwicklungsstrategie und die spezifischen Abwicklungsmaßnahmen enthalten, die bei einer Krisensituation angewendet werden können. Es sollen mit der Planung frühzeitig potenzielle Hindernisse für die Abwicklung erkannt und eliminiert werden. Im Abwicklungsplan wird festgelegt, ob für das betroffene Institut eine Abwicklung oder eine Insolvenz wahrscheinlicher ist. 

Die Behörden setzen verschiedene Abwicklungsinstrumente ein. Diese stellen die Kontinuität der kritischen Funktionen der Bank sicher und erhalten die finanzielle Stabilität aufrecht. Des Weiteren stellen sie die Rentabilität von Teilen oder der gesamten Bank wieder her. Ebenso können sie diese auf eine andere Bank übertragen, um den Ausfall der Bank in geordneter Weise zu bewältigen. Teile der Bank, die nicht wieder lebensfähig gemacht werden können, durchlaufen das normale Insolvenzverfahren.

Wenn Sie weitere Details über Abwicklungsverfahren erhalten möchten, finden Sie diese in unserem Whitepaper, das Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht. 

Sanierungs- & Abwicklungsplanung im Bankensektor

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) vor dem Hintergrund aktueller Finanzmarktrisiken

 

In jüngster Vergangenheit ließen sich vermehrt Bankenzusammenbrüche beobachten. Insbesondere die potenziellen negativen Auswirkungen steigender Leitzinsen können zukünftig eine steigende Ausfallwahrscheinlichkeit herbeiführen. Das gilt besonders für Institute, die mit einem langanhaltenden Niedrigzinsumfeld gerechnet haben. 

Dies hat nicht nur Einfluss auf den US-Markt, wo im Frühjahr 2023 gleich mehrere Banken ausgefallen sind. Aufgrund der globalen Vernetzung des Finanzsystems sind hiervon auch europäische Banken betroffen. Das Risiko eines Krisenfalls für europäische Institute steigt hierdurch. Das hat höchstwahrscheinlich zur Folge, dass Aufsichtsbehörden wieder vermehrt auffordern werden (ausführlichere) Sanierungspläne zu erstellen.

Whitepaper: Sanierung & Abwicklung von Finanzinstituten

Beratung und Unterstützung durch Deloitte

 

Angesichts der stetig steigenden Komplexität und Dynamik im Bankensektor wird eine fundierte, strategische Beratung hinsichtlich Sanierungs- und Abwicklungsszenarien immer wichtiger. Deloitte hat tiefgreifende Erfahrung in der Einführung der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im Bankensektor. Außerdem verfügen wir über eine umfassende Expertise in der individuellen Gestaltung von Lösungen für die speziellen Anforderungen von Finanzinstituten. Aus dieser Kombination heraus hat sich Deloitte als idealer Partner etabliert.

Die Experten von Deloitte stehen bereit, Sie durch den Prozess der Betroffenheitsanalyse zu führen. Gerne unterstützen sie auch bei der Planung, Erstellung und Implementierung der erforderlichen Maßnahmen. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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