Mit der F‑Gas‑Verordnung (EU) 2024/573 rückt der verantwortungsvolle Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zunehmend in den Fokus. Als Bestandteil des EU Green Deals umfasst die Verordnung neben der Berichterstattung über in Verkehr gebrachte F-Gas Mengen auch eine Pflicht zur Verifizierung der eingereichten Berichte durch unabhängige Prüfer:innen.
Mit der Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas Verordnung) hat die EU ihre Regeln bezüglich der Herstellung und Einfuhr fluoridierter Treibhausgase grundlegend überarbeitet. Damit verbindet die EU den Pfad des Green Deal mit erweitertem Melde‑, Lizenz‑ und Kontrollrahmen, sowie insbesondere Beschränkung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) („Phase-down“) und schlussendlichem Ausstieg („Phase-out“) 2050. Flankiert wird dies durch strengere Zertifizierungs- und Nachweispflichten entlang des Lebenszyklus sowohl für HFKW als Massengut („bulk“) als auch für solche, die in importierten Geräten („pre-charged equipment“) enthalten sind. Stattdessen soll die Nutzung klimafreundlicher Alternativen incentiviert werden. Ausgenommen sind aus diesem Grund recycelte HFKW.
Bereits seit der vorherigen F-Gas Verordnung 2014 müssen Unternehmen, die HFKW als Massengut produzieren, importieren oder exportieren, sowie Importeure von mit F‑Gas vorbefüllten Geräten, sich vorab im F‑Gas‑Portal registrieren und ggf. jährlich berichten. Die Schwellenwerte für die Berichterstattung liegen niedriger als für die Verifizierung.
Berichterstattung für Massengut/“Bulk“ (in Reinform oder Gemischen)
Berichterstattung für vorbefüllte Geräte oder Produkte
Zusätzlich zum Fragebogen müssen Nachweise vorhanden sein, die im Falle einer Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können. Dies umfasst unter anderem eine Erklärung der Konformität (Declaration of Conformity) beim Import, Importdeklarationen oder Endverbrauchererklärungen.
Abbildung 1: Verifizierungsszenarien nach der F-Gas Verordnung (EU) 2024/573
Die Frist ist stets der 30. April des Folgejahres, auch wenn der Prüfvermerk nicht im BDR eingereicht werden muss.
Als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Spezialisierung auf Klimaberichterstattung und Compliance prüfen wir Ihren F-Gas Bericht sachgerecht, gesetzeskonform und fristgerecht.
Verpflichtend ist eine Prüfung für Produzenten, Importeure oder Exporteure von HFKW als Massengut in Reinform oder Gemischen ab 1,000 tCO₂e oder bei allen quotenbefreiten unmittelbaren Exporten. Diese müssen außerdem stets im BDR eingereicht werden.
Ebenso verpflichtend ist die Prüfung für Importeure vorbefüllte Geräte oder Produkte von mehr als 10 tCO₂e im Laufe eines Geschäftsjahres
Die F-Gas-Verordnung ist Europas pragmatischer Weg zur Emissionsreduktion in diesem besonders klimaschädlichen Bereich. Angesichts der verschärften Durchsetzung und der näher rückenden Fristen ist der Druck für Unternehmen spürbar. Mit unserem Assurance-Team bieten wir Ihnen schnelle, unabhängige Prüfungen und behördengerechte Dokumentation, die sicherstellen, dass Ihre Berichterstattung konform und pünktlich ist.
Arne Vilmar | Director | Sustainability Assurance