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Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS

Mehr als nur eine Zahlenüberleitung

Eine Umstellung auf IFRS kann viele Gründe haben: Die Einbindung einer erworbenen Gruppe in einen börsennotierten, international agierenden Konzern, der Gang an den geregelten Markt oder die Möglichkeit, internationalen Investoren für sie verständliche Abschlüsse vorzulegen. Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS eine Organisation und insbesondere das Rechnungswesen vor erhebliche Herausforderungen stellen kann. Es gilt, neben der Anwendung eines neuen Regelungswerks, Prozesse und Systeme anzupassen und die von den Änderungen betroffenen Mitarbeiter und andere Stakeholder abzuholen.

Die Umstellung der (Konzern-) Rechnungslegung auf internationale Rechnungslegungsstandards, wie IFRS, fordert regelmäßig die gesamte Organisation. Neben der Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften und der rechnungslegungsbezogenen Prozesse ergeben sich auch neue Anforderungen an das Controlling und die eingesetzten Systeme und Kontrollen. Kunden- und Leasingverträge sowie Finanzierungsvereinbarungen müssen vor dem Hintergrund der neuen Vorschriften im Detail nach IFRS gewürdigt werden. Die Mitarbeitenden, die die neuen Vorschriften anwenden sollen, haben häufig noch nie IFRS angewendet. 

Die IFRS Umstellung im Rahmen eines Unternehmenserwerbs ist in der Regel weniger umfangreich als eine Umstellung für Zwecke eines Kapitalmarktantritts. Dies liegt darin begründet, dass bei einem Erwerb im ersten Schritt lediglich die Bilanz im Erwerbszeitpunkt umgestellt und kein vollständiger Konzernabschluss mit Vergleichszahlen und Anhang erstellt werden muss. Der Projektansatz einer IFRS Umstellung, der Aufbau adäquater Prozesse und die Bereitstellung der richtigen Ressourcen sind für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um in beiden Fällen erfolgreich zu sein. Im Folgenden finden sich die wesentlichen Bausteine und Erfolgsfaktoren, um eine erfolgreiche IFRS Umstellung durchzuführen:

Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS: Die wichtigsten Punkte

 

Wird ein erworbenes Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe nach einem Erwerb erstmalig in einen nach IFRS bilanzierenden Konzern einbezogen, erfolgt die Einbeziehung grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine IFRS-Eröffnungsbilanz zu erstellen, die dann die Grundlage für die Kaufpreisallokation bildet. In der Regel stellen die bisher nach den Vorschriften des Handelsrechts erstellten Abschlüsse die Ausgangsbasis für die IFRS Umstellung dar. Da unterjährig meist keine (vollständigen) Abschlüsse erstellt werden, ist bei Erwerben zunächst eine HGB-Bilanz auf den Erwerbszeitpunkt zu erstellen. Für die Analyse und Quantifizierung der wesentlichen Unterschiede zwischen HGB und IFRS sind dann die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden des Erwerbers heranzuziehen.

In den meisten Fällen ist gleichzeitig eine Anpassung der internen Berichterstattung notwendig, da viele IFRS Bewertungsansätze Plandaten nach IFRS erfordern und auch der Erwerber häufig ein unterjähriges Reporting interner und externer Daten nach IFRS verlangt. Folglich werden neben Monatsabschlüssen in der Regel Planungen, Budgets und Forecast Informationen nach IFRS benötigt.

Ein Erfolgsfaktor für eine zeitgerechte und konsistente Berichterstattung an die Konzernmutter, aber auch für die eigene Kapitalmarktkommunikation nach IFRS, ist die Datenverfügbarkeit in dem für die Abschlusserstellung genutzten ERP-System. Dafür ist es empfehlenswert, dass die IFRS-Daten (laufend) in den Systemen erfasst werden. Abhängig von der Komplexität des erworbenen Konzerns und der zukünftigen Reportinglinien, kann eine Erfassung auf Einzelgesellschaftsebene oder zentral auf (Teil-)Konzernebene sinnvoll sein. Dies sollte frühzeitig im Rahmen der Umstellungsstrategie festgelegt werden.

Für eine systemseitige Erfassung ist zunächst der aktuelle Kontenplan auf den IFRS Konzernkontenplan des Erwerbers zu mappen. Da in der Praxis häufig kein harmonisierter Konzernkontenrahmen existiert, ist dies insbesondere dann zeitaufwendig, wenn die erworbene Gruppe viele Tochtergesellschaften umfasst. Um den Anforderungen des Erwerbers zu genügen, empfiehlt sich darüber hinaus eine Anpassung des Record-to-report Prozesses sowie die Implementierung geeigneter Prozesse, um den gestiegenen Transparenzanforderungen, insbesondere für die Erstellung der Informationen für den Konzernanhang, gerecht zu werden. Viele Unternehmen nutzen einen M&A Deal für eine Neuausrichtung der ERP-Systeme. Hierbei empfiehlt es sich, die IFRS-Umstellungsstrategie von Beginn an zusammen mit der ERP-Strategie zu betrachten und so zu harmonisieren, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt IFRS als führende Buchungslogik im System angewendet wird.

Eine Änderung der Rechnungslegung bringt fachliche und prozessuale Veränderungen mit sich. Wichtig ist es hier, die Mitarbeiter frühzeitig in den für den Konzern relevanten IFRS zu schulen und in das Projekt zur Umstellung der Rechnungslegung miteinzubeziehen. Sofern kein umfassendes IFRS Know-how vorhanden ist, empfiehlt es sich zudem, frühzeitig geeignete Mitarbeiter zu rekrutieren.

 

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umstellung auf IFRS stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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