Am Anfang einer Transaktion steht häufig die Frage der Beteiligten: Wie lange wird es bis zur Unterschrift bzw. bis zum Wirksamwerden der Transaktion dauern?
Ob es kartellrechtliche Implikationen gibt, die Einfluss auf die Dauer bis zum Wirksamwerden der Transaktion haben, ist eine Frage, die in der Regel schnell geklärt wird, doch außenwirtschaftliche Themen sind in ihrer Vielfalt nicht immer gleichermaßen präsent. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich nicht um Industrien und/oder Länder handelt, bei denen unmittelbar ein außenwirtschaftsrechtlicher Bezug vorliegt (z.B. Rüstungsindustrie, China, etc.).
Wenn es um die (Ablauf-) Planung einer Transaktion geht, sollte jedoch die Prüfung, ob ggf. etwaige außenwirtschaftsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen können, ebenso frühzeitig erfolgen wie die kartellrechtliche Prüfung.
Die Ausgangsfragen stellen sich danach wie folgt:
In den folgenden Ausgaben unseres Newsletters werden wir anhand des typischen Lebenszyklus einer M&A Transaktion darstellen, an welchen Stellen welche außenwirtschaftsrechtlichen Themen eine Rolle spielen können, wann sie zu adressieren sind und wie man verhindert, dass sie unbeabsichtigt zu Risiken oder gar Dealbreakern werden. Hierbei beleuchten und analysieren wir sowohl die Käuferperspektive als auch die Verkäuferperspektive.
Als Einstieg in das Thema sprechen wir nachfolgend im Überblick verschiedene außenwirtschaftsrechtliche Themen und Fragestellungen an, die in verschiedenen Phasen einer M&A Transaktion Bedeutung erlangen könnten und die in nachfolgenden Beiträgen unserer Newsletter-Reihe im Einzelnen vertieft behandelt werden sollen.
a) Due Diligence Phase
Bereits im Rahmen einer Due Diligence sind aus Sicht des Käufers verschiedene außenwirtschaftsrechtliche Fragestellungen zu klären, beispielsweise, ob das zu untersuchende Target exportkontroll- und sanktionsrechtliche Risiken mit sich bringen könnte.
Auch der Verkäufer und das Target selbst müssen prüfen, ob ggf. in der Person des Käufers oder seiner Anteilseigner mögliche Risiken im Bereich der Investitionskontrolle zu finden sind. Sind möglicherweise je nach „Klassifizierung des Interessenten“ unterschiedliche Datenräume erforderlich, um potenzielle Verstöße gegen investitionskontrollrechtliche Vorschriften zu verhindern? Was darf der Interessent sehen und was nicht?
b) Strukturierungsphase/SPA Phase
Sofern es sich um ein Bieterverfahren handelt, bei dem bis zum Schluss mehrere Bieter im Rennen bleiben, stellt sich die Frage, wie Standortvorteile ggf. geschickt ausgenutzt werden können. Hier kann es zu einer Abwägung zwischen schneller Rechtssicherheit und einem möglichst hohen Preis kommen.
Wie kann bereits in Vorbereitung eines Vertragsabschlusses die Zeit effektiv für außenwirtschaftliche Themen genutzt werden, um die Zeit zwischen Signing und Closing so kurz wie möglich zu halten? Welche Fehler sollten hierbei vermieden werden?
c) Signing
Müssen zwischen Signing und Closing bereits entsprechende Zeiträume eingeplant werden, die eine Investitionskontrollprüfung ermöglichen? Wie sollten die maßgeblichen Vertragsklauseln ausgestaltet werden, damit beide Parteien kein Risiko eingehen? Was wären vorteilhafte Gestaltungen?
d) Closing
Wie wird sichergestellt, dass kein Closing der Transaktion erfolgt, wenn ein potenzieller Verstoß gegen Regelungen der Investitionskontrolle begangen werden könnte?
Die vorstehend genannten Themen müssen rechtzeitig in einer Transaktion adressiert und angegangen werden, um einen reibungslosen Ablauf für alle Parteien zu gewährleisten.
In den folgenden Newsletter-Ausgaben werden wir auf die einzelnen Phasen einer M&A Transaktion eingehen und näher erläutern, worauf wann bei
außenwirtschaftsrechtlichen Themen zu achten ist.