Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure CO₂ Emissionen ihrer Importgüter in den Bereichen Eisen & Stahl, Aluminium und anderen Grundstoffindustrien bezahlen. Das Briefing berechnet, wie hoch die Zusatzkosten bei Stahlprodukten sein könnten und zeigt Handlungsempfehlungen auf, wie Unternehmen reagieren können, um Kosten zu senken.
Mit Beginn der Regelphase des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) fallen nun Kosten für Treibhausgase von Produkten an, die in die Europäische Union eingeführt werden. Dies betrifft die Bereiche Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom. Nach Analysen von Deloitte haben die EU-Importe in diesen Warengruppen 2025 global rund 270 Millionen Tonnen CO₂ verursacht. Im Vergleich entspricht das rund 40 Prozent der gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland. Durch den CBAM verändert sich die Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Länder auf dem EU‑Markt. Gleichzeitig steigen die Kosten für EU‑Importeure. Kurzfristig können diese an einer optimierten Berichterstattung arbeiten, um die Mehrkosten zu reduzieren. Mittel- und langfristig sollte die Dekarbonisierung der Produktionsprozesse im Mittelpunkt stehen.
Die neue CO₂‑Abgabe auf Importe gilt zwar erst seit dem 1. Januar 2026, hat jedoch schon davor eine Rolle in der internationalen Handelspolitik gespielt.1 Auch in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien war der CBAM ein wichtiger Diskussionspunkt.2
Indien verbindet mit dem Abkommen die Erwartung, seine Exporte in die EU zu steigern, insbesondere bei CBAM-relevanten Waren wie Stahl. Nun könnten die zusätzlichen, emissionsbezogene Kosten ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen. Das Abkommen in der Fassung vom 27. Januar 2026 sieht nun jedoch keine besonderen Ausnahmen für indische CBAM‑Waren vor.3 Stattdessen sollen prinzipiell die Zusammenarbeit bei der technischen Umsetzung von CO₂-Grenzausgleichsmechanismen vorangetrieben und die Transformation in Indien unterstützt werden.4 Dies entspricht dem Grundgedanken des CBAM, weltweit den Anreiz zur Dekarbonisierung zu erhöhen und gleichzeitig die Kooperation der EU mit strategischen Partnern in Handels‑ und Klimafragen zu stärken.
Die EU ist mit knapp 115 Millionen Tonnen jährlich importierter CBAM-Waren ein wichtiger Handelspartner für viele Länder. Entsprechend wächst in mehreren Staaten die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Absatzmarkt, nicht nur in Indien. Besonders deutlich wird die unterschiedliche Betroffenheit am Beispiel des Eisen- und Stahlsektors. Dies zeigt eine Analyse jener 15 Kombinationen aus Produkt und Herkunftsland, die im Jahr 2025 zusammen 45 Prozent der oben erwähnten EU-Importe ausmachten.5
Der CO₂-Fußabdruck von Eisenerz aus Kanada entspricht in etwa dem aus europäischer Produktion. Aufgrund dieser ähnlichen Werte dürften kaum zusätzliche Kosten anfallen (rund 1 Euro je Tonne Eisenerz). Kanada ist mit Abstand der größte Eisenerzlieferant der EU (8,5 Millionen Tonnen 2025). Für importierte Flachstahlprodukte ist hingegen bei allen wichtigen Handelspartnern von deutlichen Zuschlägen aufgrund des CBAM auszugehen. Die Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 2026. In den Folgejahren dürfte der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus zu einem Anstieg der Kosten führen.
In Deutschland sind insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes – darunter die Fahrzeug-, Metall- und Chemieindustrie – sowie der Energieversorgung und des Baugewerbes betroffen. So wird beispielsweise rund die Hälfte aller in Deutschland verarbeiteten Stahlprodukte vom Baugewerbe (31%) und vom Automobilsektor (25%) nachgefragt.6 Mit möglichen Mehrkosten von bis zu 550 Euro pro Tonne importierten Stahls im Jahr 2026 wird deutlich, dass die Treibhausgasintensität nun ein Faktor bei Beschaffung und Lieferantenwahl ist. Die Anzahl der von Importeuren benötigten CBAM‑Zertifikate und damit die Höhe der Kosten hängen direkt von den gemeldeten Emissionswerten ab.
Abbildung 2 zeigt beispielhaft, welchen Einfluss die Wahl des Herstellerlandes auf die ausgewiesenen Emissionen hat. Dafür wurden die Standardwerte der jeweils emissionsärmsten und emissionsintensivsten Produktionsländer sowie die Richtwerte (als Indikator für die Emissionsintensität in der EU) für Flachstahlprodukte herangezogen.7
Für Importeure kann sich der Einsatz von Standardwerten vor allem dann anbieten, wenn Waren aus Ländern mit vergleichsweise niedrigen, von der EU festgelegten Emissionsfaktoren bezogen werden – zum Beispiel recycelter Stahl aus Aserbaidschan.
Um CBAM-bedingte Kosten zu minimieren, sollten Importeure ihre Beschaffungsprozesse systematisch analysieren und strategisch weiterentwickeln. Es empfiehlt sich daher, eine finanzielle Bewertung durchzuführen, um kurz-, mittel- und langfristige Kostenauswirkungen zu ermitteln und darauf basierend geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zudem sollten CBAM-Aspekte dauerhaft in die Lieferantenauswahl und -bewertung integriert werden. Dadurch fließen die entsprechenden Kosten in die Gesamtkostenbetrachtung ein und werden zu einem zusätzlichen, nachvollziehbaren Entscheidungskriterium im Einkauf.
Daraus ergeben sich drei zentrale Schritte, um CBAM-Kosten wirkungsvoll zu reduzieren:
1. Transparenz über Treibhausgasemissionen der Waren schaffen
Standardwerte liegen in der Regel über den tatsächlichen Emissionswerten und steigen – mit Ausnahme der Düngemittelprodukte und Strom – über festgelegte Aufschläge bis 2028 um jährlich rund 18 Prozent.8 Da tatsächliche Werte nur teilweise vorliegen, müssen diese zunächst erhoben werden. Importeure sollten deshalb frühzeitig die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten einholen und den Standardwerten gegenüberstellen.
2. Schlüssellieferanten identifizieren, um Berichterstattung zu optimieren
Darauf basierend lassen sich jene Lieferanten identifizieren, bei denen die tatsächlichen Emissionswerte anstelle der Standardwerte die größte Reduktion der benötigten CBAM‑Zertifikate ermöglichen würde. Dies erfordert im nächsten Schritt die Verifizierung der Werte. In diesem Fall muss der Lieferant eine akkreditierte CBAM-Prüfstelle mit der Verifizierung dieser Emissionswerte beauftragen. Der EU-Importeur erhält voraussichtlich über das CBAM-Register Zugriff auf die verifizierten Werte.
3. Strategische Analyse der Beschaffungsstrategie
Durch die systematische Überprüfung von Beschaffungsmärkten und Lieferantenportfolios können Unternehmen ihre Lieferketten im Hinblick auf Emissionsintensität, Datenverfügbarkeit und regulatorische Konformität optimieren. Mittel- und langfristige Maßnahmen können beispielsweise die Anpassung des Lieferantenportfolios hin zu globalen Lieferanten mit geringerer Emissionsintensität sowie einen verstärkten Bezug innerhalb der EU umfassen. Allerdings kann dies mit höheren Beschaffungskosten und zusätzlichem Aufwand im Einkauf verbunden sein, etwa für die Freigabe und Qualifizierung neuer Lieferanten. Auch die Aufnahme von Transparenz- und Verifizierungspflichten in Lieferantenverträgen ist eine mögliche Maßnahme.
Eine weitere Option ist die aktive Unterstützung der Lieferanten bei Maßnahmen zur Dekarbonisierung. Darüber hinaus können Unternehmen auch interne Hebel nutzen: über Materialveränderungen, etwa im Rahmen von Design- und Konzeptänderungen, lässt sich der Einsatz emissionsintensiver Rohstoffe verringern. Dies setzt die Einbindung der Entwicklungs- und Qualitätsabteilung voraus.
Zudem kann es sinnvoll sein, die mögliche Ausweitung des CBAM Anwendungsbereichs bereits heute zu verfolgen, um notwendige Maßnahmen frühzeitig planen zu können. Die derzeit diskutierten Erweiterungen, die ab Januar 2028 in Kraft treten sollen, betreffen drei Dimensionen:9
Der CBAM ist Bestandteil des EU Green Deal zur Erreichung der europäischen Klimaziele und zur Erhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit. Dies soll im Zusammenspiel mit anderen regulatorischen Anforderungen an die Unternehmen erreicht werden, wie beispielsweise der Etablierung digitaler Produktpässe, der Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der EU Emissionshandelssysteme (EU-EHS und EU-EHS2) und der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
Unternehmen sollten vorhandene Synergiepotenziale zwischen diesen regulatorischen Vorgaben nutzen. In der Praxis ist dies anspruchsvoll, da die Harmonisierung von Datenerhebungs‑, Reporting‑ und IT‑Prozessen zusätzliche organisatorische, fachliche und technologische Ressourcen erfordert. Gelingt es jedoch, können Unternehmen nicht nur Compliance-Anforderungen effizienter erfüllen, sondern auch Chancen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und klimafreundliche Technologien identifizieren und nutzen.
Ines Österle, Manager I Research
Luisa Maria Weber, Senior Consultant | Sustainability and Climate
Clean technologies and business models are expanding: an investment in the future. We keep you informed on the developments in a dynamic market.