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Berichtspflichten gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Auswirkungen für das ESG-Reporting

Aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ergeben sich zahlreiche Berichtspflichten. Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, sowie eine Studie, die Deloitte in Zusammenarbeit mit dem DRSC durchgeführt hat.

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Studie zum Download

Praxis der Nachhaltigkeits-berichterstattung nach CSRD/ESRS

Analyse börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024

Die wesentlichen Inhalte der CSRD

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die EU-Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt von mehr Unternehmen die regelmäßige Offenlegung umfassender ESG-Informationen. Die CSRD soll Nachhaltigkeitsberichte mit derselben Gründlichkeit und Verlässlichkeit wie Finanzberichte etablieren. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022, die u.a. die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU entsprechend abändert. Unternehmen müssen nun Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in ihrem Lagebericht veröffentlichen, inklusive Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitskontext sowie der Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt. Die Berichtsinhalte sollen sowohl die finanziell relevanten Nachhaltigkeitsrisiken für das Unternehmen als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft abdecken (doppelte Wesentlichkeit). Dadurch sollen Investoren, Zivilgesellschaft und andere Stakeholder ein ganzheitliches Bild der Nachhaltigkeitsleistung erhalten. Zudem müssen Nachhaltigkeitsinformationen künftig einer unabhängigen Prüfung (z.B. durch den aktuellen Jahresabschlussprüfer) mit begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance) unterzogen werden (siehe hier).

CSRD-Zeitplan

 

Die CSRD führt gestaffelte Berichtsfristen für unterschiedliche Unternehmen ein. Ende 2022 wurde die Richtlinie als EU-Gesetz verabschiedet. Mitte 2023 hat die EU-Kommission den ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angenommen. Demnach müssen die ersten großen Unternehmen (bereits nach NFRD berichtspflichtig) zum 1. Januar 2024 mit der Anwendung beginnen, Berichte folgen in 2025. Ab 1. Januar 2025 gilt die Pflicht für alle übrigen großen Unternehmen, mit Berichten ab 2026. Ab 1. Januar 2026 folgen börsennotierte KMU und bestimmte kleine Institute (Berichte ab 2027). Und ab 1. Januar 2028 sind auch große Drittstaaten-Unternehmen mit wesentlicher EU-Präsenz erfasst, die dann ab 2029 entsprechende Berichte vorlegen müssen.

Geplante Gesetzesänderungen und regulatorische Entwicklungen (EU Regulatorik-Tracking)

 

Die CSRD ist auf EU-Ebene bereits in Kraft, wurde jedoch noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – vollständig in nationales Recht umgesetzt. Gleichzeitig werden auf europäischer Ebene bereits erste Vereinfachungen und Anpassungen diskutiert.

Im Februar 2025 legte die EU-Kommission ein sogenanntes Omnibus-Legislativpaket vor, das unter anderem eine Fokussierung der CSRD-Pflichten auf die größten Unternehmen vorsieht. Konkret soll der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern begrenzt werden, um mittelgroße Firmen zu entlasten. Der Vorschlag sieht auch vor, die ursprünglich für 2024 erwarteten sektorspezifischen ESRS-Standards nicht mehr zu entwickeln. Unternehmen bestimmter Branchen (z.B. Öl & Gas, Bergbau, Landwirtschaft) müssen demnach voraussichtlich nicht mehr mit zusätzlichen branchenspezifischen ESRS rechnen. Ob und wann diese Änderungen verabschiedet werden, hängt von der Dauer des EU-Legislativprozesses ab. Allerdings wird ein Trend signalisiert, Berichtsanforderungen proportional zu gestalten.

Auch die für 2024/25 erwartete zweite Berichtswelle unter CSRD wird sich womöglich, gemäß der mit Omnibus vorgesehenen Aussetzung für zwei Jahre, auf 2027/28 verschieben. Begleitend sieht der Vorschlag der EU-Kommission die Ausweitung der Anerkennung gemeinsamer Arbeitsweisen und Anerkennungen für verschiedene Standards vor. So veröffentlichte die EU-Kommission im Mai 2024 eine Anleitung zur Interoperabilität europäischer und globaler Standards und im August 2024 umfangreiche FAQ zur CSRD-Umsetzung, um häufige Praxisfragen zu klären.

In der EU-Taxonomie stehen kontinuierlich Erweiterungen an – mittlerweile wurden durch den sogenannten Omnibus-Delegierten Rechtsakt nicht nur technische Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele ergänzt (nachdem sich die ersten Delegierten Rechtsakte auf Klimaschutz und Klimaanpassung konzentrierten), sondern auch die bestehenden Kriterien für die Klimaziele aktualisiert. Der Omnibus stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Taxonomie dar. Perspektivisch könnten zudem auch Sozialkriterien Eingang in die Taxonomie finden, sobald hierzu ein politischer Konsens erreicht ist.

Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 (in Kooperation mit DRSC)

 

DRSC und Deloitte führten im März 2025 gemeinsam eine Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch. Im Fokus stehen börsennotierte Unternehmen und deren Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für das dritte Quartal 2025 geplant. Während des Erhebungszeitraums werden regelmäßig Zwischenstände der Auswertung mit ausgewählten Kennzahlen auf Grundlage der bis dahin untersuchten Berichte veröffentlicht. Diese können auf der Projektseite des DRSC eingesehen und heruntergeladen werden: Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen bei der CSRD

 

Das Sustainability Assurance Team von Deloitte begleitet Sie bei der Umsetzung der CSRD- und ESRS-Anforderungen – von der Vorbereitung bis zur Prüfung:

  • Beratung und Erstellung: Wir helfen Ihnen, relevante ESG-Daten zu sammeln, eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, Nachhaltigkeitsziele festzulegen und Ihre ESG-Performance transparent zu präsentieren.
  • Readiness Checks: Mit unseren Readiness Checks prüfen wir, wie gut Ihr Unternehmen auf die neuen Berichtspflichten vorbereitet ist. Dabei identifizieren wir Lücken in der Berichterstattung und erarbeiten passgenaue Lösungen.
  • Prüfung und Validierung: Unsere unabhängige Prüfung gewährleistet, dass Ihr Nachhaltigkeitsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Stakeholdern verlässliche Informationen bietet.

Warum ist jetzt Handeln entscheidend?

 

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist weit mehr als eine regulatorische Pflicht – sie eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, sich zukunftsorientiert und wettbewerbsfähig aufzustellen. Eine transparente und konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen bei Stakeholdern, steigert die Attraktivität für Investoren und leistet einen wesentlichen Beitrag zu langfristigem, verantwortungsvollem Wachstum.

Mit unserer umfassenden Expertise begleiten wir Sie bei der effizienten Umsetzung der CSRD-Anforderungen – praxisnah, zielgerichtet und zukunftssicher. Gemeinsam gestalten wir den erfolgreichen Übergang in eine neue Ära der Nachhaltigkeitskommunikation.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie dabei, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt Ihres Handelns zu stellen. 

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