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„Fit for 55“ – Maßnahmenpaket der EU zur Umsetzung des Green Deal

Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket „Fit for 55“ zur Umsetzung des Green Deal hat ehrgeizige Ziele: Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 sowie ein klimaneutrales Europa bis 2050. Auf dieser Website geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen. Für weitere Informationen können Sie sich über die gekennzeichneten Buttons ein ausführlicheres PDF zum Thema „Fit for 55“ downloaden.

Hintergründe zu „Fit for 55“

 

Für das Maßnahmenpaket „Fit for 55“ wurden bisher 13 Richtlinien bzw. Verordnungen erarbeitet. Mit ihrer Hilfe sollen die Klimaziele bei gleichzeitiger Neuausrichtung unserer Wirtschaft und Gesellschaft für eine gerechte, grüne und florierende Zukunft erreicht werden. Sie kombinieren

  • Maßnahmen aus dem Emissionshandel für neue Sektoren und strengere Auflagen im Rahmen des bestehenden Emissionshandelssystems (EHS) der EU
  • die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien
  • mehr Energieeffizienz
  • die schnellere Einführung emissionsarmer Verkehrsträger sowie entsprechender Infrastruktur und Kraftstoffe
  • globale Maßnahmen zur Prävention der Verlagerung von CO2-Emissionen
  • die Angleichung der Steuerpolitik an die Ziele des Green Deal sowie
  • Instrumente zur Erhaltung und Vergrößerung unserer natürlichen CO2-Senken.

Gemäß der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission dienen die Legislativvorschläge in ihrem Mix in ausreichendem Maße dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bepreisung, Zielvorgaben, Normen und Unterstützungsmaßnahmen zu gewährleisten und die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Der neue Klima-Sozialfonds und der erweiterte Modernisierungs- und Innovationsfonds sollen zur Bekämpfung von Ungleichheiten und Energiearmut genutzt werden.

Fit for 55

Detaillierter Überblick als PDF: Maßnahmenpaket der EU zur Umsetzung des Green Deal

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Für einen ersten Überblick werden die wesentlichen Richtlinien und Verordnungen im Folgenden kurz dargestellt.

Bereich CO2-Bepreisung

 

Überarbeitung und Ergänzung folgender EU-Regularien:
  • EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
  • Lastenteilungsverordnung (ESR)
  • Richtlinie zur Energiebesteuerung
  • Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft (LULUCF-VO)
Neu:

 

Bereich saubere Energie

 

Überarbeitung und Ergänzung folgender EU-Regularien:
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
  • Energieeffizienz-Richtlinie
  • Verordnung zu Leitlinien für die Transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO)
Noch offen:
  • Änderung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie (Q4/2021)
  • „Gaspaket“ (Q4/2021)

 

Bereich Verkehr

 

Überarbeitung und Ergänzung folgender EU-Regularien:
  • Richtlinie über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID)
  • Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue PKW und neue leichte Nutzfahrzeuge
Neu:
  • Verordnung über Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Verordnung „ReFuelEU Aviation“
  • Verordnung „ReFuelEU Maritime“

Verordnungen entfalten unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten, wohingegen Richtlinien durch die einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb vorgegebener Fristen in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Fit for 55-Broschüre

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Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS)

 

Die EU-Kommission hat das bisherige Emissionsreduktionsziel für Treibhausgasemissionen aus den derzeitigen ETS-Sektoren von 43 Prozent auf nun 61 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 erhöht. Wesentliche Maßnahmen des neuen Emissionshandelssystems, mit denen das neu gesteckte Ziel erreicht werden soll, sind

  • die Verkleinerung des Zertifikatebudgets
  • die Erhöhung des Reduktionsfaktors
  • die Absenkung der Benchmarks für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten und
  • die Ausweitung des Emissionshandelssystems auf die Sektoren Schiffs- und Luftverkehr sowie Gebäude und Straßenverkehr.

Aktualisierung der Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation – ESR)

 

Die Lastenteilungsverordnung stellt sicher, dass alle Mitgliedsstaaten einen fairen und gerechten Beitrag zu den Klimaschutzmaßnahmen der EU leisten.

Eine Anpassung der bisherigen Lastenteilungsverordnung wurde notwendig, um einen Emissionsreduktion von 55 Prozent im Jahr 2030 im Vergleich zum Stand 1990 erreichen zu können.

Eine Anpassung der bisherigen Lastenteilungsverordnung wurde notwendig, um einen Emissionsreduktion von 55 Prozent im Jahr 2030 im Vergleich zum Stand 1990 erreichen zu können. Die neu in den Bereich des Emissionshandelssystems einbezogenen Sektoren Gebäude und Straßenverkehr werden weiterhin vom Anwendungsbereich der Lastenteilungsverordnung umfasst. Der Grund: sie machen einen wesentlichen Anteil der von der Lastenteilungsverordnung erfassten Emissionen aus und die Emissionssenkung in diesen Sektoren war bislang unzureichend.


Broschüre: Fit for 55

Detaillierter Überblick als PDF: Das Maßnahmenpaket der EU für den Green Deal

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Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

 

Die bestehende, aus 2003 stammende Energiesteuerrichtlinie bedurfte dringend einer Überarbeitung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktualisierten Ziele im Green Deal. Überholte Regelungen, wie sie bspw. für den Luft- und Seeverkehr galten, sowie andere Anreize für die Nutzung fossiler Brennstoffe wurden abgeschafft und Mindeststeuersätze angepasst sowie Anreize für saubere Kraftstoffe gesetzt.

Die bestehende, aus 2003 stammende Energiesteuerrichtlinie bedurfte dringend einer Überarbeitung.

Anpassung der Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft (LULUCF-VO)

 

Die im Rahmen von „Fit for 55“ überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft soll dazu beitragen,

  • die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu verbessern,
  • geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und
  • die Bioökonomie bei gleichzeitiger Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie den Ausbau natürlicher CO2-Senken zu fördern.

Der Grundsatz der Kaskadennutzung wurde festgelegt, wonach die Holznutzung mit dem höchsten Mehrwert bevorzugt wird. Darüber hinaus ist geplant 3 Milliarden zusätzliche Bäume bis 2030 zu pflanzen.

Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

 

Mithilfe des CO2-Grenzausgleichssystems soll im Rahmen von „Fit for 55“ verhindert werden, dass eine Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder mit weniger strengen Emissionszielen stattfindet. Zudem sollen im Ausland Anreize für Emissionsreduktion geschaffen werden.

Zunächst soll ein vereinfachtes System für CO2-intensive Anwendungsbereiche wie Zement, Elektrizität, Düngemittel, Eisen, Stahl und Aluminium eingeführt werden, das das ETS ergänzt. Auf diese Weise wird die Gleichbehandlung der Importeure gegenüber den EU-Herstellern gewährleistet.

Auf den Märkten außerhalb der EU mag sich jedoch ein Ungleichgewicht aufgrund der CO2-Bepreisung innerhalb der EU und eines fehlenden Ausgleichs für die Mehrkosten ergeben. Ob es hier zukünftig auch eine Regelung geben wird, um auch außerhalb der EU eine Gleichbehandlung sicherzustellen, bleibt abzuwarten.

Mehr Informationen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Verordnung zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds

 

Die mit den Klimazielen verbundenen Belastungen für die Mitgliedsstaaten sollen zur Verhinderung von Energie- oder Mobilitätsarmut mit Mitteln aus dem neuen Klima-Sozialfonds gemildert werden. Der Fonds wird dazu beitragen, die Kosten für diejenigen zu senken, die während des Übergangs am stärksten unter den Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen leiden. Mit dem Klima-Sozialfonds werden für den Zeitraum 2025–2032 EU-Haushaltsmittel – Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem – in Höhe von 72,2 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen mit dem Fonds Investitionen in die Dekarbonisierung von Gebäuden und Verkehr gefördert werden.

Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)

 

Der Umbau des Energiesektors hat zentrale Bedeutung für die Erreichung der Klimaschutzziele. Wesentliche Faktoren sind größere Energieeinsparungen und ein höherer Anteil der Erneuerbaren am tatsächlichen Verbrauch. Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie zielt auf die Förderung von Investitionen in bestehende oder neue Technologien für Erneuerbare ab sowie auf die Schaffung eines Energiesystems, in das ein großer Anteil erneuerbarer Energien für den Endverbrauch so effizient wie möglich integriert werden kann. Auch auf nationaler Ebene werden die Anpassungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie einigen Anpassungen im EEG nach sich ziehen.

Aktualisierung der Energieeffizienz-Richtlinie

 

Die angepasste Energieeffizienz-Richtlinie sieht eine Senkung des Energieverbrauchs bis 2030 gegenüber dem Referenzszenario von 2020 um mindestens 9 Prozent vor. Für die Mitgliedsstaaten bedeutet dies eine Erhöhung der jährlichen Energieeinsparungsverpflichtungen um fast das Doppelte. Hiervon wesentlich betroffen sind Verkehr, Gebäude und der öffentliche Sektor, der eine Vorbildfunktion wahrnehmen soll.

Die angepasste Energieeffizienz-Richtlinie sieht eine Senkung des Energieverbrauchs bis 2030 gegenüber dem Referenzszenario von 2020 um mindestens 9 Prozent vor.

Verordnung über Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

 

Ziel der Verordnung ist die Unterstützung der Entwicklung einer EU-weiten interoperablen und benutzerfreundlichen sowie flächendeckenden Lade- und Betankungsinfrastruktur für erneuerbare Kraftstoffe und saubere Fahrzeuge. Investitionen im Bereich emissionsfreier Mobilität spielen eine entscheidende Rolle.

Generell wird davon ausgegangen, dass die durch die verschiedenen EU-Richtlinien bzw. Verordnungen geschaffenen Anreize für Investitionen in emissionsfreie Technologien die beabsichtigten Reduktionsziele erreichen lassen und auch neue Arbeitsplätze schaffen. Innerhalb der EU ist es sicherlich ein breit gefächertes Instrumentarium, dass diese Ziele mit neuen Emissionsnormen, dem europäischen Emissionshandel in weiteren Sektoren, gezielteren Besteuerungen und anderen Anreizstrukturen unterstützt. Es bedarf sicherlich einer erhöhten Anstrengung jedes Einzelnen, um diese Ziele zu erreichen. Auch bleibt es abzuwarten, wie sich die CO2-Bepreisung innerhalb der EU auf die weltweiten Exporte auswirkt und wie eine Gleichstellung aller Marktteilnehmer sichergestellt werden kann.

Laden Sie hier das ausführliche PDF mit mehr Details zum Thema „Fit for 55“ für weitere Informationen herunter.


Gerne unterstützen wir Sie bei den sich aus den oben genannten Richtlinien und Verordnungen ergebenden Fragestellungen und der Umsetzung dieser Neuerungen. Auch für energierechtliche Prüfungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien und Verordnungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Fit for 55-Broschüre

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